gleichzeitig den seitlichen An brüchen Gelegenheit gegeben wird, sich abzn- böschen und zu beruhigen. Jene im Arbeitsfclde gelegenen Parzellen, hinsichtlich welcher eine beschränkte Enteignung oder eine Dnldnng im Sinne des Z 4, Ab satz 2, bezw. Z 6, Absatz 1 des Gesetzes vom 30. Juni 1884, R.-G.-Bl. Nr. 117, beantragt wird, sind folgende: Gp. Nr. 542, 546/7, 546/10, 546/13, 546/5, 546/6, 546/4, 546/3, 546/9, 546/8, sämtliche Wald in der Katastral-Gemeinde Schrottendorf, Eigentnin der Stadt Lienz
: „Der Gemeiudcrat der Stadt Innsbruck beschließe, auf telegraphischem Wege beim k. k. Handelsministerium Vorstel lungen zn erheben, daß für die Telephonlinie Innsbruck—Landeck und ebenso für die Fort setzung von Jmst »ach Reutte die Baubewilli- guttg ungesäumt erteilt werde.' Nachdem diesem Antrage die Dringlichkeit zu erkannt worden war, wurde er einstimmig an genommen. Nach den: vom Vorsitzenden verlesenen Aus weise der städt. Rechnnngskanzlei wurden die städt. Volksbäder im abgelaufenen Jahre von 4731