dem lokalen Komitee ein Ansuchen vorlegen nnd diesem eine Abschrift des Statutes, das Verzeichnis und die Adresse der Dirigenten sowie den Sitz des Vereines anführen. Die Vereinstaxe beträgt Lire 25. Für die „Fi dai' sind jährlich Lire 10 zu entrichten. Außerdem ist das Nulla Osta des sascistischen Sportamies der Provinz beizulegen. 2. Jeder Spieler muß die Erkennungskarte, die vom Zonendirektorium auf dem Wege des Lokalkomitees ausgestellt wird, besitzen. Für die Tessera ist Lira 1 zu entrichten
, und darauf ist die Marke der „Com' zu Lire 2 anzubringen. 3. Die Anforderung der Tessera hat wenigstens einen Tag vor dem ersten Spiele, an dem das Mitglied teilnimmt, zu erfolgen. Spieler, die nicht mit der Tessera versehen sind, können am Spiele nicht zugelassen werden. Die diesbezügliche Kon trolle wird vom Schiedsrichter durchgeführt. 4. Jeder Spieler gehört während der Sport- saison oder bis Beendigung der Spiele, dem Ver ein an, für welchen er die Tessera angefordert hat. Bei Mannschaften
, die von Meisterschaften oder den Wettbewerben ausgeschlossen lind, ilt das Mitglied das am offiziellen Spiele teilgenom men hat, bis zum Ende der Veranstaltungen, die im Sportkalender vorgesehen sind, an die Mann schaft gebunden. Die Spieler, die jedoch nicht an dxn offiziellen Spielen der ausgeschlossenen Mannschaft teilgenommen haben, sind sofort frei. Wenn am Schlüsse einer Veranstaltung, die Ver einigung an keinem anderen Wettbewerbe im Zo- nenbereiche des Komitees teilnimmt, können die Mitglieder die Tessera
verbringt, oder der Ort, wo er seine berufliche Tätigkeit wenig stens durch 2 Monate ausgeübt hat, in Betracht. Der Spieler, der in einer Zone wohnt, wo die freien Fußballmannschaften keine Tätigkeit aus üben, kann sich einer Vereinigung der anschließen- )en Zone angliedern. Der Spieler, der während des Sportjahres Wohnort wechselt und sich in einer anderen Zone niederläßt, kann die Tessera für die Vereinigung seines Wohnortes anfordern, und zwar, wenn die Spiele der Vereinigung, der er rüher angehört