(Sammelstellen) an gewiesen worden, auf Grund der Einlagebücheln Einlagen anzunehmen, die das k. k. Post-Spar- kassen-Aint nnter Gewährleistung seitens des Staates verzinst und bei jedem vom Einleger ge wählten Postamte (Sammelstelle) zurückzahlen läßt. Auch Betrüge, die bisher nicht in die Sparkasse wanderten, weil sie nach kurzer Zeit doch wieder gebraucht wurden, sollten nunmehr ihre, wenn auch nur vorübergehende Veranlagung in der Post- Sparkasse finden. Ohne Förmlichkeiten, ohne Kosten, ohne langes
Warten, gegen eine zu jeder Zeit auszustellende Kündigung, die bereits vorgedruckt ist, können die Einlagen zurückgenommen werden. Dabei erwachsen dem Einleger keine Kosten für Drucksorten, die unentgeltlich ausgefolgt werden, und es wird von Niemandem eine Gebühr oder ein Stempel verlangt werden. So kurz die Zeit auch ist, während welcher derartige Beträge vor- ühergehend in der Post-Sparkasse gelassen werden können, etwas tragen sie doch, und jedenfalls wird das Wenige, was sie tragen, dem Einleger
rein und ganz erhalten bleiben; denn das Einkommen aus der Post-Sparkasse ist von der Einkommen steuer und jeder in der Folge an deren Stelle tretenden Steuer befreit. Abgesehen von diesen Vortheilen aber ist die Post-Sparkasse, und das wird bei Vielen, die sich tagsüber von ihrer Wohnung entfernen müssen, sehr in's Gewicht fallen, der sicherste, verläßlichste und billigste kassier. Es mag dem Einleger das Einlagebüchel verloren gehen, entwendet oder ge raubt werden, das Geld kann weder
der unredliche Finder, noch der Dieb beheben, denn nur dem Einleger in Person oder seinem Bevollmächtigten wird die Zahlung geleistet. Dazu komm: nun noch, daß die Einlagebüchel der ^Post-Sparkasse weder gepfändet, noch mit einem Verbot belegt werden können, von wem es auch sei. Vor dem Einlagebüchel der Post-Sparkasse macht jeder Exe- cutor Halt. Abgesehen davon wird aber das Ge schäfts- und Amtsgeheimniß über den Stand des Einlagebüch.ls jedes einzelnen Einlegers von dem Personale des Post-Sparkasseii
-Amtes und der Postämter strenge bewahrt werden. Es steht in des Einlegers Hand, durch die Post- Sparkasse sich ein höheres Einkomme» (als die gesetzlich festgestellten dreipercenrigen Zinsen der Einlagen) sür seine Ersparungen zu schaffen, wenn er, sobald er den dazu beuöthigten Betrag in seinem Einlagebüchel angesammelt hat, vom Post-Sparkassen-Amre ein Staatspapier für feine Rechnung kanfen läßt DaS trägt ihm dann fünf und mehr Percent, und er kann es bei der Post- Svarkasse liegen lassen