13 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Schlern
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Schlern/1934/01_03_1934/Schlern_1934_03_01_3_object_6022480.png
Page 3 of 61
Date: 01.03.1934
Physical description: 61
nis spielten auch die Rechte des Klosters Sonnenburg eine große Rolle und es war für den greisen Fürsten, den alten Kämpfer für Verena von Stuben gegen den Cusaner, wohl selbstverständlich, daß er noch einmal das Stift verteidigte. So heißt es u. a. auch im Schiedsspruch: „Es soll auch die Äbtissin und ihr Konvent zu Sonnenburg auf dem Wasser, so an dem Gotteshaus hinrinnt, auf dem See in Prags und allen anderen Enden, auch bei den kleinen Gerichten vollkommen ungeirrt

(sein) und sich der zu ihrer Not durft, Willen und Gefallen gebrauchen, ohne daß von Görz und männiglich von seinen wegen Irrung, Hindernis und Widersprechen (wäre)". Drei Jahre später muß Maximilian noch mals zwischen Sonnenburg selbst und Graf Leonhard vermitteln, auch er verfügt 2 ): . . und dazu zu aller Zeit zwei Tolber 3 ) zusammen mit einem Rutenfischer, die zur Notdurft ihres Gotteshauses in den Wassern daselbst fangen sollen und mögen." So sind zu Beginn der Neuzeit die Fischereirechte des Klosters

von den Landesfürsten noch einmal bestätigt worden. Aus der Rienz erhielt das Stift Äschen, Koppen und Forellen. Im Hofgericht Sonnen burg war auch ein kleiner Fischteich angelegt, in dem Schleien und kleinere Karpfen an gesetzt waren. Als das Kloster im Jahre 1785 aufgehoben wurde, behielt die Regierung vorderhand alle seine Fischbehälter 4 * * ). 2) Vgl. Josef Egger, Geschichte Tirols, 2. Bd., Innsbruck 1876, S. 8/9; Vincenz Gasser, Das Venedictinerinnenstift Sonnenburg im Pustertale, Studien und Mitteilungen

, S. 155; August Lindner, Die Aushebung der Klöster in Deutschtirol 1782-87, Zeitfchr. d. Ferdinandeums, 3. F., 36. Bd., 1886, S. 177; Vgl. Fischerei-Akten, Fasz. V, Pos. Stift Sonnenburg und Enneberger, Gericht, Bericht des Enneberger Richters Josef' Anton Winkler von Colz an die Äbtissin vom 18. Juli 1768; Bericht des Sonnenburger Amt- Die Fischerei im Enneberger Gericht war nur wenig ergiebig. Die Akten berichten auch darüber nur selten. Wir hören aus dem Jahre 1384 von dem an Niklaus Spielung ver

eben der größere Herr war und solche Dinge in vornehmerer, überlegenerer Weise be handelte, sie nicht allzu wichtig und tragisch nahm, während Sonnenburg sich immer verfolgt und verletzt glaubte und diese kleinen Streitereien zu übergroßer Bedeutung erhob. Dabei konnte es fast immer auf die Unterstützung der Regierung in Innsbruck rechnen und so ging eine Klage schrift nach der anderen dorthin ab. Wenn der Grund der Klage doch allzu geringfügig war, wurde die Schrift freilich auch von der Regie

1
Newspapers & Magazines
Schlern
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Schlern/1934/01_03_1934/Schlern_1934_03_01_6_object_6022483.png
Page 6 of 61
Date: 01.03.1934
Physical description: 61
gegenüber Brestanone wahren, das freilich höchstens den Prozentsatz in der Teilung der Fischereirechte am See in Zweifel zog. Später gab sich Sonnenburg stillschweigend damit zufrieden, nur auf der Hälfte des Sees Fischereirecht zu haben. Biel heikler war es, daß der Sonnenburgische Pächter des Riedlgutes in einem Gericht des Brixnerischen Hochstiftes wohnte und als solcher also seiner niederen Gerichtsbarkeit unterstand. Es war meines Wissens nirgends festgelegt, daß das Riedlgut brixnerischer

Ge richtsbarkeit entzogen sei, also unter Exemtion stehe. Aber Sonnenburg nahm das ohne weitere Beweise an, es wollte den Pächter des Seelehens seinem Enneberger Richter unterstellt wissen, es hatte mit diesem Rechts anspruch gegenüber der Brixner Kurie zweifel los Unrecht. Ich betone nochmals, das mir für die Darstellung des Folgenden nur das Sonnenburger, nicht das Brixner Archiv zur Verfügung steht. Der Streit zwischen dem Hochstift und dem Kloster um den See begann zu Beginn des 11 Oberamtsgericht Brunico

. Vgl. weiters Michael Mayr. Das Fischereibuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck 1901, S. 42, dazu die sehr instruktive Einleitung S. V ff. 11) Vgl. Weingartner, S. 264. 17. Jahrhunderts. Damals scheint die Brixner Verwaltung einen eigenen Fischer für ständig am See angestellt zu haben, nachdem sie bis her nur ungefähr einmal im Jahre durch ihren Antholzer Fischer im Pragser See hatte fischen lassen. Sonnenburg, das seit alter Zeit seinen ständigen Fischer am See gehabt hatte, wurde dadurch

hatten, forderten sie ihn auf, ihnen gutwillig zu folgen, sonst müßten sie ihn binden. Der Fischer wird zuerst nach Monguelfo geführt, am nächsten Morgen nach Brunico. Dort setzt ihn der Stadtrichter Hans Gaffer, der sonst nur „malefizische Personen" übernimmt, ge fangen. Der Sohn des Fischers war unter dessen nach Sonnenburg geeilt und hatte das gemeldet. Dies erregte natürlich die heftigste Empörung im Kloster. Seine Beamten weil ten gerade im Ennebergischen: nach ihrer Rückkunft mußten sie sofort

in die Brunecker Stadt, wo sie in Gegenwart eines brixneri schen Dieners Appenbüchler in seinem Ge fängnis die Weisung ausrichteten, auf keinen Fall die Huldigung zu leisten. Ein genauer 12) Vgl. Fasz. VII, Pos. 4, Schreiben Sonnen- burgs an die Regierung vom 24. Mai 1605; Be schwerden Sonnenburgs über das Brixner Hoch stift, 1609, 8. Beschwerde: Deduction der Rechte von Sonnenburg gegenüber Brestanone, 1610, fol. 34 ff., 7. Beschwerde.

2
Newspapers & Magazines
Schlern
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Schlern/1934/01_03_1934/Schlern_1934_03_01_2_object_6022479.png
Page 2 of 61
Date: 01.03.1934
Physical description: 61
Die Fischerei des Klosters Sonnenburg und das Riedlgut am Pragfer Wildsee. Von Dr. Hans Kramer. Nachdem ich versucht hatte, die Forst geschichte des größten geschlossenen Besitzes des Klosters Sonnenburg, des Enneberger Tales, darzustellen (Schiern XIV, 109 bis 113, 150—158), wollte ich im Rahmen der Güter des Stiftes die Geschichte der Jagd und der Fischerei, also nahe ver wandter Forschungsgebiete, behandeln. Uber das Jagen und Fischen in unserem Lande in der Neuzeit ist ja noch sehr wenig

sich aber auch vor Schädigungen der Fischerei be wahren. Die Fischerei in den fliehenden Ge wässern galt allgemein als das Regal des Stromherrn. So hatte Sonnenburg Fischerei rechte in allen Bächen seines Enneberger Landgerichtes und in der Rienz, soweit sie durch sein eigenes Hofgericht floß H. Ende des 15. Jahrhunderts besaßen die Grafen von Görz noch die westlichen Gerichte des Pustertales, die erst im Jahre 1500 an die habsburgischen Landesfürsten gelangten. In den letzten Jahren der Görzer Herrschaft entstand ein Streit

. die interessanten grundsätzlichen Bemerkungen über den Unterschied der Kosten der Jagd und der Fischerei in Hans Margreiter, Jagd u. Fischerei hgb. v. Tiroler Landesfischerei-Verein, Innsbruck 1930; Vgl. mehrere alte Aufzeichnungen der Re galien des Stiftes Sonnenburg im Sonnenburger Stiftsarchiv, Fasz. I, Pos. 8 (Verzeichnis der Regalien des Stiftes Sonnenburg, 17. und 18. Jahrhundert.).

3
Newspapers & Magazines
Schlern
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Schlern/1934/01_03_1934/Schlern_1934_03_01_5_object_6022482.png
Page 5 of 61
Date: 01.03.1934
Physical description: 61
der Schreiber dieser Denkschrift von 1610 ent weder nach fast zwei Jahrhunderten den wirk lichen Namen nicht mehr wußte oder daß er sich auch nur verschrieb. In den Urkunden von 1466 und später, die ich gleich besprechen werde, ist nämlich von einem bereits verstor benen Heinrich Ruedel als früheren Inhaber des Seelehens die Rede und der Schluß liegt sehr nahe, daß der „Rüepel" von 1610 in Wirklichkeit der Ruedel ist. Sonnenburg sah sich nun gezwungen, von den Kindern seines Lehensmannes Ruedel

und Sonnenburg (vgl. oben Anm. 5), S. 80 und 81, aus der Sonnenburgischen Grenzbeschreibung vom 3. Juli 1410,' Vgl. auch die Deduction der Rechte von Sonnenburg gegenüber Bressanone von 1610, fol. 34 ff., 7. Beschwerde, in Fasz. VII, Pos. 4. Thomas, auch im Namen seines bereits ver storbenen Bruders Heinrich, 7 Mark 2 Pfund Berner; damit hatten sämtliche Kinder des Heinrich Ruedel für das Seelehen ein Ablöse geld erhalten 9 ). Das Kloster hatte es sich also etwas kosten lassen, den schönen Hof

wieder in sein unmittelbares Nutzungsrecht zu bringen. Der Hof wird im 15. Jahrhundert der Ruedel- hof geheißen haben, durch Umlaut und Ent rundung wurde im Laufe der Neuzeit der bekannte, auch auf Spezialkarten eingetragene Riedlhof daraus. Der Pragser Wildsee lag im brixnerischen Oberamtsgericht Brunico. Wie wir gehört haben, gehörten zwei Drittel des Sees Sonnenburg und ein Drittel dem Hochstift. In dem um 1504 angelegten Fischereibuch Kaiser Maximilians I. steht nun über den Pragser See: „Derselb Brachsee

5
Newspapers & Magazines
Schlern
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Schlern/1934/01_03_1934/Schlern_1934_03_01_8_object_6022485.png
Page 8 of 61
Date: 01.03.1934
Physical description: 61
Es war hohe Zeit, daß das Hochstift und Sonnenburg den Streit beendeten. Das ge schah mit dem Vertrag vom 8. Februar 1620. Das Hochstift beharrte in den wesentlichen Dingen selbstverständlich auf seinem guten Recht, es zeigte aber nach Möglichkeit ein vornehmes, freundlichesEntgegenkommen. Die Gerichtsbarkeit über das Pragser Gebiet sollte Bressanone zustehen und verbleiben. Sonnen burg sollte gerade wie das Hochstift am See seinen eigenen Fischer haben, er dürfe die selben Fischereigeräte

oder Muslen" (doch ohne Eintrag oer Rechte der brixnerischen Unter tanen). „Co solle auch die Fraw Abtissin und das Closter Sonnenburg die waidmaney hinter dem See im Albmthal und Erienenwald hinein neben des Stifts (Bresianones) Waidman zugenießen und zugeprauchen haben" "). Die bischöfliche Verwaltung hatte also ihr Recht durchgesetzt, daß der Pächter des Riedl hofes ihr Untertan und ihr huldigungspflichtig sei, aber auch das Kloster konnte mit dem Vertrag wohl zufrieden sein. Wir ersehen

aus den Pachtverträgen ^°), 14 15 14) Vgl. Urkunde des Sonnenburger Stifts- archivs Nr. 158, 8. Februar 1620. 15) Vgl. Fafz. XIV, Pos. 29. (See- oder Fischer lehen, auch Riedlgut im Pragsertal, 1467—1776), die Pachtverträge mit dem Fischer Leonhard vom 4. März 1539, mit Stefan Rubin vom 30. Juni 1712 (vgl. auch die Stiftschronik, Mus. Ferdi- welche Sonnenburg mit den einzelnen Be werbern um das Riedlgut schloß, die Bewirt schaftung des Gutshofes und die Auswertung der Fischerei- und Jagdrechte. Die Pachtzeiten

6