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Schlern
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Page 68 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
- > Schutz- > Bann wald käme.“ Die Schonwälder wären nach dem genannten Autor vorwiegend für Erholungszwecke gedacht und könnten nach einem genehmigten Plan be wirtschaftet werden. Der Schutzwald ist unerläßlich für den Boden, das Was ser, das Klima und die Wirtschaft, die einer besonderen Planung unterliegen müßte. Der Bannwald unterliegt den stärksten Einschränkungen und Vor schriften zum Schutz des Bodens, des Wassers und des Klimas; in unserem Lande wichtig vor allem auch als Lawinenschutz

. Die floristische Phase befaßt sich vor allem mit einzelnen Pflanzen arten, Blumen und Kräutern. W. Schoenichen unterscheidet dabei zwei Mög lichkeiten: entweder man erklärt den Standort der zu schützenden Art zum Reservat, in dem jedwede Entnahme von Pflanzen untersagt ist, oder es wer den durch eigene Verordnungen einzelne Arten oder ganze Gattungen unter Schutz gestellt. Die erste Möglichkeit ist nur dann sinnvoll, wenn eine bestimm te Art ein sehr eng begrenztes Verbreitungsgebiet hat oder wenn ein Standort

(Primula glutinosa Wulfen) wäre es ratsam, den einen oder anderen Bestand zu erhalten. In der Mehrzahl der Fälle wird man sich jedoch auf den namentlichen Schutz einiger seltener und bedroh ter Arten festlegen. Unser Regionalgesetz vom Jahre 1956 umfaßte 29 Gattun gen bzw. Arten 13 ). Eine Veröffentlichung vom Jahre 1959 14 1 ) zählt allerdings nur mehr 24 geschützte Pflanzen auf. Vergleicht man unser Regionalgesetz vom Jahre 1956 — in jenem vom Jahre 1962 fehlen einige Arten, bzw. sind kleinere

Änderungen erfolgt — mit den Bestimmungen der Nachbarländer Nordtirol ’ 5 ), Schweiz (vgl. Anm. 10), Bundesrepublik (vgl. Anm. 1), Deutsche Demokratische Republik (vgl. Anm. 10), so ergibt sich, daß die meisten Arten auch in den ge nannten Ländern ganz oder teilweise unter Schutz stehen, wie folgende Über sicht zeigt: (Vgl. Tabelle S. 549) Für die Mehrzahl der nach unseren Regionalgesetzen unter Schutz ge stellten Arten gilt also dasselbe in den Nachbarländern. Von den in der obigen Übersicht

nicht aufscheinenden Arten ist die Pfingstrose (Paeonia foemina Gars. = P. officinalis L.) nur noch in der Schweiz unter Schutz gestellt. Nur bei uns unter Schutz stehen: die Alpenrebe (Clematis alpina Mill.), die schopfige Rapun zel oder Teufelskralle (Phyteuma comosum L.), die Bisam-Schafgarbe, auch Jochkamille oder Ivakraut genannt (Achillea moschata Wulfen.). Ebenso sind natürlich auch in den Nachbarländern noch einige andere Arten geschützt. Vielfach handelt es sich dabei um Arten, die nur sehr eng begrenzte

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Schlern
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Page 66 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
Luis Staindl Schutz der Pflanzenwelt Einen wesentlichen Anteil am gesamten Naturschutz muß der Schutz der Pflanzenwelt einnehmen, denn die Pflanzen bilden die grundlegende Voraus setzung für die Existenz des Lebens auf der Erde. Es ist auch nicht damit ge tan, daß man einige wenige Pflanzenarten, die besonders gefährdet erscheinen, unter Schutz stellt, sondern es geht darüber hinaus vielfach auch um die Er haltung ganzer Pflanzenbestände. Walther Schoenichen') unterscheidet eine dendrologische

, eine floristische und eine vegetationskundliche (pflanzensozio logische) Phase. Die erste befaßt sich mit dem Schutz von Einzelbäumen und dem Schutz des Waldes, die zweite hauptsächlich mit einzelnen Blütenpflanzen und anderen gefährdeten Einzelarten und die dritte mit ganzen Pflanzengesell schaften. Beim Schutz einzelner Bäume gilt es vor allem, selten gewordene oder be sonders bemerkenswerte Einzelexemplare zu erhalten, z. B. alte Linden, Eiben, Kastanienriesen u. dgl. oder jene Formen, die als erbfeste

sind, als dem Boden der Kalk gehalt fehlt und darüber hinaus hier mehrere andere unter Schutz stehende oder schützenswerte Pflanzenarten Vorkommen. Auch seltene Exemplare aus ländischer Baumarten wie Mammutbäume (Sequoia gigantea Torrey), Zedern (Cedrus sp.), Paulownien (Paulownia tomentosa Koch), Tulpenbäume (Lirioden- dron tulipifera L.) u. ä. sind zu erhalten. Während der Schutz einzelner Baumarten mehr ortsgebunden ist, muß der Schutz des Waldes eine Angelegenheit des ganzen Volkes sein. Jedem einzelnen

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Schlern
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Page 62 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
wird und daß entsprechende Schonzeiten vorgeschrieben werden. Der waidgerechte Jäger wird nie ein Muttertier von Jungen, wie zum Beispiel eine säugende Fuchsfähe, ab schießen. Baum- und Steinmarder sind in ihrem Fortbestand besonders be droht! Die Jagd auf Eichhörnchen (Sciurus vulgaris fuscoater) ist in der Provinz Bozen verboten. Außerdem sollten alle Eidechsenarten, so die Mauereidechse (Lacerta muralis), die Bergeidechse (Lacerta vipara) und die Smaragdeidechse (Lacerta viridis) unter Schutz gestellt

, auch Schlangenarten unter Schutz zu stellen. Leider spukt noch mancher Aberglaube über Schlangen bei der Landbevölkerung her um und daher wird fast jeder „Beißwurm“ umgebracht. Am öftesten trifft man auf die Aeskulapnatter (Elaphe longissima), eine vorwiegend Strauch- und Baumbewohnerin. Schutzbedürftig ist auch die Ringelnatter (Natrix natrix), dann die Schlingnatter (Coronella austriaca) und die Würfelnatter (Natrix tes- sellata). Außer der Kreuzotter (Vipera berus) kommen nach H. Psenner in Süd tirol

noch die Viper (Vipera aspis), die Karbonarschlange oder schwarze Zorn natter (Coluber viridiflavus carbonarius) und die Hornotter (Vipera ammody- tes) vor. Neben Schlangen werden jährlich bei Feldarbeiten viele Blindschlei chen (Anguis fragilis) sinnlos umgebracht. Anspruch auf Schutz haben auch der Feuersalamander (Salamandra sal. salamandra), der im Frühling bei feucht warmer Witterung besonders gerne an den Waalwegen zu sehen ist, sowie der ganz schwarze Alpensalamander (Salamandra atra). Dadurch

, daß Tümpel und Teiche mehr und mehr verschwinden, sind die Frösche, Kröten und Unken sowie die Molche in Gefahr. Der direkte Schutz ist sicher nicht nötig, indirekt aber sind alle Amphibien durch Biotopvernichtung gefährdet! Die Angaben über die in Südtirol vorkommenden Amphibienarten sind übrigens sehr dürf tig! Die übertriebene Anwendung chemischer Mittel im Etschtal hat viele In sektenarten für immer vernichtet und folglich ist diese Tiergruppe, von den Schädlingen abgesehen, stark verarmt. So wäre

es angebracht, verschiedene Insektenarten, von denen hier einige genannt werden sollen, unter Schutz zu

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Page 70 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
und aller Lebenserscheinungen und -äuße- rungen in Form und Farbe und ihren zeitlichen Ablauf gekennzeichnet ist.“ Wir haben oben den Wald nur in seiner Eigenschaft als Schutz vor Erosion, Lawinen usw. kennengelernt, er muß aber darüber hinaus auch als Pflanzen gesellschaft, ja letzten Endes in seiner Gesamtheit als Lebensgemeinschaft zwi schen Pflanzen und Tieren betrachtet werden. Schon allein von der Sicht der Pflanzensoziologie her wird es aber notwendig werden, einzelne — auch klei nere — Waldgebiete unter Schutz

zu stellen, sinngemäß abgestuft als Schon-, Schutz- bzw. Bannwald. Als Schonwald könnte ich mir, um nur ein Beispiel zu nennen, einen Teil des Waldes um den Eppaner Höhenweg vorstellen, der eine ganze Reihe verschiedener, teilweise schützenswerter Pflanzenarten beher bergt. Als Schutzwald müßte vor allem versucht werden, wenigstens etwas von den nur mehr spärlich erhaltenen Auwäldern ins Auge zu fassen. Auch der Sumpfvegetation ist eine gewisse Aufmerksamkeit zu widmen. Über die Schilfbestände

am Kälterer See ist in letzter Zeit vor allem in der Tagespresse öfters geschrieben worden und es wäre sicher von verschiedenen Gesichtspunkten her begrüßenswert, wenn dort ein Schutzgebiet geschaffen werden könnte. Ebenso verdiente es der Vahrner See — limnologisch gesehen eher ein Weiher — unter Schutz gestellt zu werden, einmal wegen der Seerosen bestände und dann wegen der ausgedehnteren anschließenden Moorvegetation. Auch die kleineren Sümpfe bis Flachmoore auf der Hochfläche von Elvas-Natz- Viums

müßten in ihrem Bestand erhalten werden. Im Bereich des Sterzinger Mooses schiene mir ein Teilstück in der Nähe von Schloß Moos besonders ge eignet als Schutzgebiet. Unter den ausgesprochenen Moorgebieten wäre festzu stellen, welche noch den möglichst natürlichen Bestand aufweisen und unter Schutz gestellt werden könnten, ohne die Landwirtschaft allzusehr zu beein trächtigen. In Betracht gezogen werden könnten: Das Moos bei Kematen in Pfitsch, das Antholzer Moos und von höher gelegenen Gebieten Teile

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Page 52 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
ländischer Institute, durch entsprechende Initiativen und Beiträge der Jagd- und Fischereibehörden sowie aller Institutionen und Vereine, die mit dem Schutz der Natur beauftragt sind. Fortschritte könnten auch durch Hebung der Formen kenntnis bei entsprechend gezieltem Unterricht und Exkursionen mit Jugendli chen, mit Jägern, Fischern und Förstern, durch viel zahlreichere Veröffentlichun gen zu aktuellen naturwissenschaftlichen Fragen in Fernsehen, Rundfunk und Presse, durch Sammlungen sowie

verschickt werden. Es ließe sich also hier durch gezielte und sachliche Programmierung eine bedauerliche Lücke im Rahmen des Naturschutzes Südtirols schließen! Der Schutz der Tierwelt bzw. einzelner Tierarten ist nur ein sehr kleiner Teil im Komplex des Naturschutzes. Die Erhaltung gefährdeter Tierarten ist dann gewährleistet, wenn die entsprechenden Biotope geschützt werden. Der gesetzliche Schutz eines Tieres oder einer Pflanze nützt gar nichts, wenn ihm durch geduldete Maßnahmen der Lebensraum

. kontrollieren die letzten natürlichen Biotope nicht, dann werden viele Arten hoffnungslos dem Untergang geweiht sein. Der Biotop-Schutz ist also eine primäre Maßnahme zur Erhaltung unserer Pflanzen- und Tierwelt! Jagd und Naturschutz in Südtirol Durch das italienische Reichsjagdgesetz vom 5. Juni 1939, Nr. 1016, wurde der Einheitstext über die Bestimmungen für den Schutz des Wildes und die Ausübung der Jagd genehmigt. Im Gesetz vom 2. August 1967, Nr. 799, wurde das bisher geltende Jagdgesetz wesentlich

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Page 64 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
des Kälterer Sees machten, waren von der Einzigartigkeit dieses Vogelparadie ses tief beeindruckt und sprachen sich einhellig für den Schutz dieses Biotopes aus. Eine besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang auch die Mon- tiggler Seen, der Völser Weiher oder der Vahrner See, welche noch kleinere Schilfgürtel aufweisen, sowie Flußstrecken mit natürlichen Ufern. Diese und ähnliche noch genauer zu ermittelnde Biotope müßten hinsichtlich der Rein haltung ihres Wassers und der Gestaltung

ihrer Ufer unter besonderen Schutz gestellt werden. Zur möglichst raschen Eindämmung der alarmierenden Gewäs serverschmutzung mögen die vielen damit beauftragten Behörden einheitlich Vorgehen und dafür sorgen, daß das Mosaik an diesbezüglichen Gesetzen den heutigen Verhältnissen entsprechend abgeändert wird und zur effektiven Durch führung kommt. Was nützen schließlich die besten Gesetze, wenn keine Wäch ter da sind, die für die Beachtung der Bestimmungen sorgen? Zu oft neigt man dazu, unter dem Vorwand

für die biologische Gesundheit einer Landschaft wurde bereits hingewiesen. Zu den primären Maßnahmen des Naturschutzes gehört also der Schutz der Standorte! Möge dem Gesetz, das den Nationalpark am Stilfser Joch regelt, durchfüh rende Wirksamkeit im Einklang mit den drei beteiligten Provinzen gegeben werden. Der Stilfser-Joch-Nationalpark wurde mit Gesetz Nr. 740 vom 24. April 1935 gegründet und beträgt 95.000 ha Gesamtfläche, von der auf die Provinzen Bozen 53.500 ha, Trient 19.000 ha und Sondrio 22.500

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Page 25 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
werden. Da heute bis in die kleinsten Landgemeinden schon die Überzeugung von der Bedeutung des Tourismus, ge rade für die Erhaltung des Bauernstandes, schon Gemeingut geworden ist, darf angenommen werden, daß bei der Ausweisung der für Hotelbauten und touristi sche Einrichtungen bestimmten Zonen ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Wünschen der Fremdenverkehrsinteressenten und dem so notwendigen Schutz von Natur und Landschaft angestrebt und erreicht wird. Da das Inkrafttreten

grobes Unheil für Natur und Landschaft herbeigeführt wurde. Durch Raumordnungsplan, Gemeindeverbauungspläne und den Landschafts schutz ist das Rüstzeug geschaffen, jede weitere Beeinträchtigung des Land schaftsbildes unserer schönen Heimat durch das Eindringen des Massentouris mus’ in tragbare, vernünftige Grenzen zu halten. Allerdings hängt es im wesent lichen von der Einstellung der Menschen ab, die zur Durchführung der geschaf fenen Gesetze berufen sind. Ohne tiefinnerste Überzeugung

, daß der Schutz der Naturlandschaft und alles, was damit zusammenhängt, eine eminent politische Aufgabe ist, deren Lösung immer dringender und unaufschiebbarer geworden ist, nützen die besten Gesetze nichts und unsere so schutzbedürftige Landschaft kommt immer mehr in Gefahr, die Anziehungskraft für die erholungsbedürfti gen Menschen zu verlieren. Im heurigen Februar hat in Straßburg die „Europäische Kommission für Naturerhaltung“, die aus Politikern, Experten und Wissenschaftlern zusammen gesetzt

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Page 13 of 80
Date: 01.11.1970
Physical description: 80
Helmut Gams Tirol im Europäischen Naturschutzjahr 1970 Das Wesen und die Bedeutung des Naturschutzes hat sich seit den ersten, bis ins frühe Mittelalter zurückreichenden Verordnungen zum Schutz von Wald und Wild und den um die letzte Jahrhundertwende von vorwiegend regionalen Regierungen erlassenen Gesetzen zur Erhaltung einzelner Naturdenkmäler und besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten von Grund auf gewandelt. Na turschutz im heutigen Sinn ist, wie schon beim Internationalen

durch einzelne Körperschaf ten vertreten sind, steht völlig gleichwertig neben den internationalen Organi sationen für Ernährung (FAO), Erziehung (UNESCO) usw. Nachdem der bloße Schutz nicht genügt, um die lebende Substanz dauernd zu erhalten, wurde der anfängliche Name UIPN (Union internationale pour la Protection de la Nature) bei der Athener Arbeitstagung 1958 in UICN (Union internationale pour la Con servation de la Nature et de ses Resources) abgeändert und, nachdem

Naturschutzpark, der zuletzt im Juni 1970 in Salzburg getagt hat, und der Verein zum Schutz der Alpenpflanzen und -tiere. Auch die Vegeta tionsforscher der Ostalpen und Dinarischen Gebirge haben eine Arbeitsge meinschaft gebildet, die vom 13. bis 18. Juli in Obergurgl tagte. Natürlich befas sen sich auch die Naturschutzbünde und Berg- oder Naturwachen der einzelnen Alpenländer mit den dringenden Aufgaben, so der Bund Naturschutz in Bayern bei einer stark besuchten Festveranstaltung am 19. März in München

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