, wo sie sich aufhalten.' Die Zweifel über „die Verwaltung der Lager uud die Prinzipien der Engländer über die Krieg führung' können schon deshalb nicht beseitigt sein, weil unter den Lagern, welche Miß Hobhouse be sucht hat (es waren die Lager von Mafeking, Kimberley, Warrenton, Bloemfontein, Norwald Pont, Aliwal-North, Wimburg, Springfontein, Bethulie, Ladybraud) jenes von Middelburg, das in der „Times' als Gegenstand der Untersuchung bezeichnet wird, nicht mitbegriffen ist. Die von Miß Hobhouse niedergeschriebenen
im innersten Kern, überall im ganzen Staate trostloses Volk zusammenzupferchen, das man „Flüchtlinge' ueuut, und von denen man sagt: man beschütze sie, die sich aber selbst Kriegsge fangene nennen, zwangsweise festgehalten sind und diesen „Schutz' verwünschen.' Die Glaubwürdigkeit der von Miß Hobhouse erstatteten uud durch die vom Konsularkorps in Transvaal angestellte EnquLte (siehe „Meraner Zeitung' vom 30. August l. Js.) bekräftigten Be richte ist also durch den „Times'-Artikel nicht erschüttert worden
das sterbende Kind nicht besuche«; es starb, ohne seine Mutter gesehen zu haben.... Klage zu führen und zu prote stiere!, ist unmöglich. Mr. Roenbrink rieth mir. Alles zu ertragen, wenn ich meine Kinder be halten wolle. Die Frauen, welche sich beklagen, werden auf halbe Ration gestellt. Man nimmt ihnen die Kinder, welche sie nie mehr sehen, und schickt dieselben in andere Lager, wo sie ohne Hilfe sterben.' .... Die „Times', welche an der englischen Krieg führung, ungeachtet der amtlich nachgewiesenen