srlbst beitumes, sen. haben wird. Landgericht Kihbüchel d»n »8. Mai iL»o. Knvll, Landrichter» » Dorladung«»Edikt. Johann Schwabl, »in Sohn de» Andrà Schwabl «ad der Maria Hafnerin, von Voran g»bürlig, würd« im Jahr« 1810 dem königl. baierischen Militär «in, O»r»;'yt, und rückt« im Jahr« »8»2 in den rußischen Feld- zug aut» wo «r al« vermißt, in Abgang gekommen ist, «nd seit dieser Zeit von sich nicht» mehr hören lieg. Da nun di« bekannten Ereignis« jenes Feidzuge
« den ^od desselben mit Wahrscheinlichkeit vermuthen lassen, so wird gedachter Johann Schwabl auf Anlangen seiner -Verwandten hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre 'von heut« an gerechnet, persönlich hier zu erscheinen, «»der dieses Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens zu setzen, als widrigenS nach Verlauf je ner Frist auf weitere« Ansuchen ver Anverwandten zu .desselben TodeS-Erklärung und Vermögen«» Auftheilnng . geschritten würde. K. Landgericht Meran am 21. Juni 1820 Dr. Attlmayr. Landrichter. s Dom
der Anwesenden beigetre» t«n geachtet würden. «Kaiser!. Königl. Landgericht Ritten. Klobenflein am ,z. Juni 1820. MageS, prov. Landrichter. 2 Dom k. k. Landgerichte Matrek. Da èti der über ExerutionSanlangen der Gebrüder Johann undJoiephKeim von Pflersch. LandgerichlSSter» »ing. wider Joseph Neuner, Schneidermeister dahier^ zur öffentlichen Veräußerung der denselben angehörigen zwei Behausungen auf den 16. Mai und 17. Juni d. festgesetzten uri» a. sVtrst«ig»rung«tagsatzunj, kein Käufer erseht«», «ird
«fahr«n werden. Matrey d«n 20. Juni »820. Kaisrrl. Königi. Landgericht. Jos. v. Ottenthal, Landrichter. s Vorladung. Johann Jäger, «in Sohn d«r verstorbenen Eltern Joseph Jäger und Agatha Gutmann, geweßte Bauer«, leute in Tisen«,.ist im Jahr« 1809 zu d«m k. b. Mili» tär gekommen, hat im Jahre 1812 den russischen Feld zug als Gemeiner beim 4. königl. baierischen Linien-R«, gimente mitgemach», und ist nach ämtlich vorliegender Anzeig« d«n 1. Jänner i8rz vermißt worden, ohne daß seither
» von dessen L«ben etwa« in Erfahrung gebracht wordin wäre. Da nun desselben Geschwisterte um die TodeSerklä» rung dieses ihrrS im K>iege vermißten BruderS ange» sucht haben, so wird der Johann Jäger hiemit binnen einem Jahre zu «rscheinen mit dem Beysatze vorgeladen, daß wenn er während einer solchen Jahresfrist nicht er scheiner, oder das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß feines Lebens setzet, zur wirklichen TodeS-Er» kiärung und sohiniger Vcrtheilung deS ihm in der Zeit angefallenen Vermögens ven