des „Südtiroler VolkS- blattes' Nr. 81 über die Wählerversammlung im Ge- sellenhaus zu entnehmen. Darunter fignrirt auch die Beschuldigung: »Hr. Dr. Streiter habe dafür gesorgt, „daß cr seinen lieben Freunden in theurer Erinne rung bleibe, wenigstens so oft, als der Stcuerzetlel „kommt.' Erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß diese Beschuldigung jedes Grundes entbehrt, indem der Hr. Bürgermeister auf die Aufstellung des Voran schlages der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde nicht den geringsten Einfluß
hat. Dieser Voranschlag wird alljährlich vom Stadtkammeramte verfaßt, vom ständigen Finanzausschusse gewissenhaft geprüft und möglichst beschnitten, endlich vom großen Gemeinde- Ausschuß definitiv genehmigt. Der Perzentsatz der Ge- meindezuschläge ist gegenwärtig nicht höher, als cr in den letzten Jahren vor dem Eintritt des Hrn. Dr. Jos. Streiter war, und der Steuerzettel blieb der alte. Nachdem übrigens die klerikale Partei die größ ten Anstrengungen machte, um die Wiedererwählung des Hrn. Bürgermeisters
Dr. Streiter zu vereiteln, so muß man sich billig verwundern, daß sie noch nie auf das einfachste und zuverlässigste Mittel verfiel, nämlich dessen Wahlrecht und Wählbarkeit zu bestreiken. Sie lächeln vielleicht? Allein mit Unrecht; denn Herr Dr. Streiter ist in der That nicht wahlberechtigt in Bozen. Vorausgesetzt, daß Hr. Dr. Streiter als Hausbesitzer und Advokat in Bozen das Bürgerrecht besaß, so hat er dasselbe dadurch verloren, daß er die Angehörigkeit in der Gemeinde Zwölfmalgreien erwarb. (Z. 12.17
. Gemeindestatut von Bozen.) Hr. Dr. Jos. Streiter gab nämlich als Bürgermeister der Gemeinde Zwölfmalgreien unterm 4. Februar 1854 eine gedruckte Gemeindematrikel heraus, worin er sich selber sub Nr. 1199 unter dem Verzeichnisse der Gemeinde- angehörigen der Zwölfmalgreien ausnahm. Ist aber Hr. Dr. Jos. Streiter Gemeindeangehöriger der Zwölfmalgreien, so kann er nicht zugleich Angehöriger derStadt Bozen sein, sondern er verlor die frühere An gehörigkeit in der Stadtgemeinde. (Z. II Gemeindestatut
.) Hr. Dr. Jos. Streiter : ist..daher gegenwärtig weder Bürger noch Angehöriger der Stadt Bozen, folglich weder wahlberechtigt noch wählbar. (Z. 32. 35^ Ge meindestatut.) ») Sein Name konnte i also nur durch . '1 Die Vertretung der Nichtigkeit dieser Angabe müssen ein Versehen in die Wählerlisten der Stadt Bozen ein getragen werden. Wenn Sie mich schließlich fragen, ob die ErgänzungSwahlen dem Ausschuß viele neue Kapazitäten zugeführt haben, so bin ich um die Ant wort wahrlich verlegen. Erlauben