, wie mit, jenen der innern Stadt verbunden. - I Handels- und Gewerdekammer Innsbruck - mit 12! Juli 1862. (3) x ’ ;Friedrich Wilhelm‘ 'J.Hräfldent.'.' -. Iugekommtüe Fremde in Innsbruck. . /» Am. 12 /Jull. /- - ./; jOest. Hof.)- Die HH.: -Graf Erivelle, Rentier v. Madrid; Paine William, Rent. :m.-Fam. v. Amerika; Brignac, Rent. u .Montpellier; Hüffer, Kfm. v. Mewyork; Wilson, Kapitän v England; Maise,/ Kapit. m. Gattin v. London; Gschnitzer, Asm.- - m. Gqtt. v. Salzburg; Dr. Kinsele.s Advokaturö-Kand. m. Gattin w»Bozen
. ,/. : London, 10. Juli. In der gestrigen Unterhaussitzung ,erklärte Lord , Palmerston, die, Anerkennung Italiens -von,Seite Rußlands sei ohne irgend, welche Bedingun gen erfolgt. -Die ursprünglich gestellten.Bedingungen seien, achtungsvoll abgelehnt worden. - » c ' Spanien. ,, ;W U '. Madrid, , Juli. Die. Stadt, Mexiky hat..am 15. Juni eine. aus fünf Notabeln bestehende»- proviso rische, .Regierung eingesetzt,/welche, beauftragt^-ist, spie ,<Generalwahlen.. wegen --Herstellung-; einer .Monarchie
der Einfallszeiten der. Stadt Brünner und der Altbrünner Jahrmärkte von beweglichen Festtagen^ zum Nachtheile des Handels- und Markt-Verkehres ergeben haben, findet die k. k, Statthalterei Nachstehendes zu bestimmen:. ' 1. Vom nächstfolgenden Solarjahre 1863' ange fangen , haben in Hinkunft die Stadt B rü n ner und die Altbrünner. Jahrmärkte an folgenden Einfalls tagen zu beginnen. - / ' der 1. Markt in der Stadt Brünn, am 3. Montage im Monate Februar , - ^ ' „ 2. „ in^^ Altdrünn/ äm 1. Montage'itii - - ^ Monate
April , ; i ' , /r ; ' 3. ' „ in der Stadt B r ü n n, 'am % Montage im Monate Mai, ; '; 1 4. „ in Ältbrünn, am.' 1. Montage im - /' Monate Juli, : : I ^ ', 5. ’ : „ in der Stadt Brünn', am 1. Montage / ' im Monate Septewber,;/ - ' ' ^ „ 6. S» in Alt brünn, am 2. Montage im ' ''' : Monate Oktober, . , ' ' ir in der Stadt Brünn, ani 1. Montage ! im Monate Dezember. :: : / 2. Die Dauer dieser Jahrmärkte, bleibt vorläufig wie bisher, bei jenen in/der innern Stadt' Brünn auf zwei Wochen//beiJenen'in
Altbrünn aber auf Eine Woche bestimmt, jedoch werden für jeden Markt, sowohl in der innern Stadt B r Ünn als auch in A l t- brünn drei Auspäcktage, nämlich, an dem der ersten Marktwoche, und beziehungsweise dem Markteinfalls tage vorhergehenden Donnerstage, Freitage und Sams tage gestattet. //' ' / ’ .’ H! : 3. Die Altbrünner Jährmärkte werden hiemit zu Jahrmärkten erster Klasse, (jedoch nur mit der vor erwähnten Marktdauer) erhoben , und es sind demnach mit denselben die gleichen Rechte