Rechte und Verhältnisse bereit zu erklären. Bei der hierüber stattgeftindenen DiScussion entwickelte der Ge- meindeauSschnß Kofler einen Gegenantrag, in welchem er zu be gründen suchte, daß eS das Interesse der Stadt Bozen erfordere, die Gemeinde 12 Malgreien in den völligen Gemeinde» er- band aufzunehmen. Die Wichtigkeit der Folgen des dieSfälligen Beschlusses wohl erkennend, hat die Versammlung die weitere Berathung darüber auf die nächste Sitzung zu verschieben befunden, wobei
mit 2 kr. und für jede «iederhslun, mit t kr. «. M. »-»er berechnet. Stempelgedühr für Ied«.n.,lige Linruckung lS kr. Nch». M^e. Die Bereinigung der Gemeinde IS Wtal- greien mit der Stadtgemeinde. In der letzten Sitzung deS GemeindeauSschusseS wurde von dem hiezu aufgestellten Comite über den Antrag der 12 Malgreien zur Vereinigung mit der Stadt Bericht erstattet, in welchem ange- tragen wurde, auf eine Vereinigung der beiden Gemeinden nicht einzugehen, sich jedoch zur Eingehung eines Vertrags über die ge meinschaftlichen
nach Thunlichkeit zur glücklichen Lösung einer Frage beizutragen, deren schwierige Verwicklung aner kannt werden muß. Während schon früh im Mittelalter ein landesfürstliches Gericht tu GrieS bestand, war die Stadt selbst unter drei verschiedene Dynastieherrschaften, nämlich den Bischof von Trient, die Herren von Wangen und die Vintler getheilt. Auch die Malgreien, zu welchen viele der jetzigen Stadtgassen, ja der ganze untere Etadt- thell gehörten, waren landeSfürstlich, welcher Gerichtsbarkeit di« eigentliche
Stadt erst unter Bernard von CleS definitiv zufiel. Stadt und Ruralgemeinden hatten aber mehrere gemeinschaftliche Anstalten, insbesondere waren die Malgreien, wie sie eS noch find, durch die gemeinschaftliche Seelsorge und durch die vorzüglich auS deren Zehenten ermittelte Dotirung derselben enge mit der Stadt »erkunden. Die gemeinschaftlichen Anstalten, wozu früher die 12 Mal greien den dritten Theil beizutragen hatten, waren Gmnd zu viel fachen Rechnungsdifferenzen, bei welchen die Forderungen
der Stadt größtenteils durch Abtretung von Gemeindegründen beschwichtiget wurden. UebrigenS wurden die 12 Malgreien als in allen wesent, lichen Interessen zur Stadt gehörig immer betrachtet, weßwegen auch jederzeit wenigstens vier auS deren engem Interessenten im Stadtrathe saßen. Unter der italienischen Regierung wurden sämmt liche Ruralgemeinden gü.viich der Stadt einverleibt, da man dem Grundsätze huldigte, daß fflbe, als in nächster Nähe alle Vortheile der städtischen Gewerbe aent-gxnd