in ihrer stolzen Einzellage außerhalb der Stadt, da sich auch ihr Amtssprengel weit ins Jseltal hinein bis St. Johann im Walde erstreckte, und die Bürger der Stadt mußten sich begnügen, in ihren Mauern Filialkirchen zu erbauen. Die Stadt sorgte aber auch für die Kranken durch die Errichtung eines Spitals, das auch die Landessürsten gnädig bedachten, und für die Heranbildung der Jugend durch eine öffentliche Schule, wie es einer richtigen Stadt allenthalben in deutschen Landen geziemte
. In vielen Stücken seiner älteren Geschichte wie der herrlichen landschaftlichen Lage besitzt Lienz auffallende Ähnlichkeiten mit Meran. Das landesfürstliche Hauptschloß über der Stadt, diese eine Schöpfung der Fürsten auf Grund ihrer Verkehrslage, die alte Mutterpfarre außerhalb der Stadt, das Amt des Burggrafen und das große Landgericht im Becken des Haupttales mit seinen Schubgerichten und Urbarämtern in den Gründen der Seitentäler, endlich die verschiedenen Einrichtungen der Stadt selbst. Jedenfalls
■ hat Lienz vom Landesfürsten Urkunden, Privilegien, erhalten, die seine Erhebung zum Markte und zur Stadt im ganzen oder in einzelnen Zügen ausdrücken. Wie wir aber aus einer Eingabe der Stadt vom Jahre 1580 entnehmen, sind die alten „Haupt- und Freiheitsbriefe" der Stadt bei einer Feuersbrunst im Jahre 1444 vernichtet worden. So wißen wir nur ans beiläufigen Erwähnungen, daß der Markt oder die Stadt schon im 13. Jahr hundert ein besonderes, vom Landgerichte geschiedenes Stadtgericht unter einem eigenen
Stadtrichter bildete und die Bürgerschaft wenigstens später das Recht hatte, denselben durch Wahl zu bestellen. Vom Jahre 1460 kennen wir eine Stadtordnung 20 ), die sich die „ganze Gemeinde der Stadt Lienz" selbst gegeben hat, also deren Stand der Selbstverwaltung (Autonomie) anzeigt. Die körperschaftliche Selbständigkeit der Stadt wird auch durch die Führung eines eigenen Siegels angedeutet. Doch erwähnt jene Stadtorduuug weder Bürgermeister noch Rat, diese Ämter scheinen hier erst später eingesührt
worden zu sein. Das Bürgerrecht war an Hausbesttz in der Stadt geknüpft, der als „Burglehen" bezeichnet wurde. Die Bürger allein besaßen, das Recht, Kausi mannschaft in ihren fünf Hauptzweigen zu treiben, nämlich mit Tuch, Wachs, Eisen, Wein und venedische Pfennwert, das sind Spezereien und Kurzwaren, die über Venedig eingesührt wurden. Die Stadt betrachtete sich damals noch als eine „Klausen", d. h. Festung, für das umgebende Land und daher solle an ihrer Erhaltung auch dieses, nicht bloß die Stadt