, Gleichstellung der Landbevölkerung mit den übrigen Ständen bei der Wahl in die Vertretungskörper, Schutz des bäuerlichen Grundbesitzes durch gesetzliche Schranken gegen über mäßige Zerstückelung und Bodenbelastung, bäuerliche Vorschußkassen mit Landes- (und Staats-) Garantie und mit langer Amortisirungs- zeit, Steuerfreiheit für solche Creditanstalten und Creditvereine, be sonders communale, die nicht auf Gewinn berechnet sind, Aufhebung der Wucherfreiheit, Einschränkung der allgemeinen Wechselfähigkeit
, Aufhebung des Legalisirungszwanges, höhere Besteuerung des Kapitals, im Verhältnisse zum Arbeitseinkommen und zum Grundbesitze, z. B. durch Einführung der Vermögenssteuer, Revision der Gewerbeordnung, zeitgemäße Beschränkung der Gewerbefreiheit, Schaffung besonderer Gewerbekammern, Fabriksgesetz, Schutz der Kirche, Selbstverwaltung des Kirchengutes, konfessionelle Volksschulen, Aufhebung der acht jährigen Schulpflicht, Besetzung der Lehrstühle an Mittel- und Hoch schulen, besonders
an den Lehrerbildungsanstalten mit christlichen Lchrern, Schaffung eines Gesetzes gegen die EntHeiligung der Sonn- und Festtage im öffentlichen Leben und Verkehr, Unvereinbarkeit des Beamtencharakters und des Abgeordnetenmandates, Aufhebung des Zeitungsstempels, unter Einbeziehung der Zeitungunternehmen in die allgemeinen Steuergesetze, Beschränkung des Heeresaufwandes und deS Truppenstandes auf das Nothwendige, Erhaltung und Er weiterung der Rechte der Delegationen, Schutz der kaiserlichen Rechte in allen gemeinsamen Angelegenheiten