werden die Interessenten der Jnterims- scheine Nr. 3ijoci, 3/,l>>, <>72 uud 335^ auS der Jahres gesellschaftnachdem ihre Einlage durch die Verlo- fnngS- Beträge ergänzt worden find, aufgefordert, gegen Rückstellung des Interi,»öscheineS den ihnen gebührenden Nentenscheiu zu erhebe». Von der Administration der mit der ersten österreichischen Sparkasse vereinigten allgemeinen VersorgungS-Anstalt. Wien, den >4- Jän. ,S3o. Kundgemacht : Innsbruck, den 2b. Jän. ,»3o. Martin Tschnrtschenthaler, Konn^anditenr. s Knnd machung
. Der Z. 3c> der Statuten der mit der ersten österrei chischen Sparkasse vereinigten allgemeinen VersvrguiigS- Anstalt setzet fest: »Wenn der Besitzer eines Nentenschii- neS durch ein ganzes Jahr »ach der öffentlichen Kiindma- chung, daß'die Dividenden zu erheben sind, die ihm zu gefallene Dividende nicht erhebt, wird er namentlich, mit der Bemerkung seines Geburtsortes und der Mummer feines Rentenscheines auf nene sechs Monate vorgeladen, feine Dividende so gciviß zu erheben, wie im widrigen Falle er für todt gehalten
Hüpfinger angegangen, statt der ergänzten Jnterimsschei- ne die gebührende!: Rentenscheine suininr den allenfalligen ìleberschiissen gegen Rückstellung der Original-JntcriniS^ scheine nnd rücksichtlich Quittung in Enipfang z» nehmet,. Von der?ldnii»istratiri, der mit der ersten österreichische» Sparkasse vereinigten allgemeinen NerforgungS-Austalt. Wien, den 7. Jän. >33c>. Kundgemacht: Jnnobruck, den 26. Jan. iv3o. Martin Tfchurtfchenthaler, Koinmandiseur. 3 Bekanntmachung. Der Unterzeichnete zeigt