vrrs, avsr nlcyr mehr zum bezüglichen Land tagswahlbezirk. 3. Die Gemeinde Untermais gehört zum Reichsratswahlbezirk der Landgemeinden von Meran, Passeier, Vinschgau, aber nicht mehr zum bezüglichen Landtagswahlbezirk. 4. Die Stadt Bozen (im früheren Um fange) und Meran bilden zusammen einen Reichsratswahlbezirk, sind aber eigene Land- tagswahlbezirke, und zwar: 5. Bozen mit Zwölfmalgreien zusam men (also die Stadt Bozen im gegenwärtigen Umfang) ist für sich ein Landtagswahlbezirk und 6. Meran
des Zensus- wahlbezirkes Nr. 2 (Nordtiroler Städte und Orte Kufstein, Schwaz usw.). Nr. 4. Die Gemeinden des Zensuswahl bezirkes Nr. 2 (Südtiroler Kurortebezirk). Nr. 5. Die Gemeinden des Zensuswahlbe zirkes Nr. 4 und 5 zusammen (Bozen, Meran, Ober- und Untermais). Nr. 6. Die Stadt Trient. Nr. 7. Die Gemeinden der Zensuswahlbe zirke Nr. 7, 8 und 9 zusammen (die Städte Rovereto, Riva, Areo, Ala, Mori). d)Die Wahlbezirke der übri gen Ortsgemeinden, bestehend aus den nachbenannten Gerichtsbezirken
Ortsgemeinden" von Jtalienischtirol fallen mit den gleichnamigen Zensuswahlbezirken zusammen. Es wählt also jeder der genannten Wahlbezirke drei Abgeordnete, zwei der Zensuskurie, einer der allgemeinen Kurie (nur der Wahlbezirk Borgo usw. wählt bloß zwei Abgeordnete, einen der Zensus- und einen der allgemeinen Kurie). — 2. Aus zwei Zensuswahlbezirken beste hen die Wahlbezirke der allgemeinen Kurie Nr. 5 (er besteht aus den Zensuswahlbezirken Nr. 4, Stadt Bozen, und Nr. 5, Meran» Ober mais und Untermais
der Städte und Orte einerseits und der übrigen Landgemeinden andererseits. — Von 21 Landtagsabgeordneten der allge meinen Wählerkurien entfallen sieben, also ein Drittel auf die Städte und Orte, 14. also zwei Drittel, auf die übrigen Ortsgemeinden. a)DieWahlbezirkederStädte undOrtesind: Nr. 1. Der Teil der Stadt Innsbruck zwi schen dem rechten Innufer und den Bahnkör pern der Süd- und Staatsbahn. Nr. 2. Der übrige Teil der Stadt Inns bruck und die Ortsgemeinden Hötting und Mühlau. Nr. 3. Die Gemeinden
, ohne die eigens ausgenommenen Gemeinden. Nr. 8. Kufstein, Kitzbühel, Hopsgarten, Rattenberg. Nr. 9. Schwaz, Fügen. Zell a. Z., Inns bruck, Hall, Steinach, Mieders. Nr. 10. Reutte, Silz, Telfs, Landeck, Imst, Ried, Nauders. Nr. 11. Meran, Passeier, Schlanders, Glurns. Nr. 12. Lana, Kaltern, Neumarkt, mit den Ortsgemeinden Altrei, Druden, Laurein, St. Felix, Unsere liebe Frau im Walde, Pro- veis. Nr. 13. Bozen, Sarntal, Kastelruth, Bri- xen, Sterzing. Klausen. Nr. 14. Bruneck. Täufers. Enn^berg, Bu- Sillian