über nehme die weitere Verpflichtung,, — obwohl, wie sie in der Eingabe weiter sagt, „der Grund für sie fast; gar keinen Wert habe' — für einen (be stimmt angegebenen) Teil der Grundparzelle der Stadtgemeinde Meran, sofern die von ihr Herrn Egger abgestrittene Grundfläche, ^woran sie nicht zweifle, im Streitfalle der Stadt zugesprochen wird,. den Betrag von 1000 ^ zu bezahlen. Die Stadt „könne also, wenn fie es auf die gericht liche Entscheidung der Sache ankommen lasse, Mir gewinnen, Luchts verlieren
X abwirft, stehen. Südmark - Volksbücherei. Die Südmark-Ortsgruppe Meran teilt der Stadtvertretung mit, daß sie kun „das Ziel ihrer jahrelangen Bemühungen erreicht und in der von der Stadtgemeinde in dankenswerter Weise über- lassenen früheren „Trinkhalle' am Fuße des Tappeinerweges eine Volksbücherei ins Leben ge rufen hat— In den Räumlichkeiten jedoch, welche der Bücherei als Bücheranfbewahrungs- uud Ausgabestelle, sowie Leseraum zu dienen haben, .finden zur Zeit die Musikübungen und Konzertproben
?Nr. 144.7 Weraner Aettung Settv 3 teiltes' Ganzes, der Stadt^emeinde Meran ge- also zur Verteilung auf die 3 Hotels 2000 hörig,- bilde und der fragliche Grundstreifen.in ausgebracht werden. Diese Zinsfümme entspricht der Grundbuchsmappe nicht ganz richtig einge träges nämlich gegenüber der Wirklichkeit zirka Ii/» m zü weit nach Westen verschoben sei, was ein beigelegter Plan des Geometers Giovannini veranschauliche. Wenn Herr Egger den fraglichen GruuHHen ihm Frau Posch abspricht, im Prozeß
wege Wn der Stadt ansprechen sollte, so erkläre sich A.UN Posch „rechtsverbindlich, die Haftung sür^M^der Stadtgemeinde in diesem allfälligen PÄzHe 'ergehenden Kosten (und zwar sowohl für'me Ä^enen Kosten, als auch für die ihr etwa aufkriegten der Gegenpartei) zu übernehmen und die Stadtgemeinde in dieser Richtung vollständig kla'Mmnd schadlos zu halten'. Es haMe sich füvMe Stadtgemeinde hier um nicht unerheb liche Vermögenswerte (nach Frau Poschs Ver gleichsberechnung um 6000 X). Frau Posch
.' Schließlich stellt so nach Frau Pofch den Antrag, „der Landesaus- schußl, wolle den angefochtenen Beschluß des Ge meindeausschusses Meran vom 6. Nov. 1307 aufhMu bezw. abändern und als Grenze des AiöKfens des Herrn Egger (Grundparzelle 230) gegen Westen, d. i. gegen die Grundparzelle 60 der^iAtädtgemeinde Meran, nur die westliche Sockelmauer des Sägewerkes anerkennen'. Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen, jedoch hält her Gemeindeausschuß seinen früher gefaßten Beschluß aufrecht. Dem beteiligten Herrn