Katharina, Wolfgang und Burkhard, von welchen die zwei Letzteren jedoch im jugendlichen Alter starben. Im I. 1423 brachte er in Gemeinschaft mit seinen Brüdern Burk hard und Gilg und mit Friedrich v. Laueburg die obeu angedeutete Thei- lnug von Laueburg zu Staude, welche dahin vereinbart wurde, daß denen v. Brandis der Hintere Theil des Schlosses verbleiben, Friedrich aber den vorderen Theil mit dem Thurme haben sollte; im Höfel, wo der Brunnen ist, sollte kein Theil dem anderen zum Schaden
etwas bauen dürfen, die Brücke müsse gemeinschaftlich erhalten werden, uud der Brunnen sowie das Thor zum Ein- uud Ausfahren gemeinsam bleiben. Desgleichen verglich er sich auch mit seinem Bruder Burkhard über eine Theiluug, wobei bestimmt wurde, daß der Aelteste immer die Lehen empfangen uud verleihen, uud das Gericht in Laua innehaben und genießen, der Zehent aber in Ober- uud Niederlana im Wechsel eingehoben werden sollte; weiters wurde festgesetzt, daß wenn eiu Theil etwas verkaufen wollte, es zuvor
immer erst dein anderen Theile augeboten werden müßte, und nur wenn dieser es nicht nehmen wollte, dürfte es weiter verkanft werden. Die Veste Brandis selbst mit dein Keller, Torgl, Stadl, Pichl uud der Holzweidegerechtsame überließ Leo dem Burkhard, und behielt sich nnr einen Keller und ein Haus „am Pach', das er nen gebauet hatte, wogegen Burkhard ihm seinen An- theil an der Veste Laneburg oain abtrat, und noch 260 Mk. aufzahlte. Leo war auch Mitglied eines Bundes, der vorzüglich auf Be treibung