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Category:
History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 10 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
Bebauung des Geländes eine systematische größere Ausgrabung verbietet. In kurzen Zügen haben wir die Ausgrabungen vor Augen geführt, welche Jenny und nach dessen Tode der Unterzeichnete in Bregenz unternommen haben. Wenn wir die Menge der auf dem Ölrain aufgefundenen öffentlichen Bauten und anderen bedeutenderen Häusern überblicken, so verstehen wir wohl, wie Jenny in seiner Topographie Briganiiums die Ansicht äußern konnte, daß nur auf dem Ölrain die römische Stadt bestanden habe, alle sonst anderswo

in der Nähe aufgesundenen Bauten als Einzelgehöfte zu betrachten seien. Nun haben sich aber im Laufe der letzten Jahre auch im Gebiete der heutigen Stadt Bregenz selber Funde ergeben, welche mit Bestimmtheit erkennen lassen, daß sich die römische Niederlassung auch bis hierher erstreckt hat und somit eine weit größere Ausdehnung besaß, als bisher vermutet wurde. So kamen im Jahr 1903 bei Abbruch des Maler Boch'schen Hauses in der Maurachgasse zwei Säulenschäfte mit den dazu gehörigen Plinthen

zum Vorschein und in allerletzter Zeit stieß man im Zentrum der Stadt, bei einer Kellergrabung im Hause des Herrn Kaufmann Krüse auf einen römischen Estrichfußboden. Dabei Vorgefundene Fragmente von Ziegelplatten und Heizziegeln, sowie einige Hypokaust- Säulchen und mehrere Geräte und Schmuckgegenstände ergeben den Beweis, daß hier ein römisches Gebäude gestanden hat. Dafür, wie weit die römische Stadt sich nach Nordosten ausgedehnt hat, haben wir einen Anhaltspunkt durch die bereits früher erwähnten Gräber

in der Anton Schneider- und Schiller-Straße, welche in den Jahren 1871 und 1893 gelegentlich aufgedeckt wurden. Hier also muß die Stadt bereits zu Ende gewesen sein und es dehnte sich längs der Straße nach Kempten eine zweite römische Begräbnisstätte aus. Diele mag an Bedeutung dem Friedhofe auf dem Ölrain nachstehen; ja, die Vermutung liegt nahe, anzunehmen, daß es sich hier nur um vereinzelte Grabstätten handelte. Zwischen diesen beiden, durch Gräber fixierten Plätzen mag dann noch manches Haus unseres

jetzigen Bregenz auf römischen Fundamenten ruhen. Systematische Ausgrabungen lassen sich weder in der unteren, noch oberen Stadt vornehmen, wohl aber müssen wir Fundamentgrabungen und ähnliche tiefgehende Erdarbeiten in der Stadt selber stetig überwachen und dürfen wohl bei der einen oder anderen Gelegenheit noch weitere Funde erwarten. Hoffentlich wird auch durch etwa entstehende Neubauten bald günstige Gelegenheit kommen, die Grabungen aus dem Ölrain, wo noch viele Parzellen der Aufdeckung harren

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History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 132 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
145 3. Die Stadt und Bürgerschaft von Bludenz soll wie bisher Gewalt und Recht besitzen, die fahrende Habe, welche Hartmanns Leute über Land führen, treiben oder tragen, Geldschulden halber in oder vor der Stadt aufzuheben und in Arrest zu legen. Gleicheimaßen haben auch Hartmanns Leute im Wallgau gleiche Rechte gegen die Bludenzer Bürger. Jedoch an Jahrmärkten darf kein Teil dem andern die Habe in Beschlag nehmen. 4. Wenn Albrechts Bürger zu Bludenz in Hartmanns Wallgauer Gerichten „kleine

Frevel“ begehen, darf Hartmann sie strafen; umgekehrt Albrecht die Untertanen Hartmanns, wenn sie innert den Marksteinen der Stadt in etwa sich vergehen. Doch bezüglich der Verbrechen, die „Stock und Galgen“ erheischen, bleibt es bei den frühem Abmachungen. Doch will Härtmann seinem „lieben Vetter“ Albrecht die Freundschaft erweisen: wenn „er oder seine Erben oder ihr Gesinde oder die Bürger zu Bludenz ■ ein Vrten oder Gesellschaft haben oder Kugeln schlagen“ oder dergleichen Spiele bei der Stadt

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History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 129 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
aber, welche von jetzt an nach dem Wallgau oder Montavon ziehen, sollen Graf Hartmanns Kindern zugehören mit Ausnahme der Silberer und Walliser, welche zwischen Lutzyiens (?) und der Mündung der Alfenz in die 111 u. zw. Prätigau und Dalaas sitzen. Diese verbleiben dem Grafen Albrecht, ebenso die fremden, hergekommenen Leute, die von Tirol oder anderswoher in die Stadt Bludenz haushäblich ziehen. Würde aber ein Mann, der von altersher der Herrschaft von Sargans eigen gewesen und über die Berge gezogen wäre, von daher wieder kommen

und in Bludenz Bürger werden wollen, soll er Hartmanns Kindern eigen bleiben, wie auch jener, der aus der Stadt Bludenz auf das Land zöge. Auch soll Graf Albrecht derlei Leute nicht hindern noch hemmen weder mit Leib noch Gut, ausgenommen, sie wä en etwas schuldig oder hätten gefrevelt. Nur Silberer und Walliser, wenn diese ausziehen, gehören Albrecht an. 2 Werden „schädliche“ Leute 14 ) innerhalb der Marken der Stadt Bludenz aufgegriffen, soll das Gericht in Bludenz, das „Stock und Galgen

: von den Vesten Bludenz und Rinegg hin und her; von Bludenz nach Werdenberg und retour; von Werdenberg an das Rheinfahr. Hingegen haben Hartmanns Erben Vollmacht, solche Leute mit oder ohne Kaufmannschaft in die Stadt Bludenz zu geleiten. B Der Ysenberg zu Bürs mit allen Rechten und Zubehörden steht Hartmanns Nachkommen zu. 6. Graf Albrecht erhält das Recht ober oder unter Bludenz ein Wegmaute für Reiter und Fußgänger zu errichten; dagegen hat er mit Gejaide im Wallgau nichts zu schaffen. 7. Wegen

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1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 136 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
149 Erbe auf seinen letzten noch lebenden Bruder, Grafen Hartmann IV., seit 1392 Bischof von Chur über. 4 ) Den mütterlichen Nachlaß hatte er aber mit seinen Halbbrüdern Ulrich Thüring und Wolfhart von Brandis zu teilen, Doch auch Hartmann konnte die Blumenegger Schuld nicht tilgen, hätte aber den Besitz der versetzten Herrschaft dennoch gerne in die Hand genommen. Um dies zu erreichen, kam er am Samstag vor Margarethentag 1398 in der Stadt Feldkirch mit den genannten Brandisern überein

nach schriftlicher oder mündlicher Mahnung 14 Tage umsonst verstrichen, so haben die genannten Bürgen die Pflicht, sich unverzüglich, jeder mit „sin selbs lib“, in die Stadt Feldkirch zu begeben, allda „recht gewönlich Güselschaft“ zu leisten und „zwaymal an dem Tag were ze teilen cost und unverdinget.“ Will einer der Bürgen nicht selber kommen, muß er einen erb er n Knecht an seiner statt dahin „ze Güsel“ legen, Mit dieser Leistung darf keiner aufhören, bis die 100 U Pfg. erlegt sind. Verstreicht .mit Leistung

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Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 181 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
gräflicher Schulden zur Zahlung überwiesen; 5000 b der Stadt Konstanz, 1000 fl samt Zinsen den Feldmann’sehen Erben in Waldshut und das Heiratsgut der ersten Gemahlin des Grafen Friedlich von Fürstenberg als Hypotheken Blumeneggs, ferner 5006 b rückständige Kontributionen (Steuern) an den Reiehs-Pfenning-Meister, 2000 fl samt 5jährigen Zinsen an das Johanniter Ordenshaus, den Hohenburg’schen Erben 2400 fl samt 24jährigem ausständigem Zins 1 ) etc. etc. etc. Am 15. Jul 1613 beauftragte Abt Georg

vor Gott dem Allmächtigen sich verantworten zu können“; empfing am 3. Juni 1614 Abt Georg mit der Bestätigung aller Privilegien Weingartens den Bann, in Blumenegg über das Blut zu richten, 2 ) Vorher schon, am 18. Apr. alten Stiles (28. Apr. des neuen Kalenders) 1614 hatte zu Bludesch im Hause des Untervogtes Joh.' Rudolf von der Halden die feierliche Uebergabe durch die gräflich Sulz’schen Kommissäre Mich. Mayr, Rat des Erzherzogs Maximilian und Syndikus der Stadt Freiburg im Breisgau, und Sebast

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