. Donneritag und TamStag, Avend» >/,« Uhr. Kr. St. Sonntag, den 3. Mai 1893. W. Jahrgang. Altrrssparkasrii. Sozialpolitische Rundschau von Frz. Thurnerin Innsbruck. Die Alterssparkasse ist, wie die Sparkasse-In stitution, reichsdeutschen Ursprungs; die Grundidee derselben reicht bis zum Jahre 1863 zurück. Die erste eigeytliche Alterssparkasse wurde im Jahre 1831 in München-Gladbach in's Leben gerufen, von wo aus diese Institution sich weiter verbreitete. In Oesterreich wurde die erste Alterssparkasse 1839
bei der böhmischen Sparkasse in Prag errichtet, sodann folgten die Gründungen der Alterssparkassen in Teplitz (1890), Graz (1891), Wien, Brünn, Laibach (1892), Klagenfurt. Die Organisation der Alterssparkassen ist ver schieden. Die meisten haben das Zinsen-Ver vielfachen eingeführt und andere das meines Er- achtens viel wichtigere „Prämienvertheilen.' Ich empfahl die Errichtung einer Alterssparkasse für Tirol in Nr, 28 der „Neuen Jnnzeitung' vom 12. Juli 1891 und führte die Organisation' und den Werth
einer Alterssparkasse nach dein Muster der Grazer an. Der Ausschuß der steierm. Spar kasse hat im Juni 1891 im Geiste des Sparkassen- Regulativs und der Statuten der steierm. Sparkasse eine Institution in's Leben gerufen, welche den Zweck verfolgt, den echten Sparsinn bei den un bemittelten Volksschichten zu wecken und zu fördern und in diesen durch Sparprämien den Geist der Arbeitsamkeit und Genügsamkeit zu beleben und zu erhalten. Die diesbezügliche Kundmachung der Grazer Sparkasse besagt Folgendes
: „Mit Genehmigung des h. k. k. Ministeriums des Innern vom IS. Juni 1891 errichtet die steiermärkische Sparkasse nach dem Borbilde der böhmischen Sparkasse in Prag mit 1. Juli 1891 eine Alterssparkasse als besondere Geschäftsabtheilung, welche den Zweck hat, den Theilnehmern an derselben durch Gewähr ung von Zuschüssen zu den ersparten Zinsen für die Zeit des Alters und der Arbeitsunfähigkeit einen Rückhalt zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zweckes widmet der Ausschuß der steiermärkischen Sparkasse jährlich
bis auf Weiteres 12.000 fl., woraus die jährlichen Zuschüsse dm Theilnehmern zugewendet werden. Wer Theilnehmer an der Alterssparkasse werden will, muß: 1. eine Einlage bei der steiermärkischen Sparkasse besitzen; 2. dem Stande der Erzieher und Erzieherinnen, Dienstboten, Fabriksarbeiter, Feld-, Forst- und Jagdschutzpersonen, Handlungs- und Gewerbegehilfen, Tagschreiber, Taglöhner oder einem ähnlichen Stande angehören; 3. zur Zeit des Bei trittes in Steiermark den ordentlichen Wohnsitz haben; 4. im Lebensalter