¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
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Author:
Jäger, Albert / Albert Jäger
Place:
Wien
Publisher:
Hof- und Staatsdr.
Physical description:
69 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Denkschriften der philosophisch-historischen Klasse der kaiserl. Akademie der Wissenschaften ;9
Subject heading:
p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Fehde ; p.Gradner, Bernhard ; p.Gradner, Vigilius
Location mark:
III 101.431
Intern ID:
272555
Die Fehde der Iiriider Vir/i/ius und Bernhard Gradner etc. dem Herzoge Sigmund zugefallenen Liimlern gerade so machten wie die Gradner in Tirol 1 ), ihrem Fürsten untreue, meineidige und eigennützige Leute, und klagte über Unrecht und Schmach welche diese Verächter und Frevler ihm zugefügt: er wollte, dass seine Beschwcrdeschrift den gemeinen Stünden der Grafschaft Tirol niifgefheilt werden sollte, lind verlangte vom Herzoge Sigmund vor dessen Rüthen und der Tiroler Landschaft Hecht
gegen die Gradner. Albrecht's Mass gegen die zwei Günstlinge, seines Vetters war aber nicht unmittelbar durch Tiroler Ereignisse, sondern durch Zerwürfnisse aufgestachelt worden, die um diese Zeil zwischen den Fürsten des österreichischen Hauses entstanden und zu deren Verständnisse die nach folgende ausführlichere Darstellung erfordert wird. Seit dem Jahre 14150 waren zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund, ganz abseits ihrer Ver wandten des Kaisers Friedrich und Königs Ladislav. viele Verträge
(5 bei Herzogs Sigmund Regierungs antritte an ihn iiberlassenen vorderüslerreichisehen Ländern mehrere an diesen ab. Iis waren dies die Mark grafschaft liurgau, Freiburg im Uechtlande. Thtirgau, Hegau und alle schwäbischen Städte und Herrschaften nebst SehafHiausen, Zell und Rheinfelden, welche drei Orte freilich erst wieder erober! werden sollten. Für sich selbst behielt er Elsass, Sundgau. Breisgau, den Schwarzwald und die Herrschaft Hohenberg. Herzog Sigmund mtisste sieh aber verpflichten
, für die ihm iiberlassenen Länder in den nächstfolgenden zwei Jahren 40.000, und nach Ablauf der zwei Jahre in den folgenden sechs Jahren je 9000 Gulden zu bezahlen. Einige in den dem Herzoge Sigmund zuyetheillen Kreisen gelegene, dem Hause Osterreich entfremdete Besitzungen sollte Herzog Albrecht zurückzubringen suchen und an Sigmund abtreten. Keiner von Beiden sollte in seinem Kreise etwas verpfänden oder verkaufen; zwänge alier Notli dazu, so niiisste es einer zuerst dem andern anbieten und dürfte erst
dann, wenn dieser innerhalb zwei Monaten das Angebot nicht, an nähme, es Fremdeil antragen, jedoch immer mit dem Vorbehalte der Wiedereinliisimg 2 ). In einer zweiten Urkunde versprach Herzog Albrecht, dass, wenn er innerhalb der nächsten acht Jahre ohne Söhne, oder auch seine Söhne mit, Tod abgingen, sein Aulheil an den vorderösterreichischen Ländern dem Herzoge Sigmund zufallen sollte; dasselbe gelobte dieser bezüglich seiner tirolischen und vorarlbcrgischen und aller vorderösferreichischen Besitzungen für Herzog