Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
378 Brixen. verhaizzen pei dem aide, als man dem herreii gesworen hat, und daz si dem richter gehorsam süllen sein und allez daz gen im ze tuon, als ez mit dem Landgerichte Brixen da» Stadt* und Hofgericht Büxen und die Gerichte Pfeffersberg, Albeins, Salem, Lüsen, Niedervintel und Muhlbacher Klause^ während das Stemhach' sehe Stadt- und Landgericht Sterzing, das Wolkenstein'sehe Gericht wnd Burgfrieden Rodeneck, das Hofgericht Neustift mit Riol und die Burgfrieden Sprechenstein und Reifenstein
eiribezirlct wurden (Kgl. baier. Reg.-Bl. 1806 i 8. 464; Sammler 1. Bd., Tabelle). Im Jahre 1808 schuf dieselbe dann ein eigenes Stadt gericht und Polizeicommissariat Bi-ixen (Staffier 2, 73) und im Jahre 1810 durch die Verordnung vom 31. August das verkleinerte Landgericht Brixen, das von obigen Gerichten nur mèhr das Stadtgericht und Hofgericht Brixen, die Gfe- richte Pfeffersberg, Salem, Lüsen, Albeins und Mühlbacher Klause und die 14 kleinen Gemeinden im Unterdrittel des Gerichtes Radeneck umfasste
- bezirk, das k. k, Bezirksgericht Brixen, wie er bereits bei der Gerichtsorganisation vom 29. November 1849 erscheint und seitdem unverändert geblieben ist (Landges.- und Reg.-Bl. 1850, S. 38 f.). Derselbe zählte im Jahre 1869 2174 Häuser und 15.434 Bewohner, die Stadt allein 373 Häuser und 4349 Bewohner, 1880 schon 4554 Bewohner. Die Anwesenheit des bischöflichen Hofes und die Lage an der Brennersir asse und inmitten einer von früh besiedelten Höhen und Thalern umgebenen Thalweitung hoben die Stadt
in nichts von gewöhnliehen Gei-ichlsstaluten (Brixner -ArcJiiu, Rep. 3, 1638). Derselbe Bischof erwirkte aber der Stadt Brixen von Kaiser Carl IV. im Jahre 1376 einen Wochenmarkt, den Kaiser Friedrich III. im Jahre 1489 be stätigte (ebenda 3, 166 7). Auch die folgernden Bischöfe begünstigten Brixen, dessen Zollstätte und Kirchensteuer wichtige Einnahmequellen des bischöflichen Hofes bildeten, sichtlich. So genoss dieselbe um 1400 bereits das Recht, jährlich sich einen eigenen Bürgermeister zu wählen
1428 vorhanden (Brixner Archiv Lade 84, in; ebenda Rep. 3, 1638). Zu den Zeiten des Bischofs Melchior (1489—1509) hatte die Ge- sammtheit der Bürger das Recht, aus ihrer Mitte zwölf zu einem Ausschusse oder Rathe zu wählen , und diese zwölf durften nicht allein alle bürgerlichen Händel der Stadt verhandeln, sondern hatten auch das Recht, zwölf weitere aus der gemeinen Bürgerschaft zu Geschwornen zu erküren, welche des Richters Beisitzer bei Inzicht- und Mälefizhändeln waren, aber der Bestätigung