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Schlern
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Page 26 of 75
Date: 01.07.1966
Physical description: 75
seines Herrschers das Gebiet von Buchenstein, wobei ihn das Hochstift und das Kloster Sonnenburg mit Truppen unterstützten. Als Kriegs entschädigung erhielt Göbel und der Brixner Bischof je die Hälfte der Herr schaft von Buchenstein und des Gerichtes Thurn. 1353 verkaufte Göbel seine Anteile an Konrad Stuck, einen reichen Bürger von Bruneck, dem der Brixner Oberhirte auch seine Gebiete nebst der Blutsgerichtsbarkeit über das Ennebergische Gericht übergab. So erlangte Stuck die Herrschaft über Bu chenstein

2ä ) als oberster Richter und Vogt über Enneberg, Wengen und Abtei mit der Äbtissin von Sonnenburg in Streit. Diese wollte die Vogtei und oberste Gerichtsgewalt von Seite der bischöflichen Richter von Andraz abschütteln, weil sich diese oft grobe Un gerechtigkeiten gegen die sonnenburgischen Bauleute in diesem Gebiet zu schulden kommen ließ. Allein ein Schiedsgericht, aufgestellt vom Landes fürsten, sprach das Urteil 1384 dahin aus, daß diese Gewalten immer von den Inhabern der Gerichtsbarkeit von Buchenstein

ausgeübt worden seien. Auch in der Folgezeit erneuerten die Äbtissinnen von Sonnenburg diesen Versuch der Ausschaltung der obersten Gerichtsgewalt von Andraz, weshalb es zu mehreren Prozessen kam. Der letzte wurde 1447 ausgetragen. Dabei mußte Sonnenburg den Blutbann über das Gericht Sonnenburg durch den Schloßherrn von Andraz anerkennen, da er einen Ausfluß der Grafschafts gewalt darstellte. Das Vogteirecht des bischöflichen Richters von Andraz aber war umstritten, denn Volkhold, der Gründer

des Klosters Sonnenburg, bestimmte zum Vogte desselben, wie erwähnt, den damaligen Bischof von - 2 ) Stolz O., Landesbeschreibung, S. 498 (Aufzählung der Schloßhauptleute —503. von Andraz). 23 ) Vittur, Enneberg, S. 41. * 5 ) Vittur, Enneberg, S. 53—60. 24 ) Stolz, Landesbeschreibung S. 525 f.; Vittur, Enneberg, S. 52 ff., S. XXXIV

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Page 27 of 75
Date: 01.07.1966
Physical description: 75
der Vogtei oder des Schutzes mußten die Bewohner dem Inhaber Abgaben entrichten. Diese Schutzherrschaft benützten die adeligen Vögte häufig, um sich in die Ver waltung über die betreffenden Güter sehr einzumischen und hohe Beiträge zu erpressen. Daher ist es erklärlich, daß das Stift Sonnenburg diese Last um jeden Preis zu beseitigen suchte, was ihm aber nicht gelang. Zwischen dem Hochstift Brixen und dem Kloster Sonnenburg gab es im Gadertal häufig noch andere Streitigkeiten, besonders bezüglich

der Grenzen der Güter beider Parteien, da sowohl Sonnenburg auf der Westseite des Tales viele solche besaß, als auch Brixen auf der Ostseite 2# ), z. B. in Abtei und Piccolein. Ferner stritt man sich darum, welchem Gerichte diese Höfe unter stehen sollten. Im Mittelalter kam es häufig vor, daß solche Besitzungen dem Gerichte des Grundherren unterstellt waren, obgleich der Sitz desselben weit entfernt stand, z. B. besaß das Kloster Sonnenburg mehrere Höfe in Buchenstein, mehrere andere in Untermoj

und Welschellen, die zum Hofgericht in Sonnenburg gehörten. Andererseits unterstanden verschiedene bischöfliche Hofsiedlungen im Enneberger Gericht dem Richter in Andraz. Beispielshalber sei erwähnt, daß es in Bruneck ein bischöfliches Oberamtsgericht 2T ) gab, dem zahlreiche bischöfliche Höfe unterstellt waren, obgleich sie in anderen Ge richtsbezirken des Pustertals lagen. Aus dieser Schilderung ergibt sich, daß wegen der ungünstigen politischen und gerichtlichen Verhältnisse im Gadertal und in Buchenstein

J., Das Landgericht Enneberg in „Zeitschrift für Tirol und Vorarlberg“, Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkun de und Kunst, VI. Bd. 1931 S. 19 f., 25 f., 30 ff., 37—53. Alton J., Enneberg in seinen wirtschaftlichen und sozia len Verhältnissen (Zeitschr. des Deut schen und österreichischen Alpen vereins, 30. Bd. 1899. S. 43—57; Wolfs- gruber K., Sonnenburg als m. a. Wirtschaftsgebilde (Schiern 1954, S. 53).

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Page 29 of 75
Date: 01.07.1966
Physical description: 75
Kardinal Nikolaus von Kues und dem Stift Sonnenburg Das Kloster Sonnenburg hatte schon mehrmals im Konflikt mit dem Hochstift Brixen die Landesfürsten um Hilfe und Schutz gebeten, den diese gern gewährten. Schließlich erwählte es sie zum Schutzvogt, da die Fürst bischöfe von Trient, denen diese Aufgabe rechtlich zustand, ihn nicht leisten konnten. Als 1450 der Kardinal Nikolaus von Kues **) zum Brixner Oberhirten ernannt wurde, gab es zwischen dem Stift Sonnenburg und dessen Zinsbauern in Enneberg

des Gerichtes Enneberg die höchste weltliche Gewalt besitze, die Entscheidung zustehe, weshalb er auch ihr Vogt sei S6 ). Der Landesfürst Sigismund stellte sich aber ganz auf die Seite des Stiftes und verkündete, er allein sei der wirkliche Schutzherr des Klosters, da ihm dasselbe dieses Amt übertragen habe. Von da an begann der Streit zwischen dem Kardinal und Sigismund. Um die Nonnen von Sonnenburg mürbe zu machen und zur Nachgiebig keit zu bewegen, wollte der Bischof ihnen die Zufuhr von Lebensmitteln

dort zu einem schweren Kampfe, wobei bei 50 Streitende den Tod erlitten. Hernach erschien auch eine kriegerische Schar, geführt von Gabriel Prack, dem bischöflichen Haupt mann in Thurn an der Gader. Er zog damit nach Sonnenburg, um das Kloster einzunehmen, was aber unnötig war, da die meisten Nonnen sich geflüchtet hatten. In den bisherigen Geschichtswerken gab man dem Kardinal die Haupt schuld an der grausigen Bluttat, da er angeblich dem Hauptmann Prack den Befehl erteilt habe, die Zufuhr von Naturalzinsen

E., Die letzten Jahre des Nikolaus von Cues, 1957; Stolz O., Geschichte des Landes Tirol, I. Bd. 1955, S. 496 f. **) Dem Kardinal, als höchsten Gerichts- herm, stand offenbar die Vogtei des Gerichtes Enneberg, wozu die Alm Grünwald gehörte, zu. Er scheint sie aber auch über das Kloster und das Hofgericht Sonnenburg (umfas send Höfe in der Umgebung) bean sprucht zu haben, aber mit Unrecht, da diese Siedlungen einen Bestand teil des Gerichtes St. Michelsburg bei St. Lorenzen bildeten. Näheres über sein Leben

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Page 18 of 75
Date: 01.07.1966
Physical description: 75
oder Norital, die zum Großteil das Eisacktal und das mittlere Inntal umfaßte. Um 1020 gründete Volkhold aus dem Geschlechte der Grafen von Pustertal und Lurn (im oberen Drautal) das Benediktinerinnenstift Sonnenburg 4 ) auf einem Felsenhügel bei St. Lorenzen im Pustertal, wo vorher seine Burg stand, und stattete es mit vielen Gütern, besonders mit Waldflächen aus. Diese lagen zunächst in der Umgebung des Klosters, hauptsächlich aber an der Ostseite des Gadertales, besonders in Enneberg- und Abteital

. Die Schutz vogtei über dieses Kloster übertrug Volkhold dem Bischof Ulrich I. von Trient (1006—1022), einem nahen Verwandten, der dem neuen Konvent auch be deutende Güter im Unterlande bei Neumarkt überwies. Das Kloster organisierte nun bald eine rege Rodungs- und Kolonisations tätigkeit im östlichen Gadertal. Dadurch wurde in den folgenden Jahrhunderten eine Masse neuer Höfe und Güter angelegt, deren Grundherr das Kloster wurde 5 ). Auch im westlichen Teil dieses Tales erwarb Sonnenburg viele

auch im Abteital zur Grafschaft Pustertal gehörten. Auch 3 ) Egger A., Prähistorische und römi sche Siedlungen im Rienz- und Ei sacktal, 1947, S. 21 ff., Nr. 140, S. 29 ff., 35 ff. *) Hüter Fr., Tiroler Urkundenbuch, I. Bd„ 1937 Nr. 46, 54. Tinkhauser G„ Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diözese Brixen, I. Bd., 1855, S. 336 ff,; Vittur A., En neberg in Geschichte und Sage, 1912 S. 32 ff.; Santifaller L., Die Urkun den aus dem Archiv des Klosters Sonnenburg im Pustertal 1284—1455, Tiroler

Heimat, V. 1932, S. 56 ff. Vgl. Humberdrotz R., Chronik des Klo sters Sonnenburg, I. Bd. 1597—1766; II. Bd. 1767—1781. Schiern Schriften Nr. 226 (1965). 5 ) Berta und Leo Santifaller, Die Orts namen von Ladinien, 1937, Schlern- schriften Nr. 36; dieselben, Urkun denregesten der Archive Ladiniens bis zum Jahre 1500, Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs, VII. S. 399 ff.; VIII. S. 1 ff.; X. S. 1 ff. Berta Santifaller, die Schlichtungs urkunde im Streit um die Alpe Fa- nes, Schiern 1953

, S. 196 ff.; dieselbe, Ein Buchensteiner Urbar aus dem Jahre 1566, Schiern 1928, S. 362 ff.; dieselbe, Der Besitz Sonnenburg in Enneberg um 1780, Schiern 1930, S. 85. Diese Schriften enthalten rei ches Material zur Geschichte Ladi niens. 6 ) Battisti C., Dizionario Toponomastico Atesino, III. Badia e Marebbe, 1940, 35 sgg., 197 sgg.

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