Rechts anschauung vorzugehen, die sämtlichen Gewerbe betriebe, die sich, wenn auch nur zum Teile auf die Ausführung von Bau-Arbeiten erstrecken, als: Lau-, Maurer-, Zimmermeister, Kupfer schmiede, Dachdecker, Stukkateure, Anstreicher, Zimmermaler, Glaser, Schlosser, Spengler, Tischler-, Gas- und Wasserleitungsinstallateure, Hafner. Pflasterer, Tapezierer und dergleichen in ihrer Gesamtheit, also einschließlich der Werkstätten- und Werkplatzarbeiten, vom 1. Ok tober 1906 ab in die Versicherungspsticht