. DaS von Johann Rechenmacher in Brixen zur Er ziehung der von seiner Schwester Maria Rechenmacher zu Rabland auS der Ehe mit Anton Flora erzeugten Kin der, die in der böhern Ausbildung, nämlich in Erlernung eines Handwerks, einer Kunst und vorzugsweise im Stu diren begriffen sind, gestiftete Stipendium, bestehend in dem Bezüge von jährlichen 20 st. R.W., ist erledigt und wird für das laufende Schuljahr 18^/,. ausgeschrieben. Diejenigen, welche darauf Anspruch machen wollen, haben ihr Gesuch
bis zum 15. November d. I. beim k. k. Landgerichte Meran zu überreichen, und darin nachzu weisen: ' ' 1. Daß sie eheliche Nachkommen des Anton Flora und Maria Rechenmacher sind. 2. Daß dem Willen des Stifters gemäß die Eltern den vorgeschriebenen Beitrag von 11 fl. R. W. an den Verwalter des Stipendienfondes, Johann Götfch zu Rabland, entrichtet haben. 3. Daß sie in der höhern Ausbildung, nämlich in Erlernung eines Handwerks, einer Kunst, oder im Stu diren begriffen, und darüberhin mittellos und von guter
Rechen macher vorhanden ist, der Genuß deS Stipendiums den NamenSverwandien des Stifters zuzufallen hat, werden dieselben mit dem Beisatze darauf aufmerksam gemocht, daß sie, wenn sie das Stipendium ansprechen, außer den unter 2, 3 und 4 geforderten Nachweisungcn noch den Beweis beizubringen haben, daß die erwähnte Nachkom menschaft erloschen ist, und daß sie den GefchlechtSnamen - Rechenmacher führen. K. K. Kreiöaml Botzen, den 29. Sept. 1840. 2 Entwurf zur Ausschreibung deS Johann Baptist.v
. Trojer'schen Familienstipendiums. Herr Johann Baptist v. Trojer, k. k. Jägerkaplan und Benefizial Sli L. 'I'IlvokiUrlum in Wien, und Herr Johann v. Trojer, Kanonikus und Kustos dortselbst, ha» den zu einer weltewigen Studien Stipendienstiftung «in Kapital von 30l> st. Tiroler Währ, gewidmet. Die Hälfte dieses Stipendium«, im Ertrage von 50 fl. T. W. oder 57 fl. S'/- kr. R. W.ist mit dem Schul jahre angefangen, zu verleihen. Die Stifter ha ben gemäß des StiftbriesS vom 7. Februar 1334
d. I. bei dem k. k. Landgerichte Klau sen einzureichen. K. K. Kreisamt Botzen, den 29. Sept. 1340. 2 Kundmachung. ' Durch die Vollendung der dreijährigen Lehrzeit deS TifchlerlehrlingSMathiaS Rechenmacher von Morter, k. k. Landgerichts SchlandcrS, ist daS von Johann Rechenma cher, Kommunal-und SiiftungSverwalter in Äriren, zur Erziehung des ärmsten und würdigsten seiner Namens- Verwandten männlichen Geschlechtes, der in der höhern Ausbildung, nämlich in Erlernung eines Handwerkes, einer Kunst, und vorzugsweise im Studiren