' über die letzten Vorgänge und verweisen auf das Buch Chamsons, das die Ansicht ausdrückt: „Südtirol , ist eine ernste, internationale Frage der Zukunft.' Auch die „Donau-Zeitung' gibt in einem ausführlichen Aufsatz: „Südtirol in Erwartung' eine ganz ähnliche Dar stellung der Lage. Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Deutschen in Südtirol. Italien pflegt, seitdem es der Faschismus beherrscht, seine Verpflichtung, Minderheiten zu schützen, zu bestreiten, weil es nicht durch ein internationales Abkommen
Verpflichtung eingegangen zu fein, ihren Minderheiten aus eigener Initiativ« mittels autonomer Gesetzgebung einen besonderen Schutz gewähren. In Europa ist eine Anzhahl sprachlicher Minderheiten nicht durch internationale Verträge, sondern autonom geschützt. Zum Beispiel schützt die Schwyz ihre italienische Minder heit, ohne irgend eine Verpflichtung gegenüber Italien eingegangen zu sein, und auch im alten Oesterreich waren die Rechte der Minderheiten autonom geregelt. Diese Rege lung hat sogar gegenüber
nicht jeder Jurist', nein besser, jeder ehrliche Mann darin denn doch eine Grundlage für den Schutz der Südtiroler sehen, die Italien zum Schutze der Deutschen verpflichtet? Es ist doch klar: Jedes ernst gegebene und angenommene Versprechen bindet den Versprechenden und verpflichtet ihn zur Erfüllung. Der Unterschied zwischen Italien und jenen Staaten, welche Minderheitsabkommen unterzeichnet haben, besteht doch nur darin, daß die Einhaltung des Minderheiten- abkormnens unter die Kontrolle des Völker bundes
Rechten zu verhelfen. Italien hatte schon vor dem Beginne des Weltkrieges . Minderheiten. Seine Albertina-Verfassung gestattete diesen, den ftanzösisch sprechenden Bewohnern des Aostatales, in Ausnahmsfällen den Gebrauch der französischen Sprache sogar in der römischen Kammer. Und die in 'Rom vom 8. bis 10. April 1918 tagende Konferenz der unterdrückten österreichischen Völker schloß den sogenannten römischen Pakt und sah im Art. 7 desselben folgenden Mindest»eüew- schutz vor: „Jenen Bruchteilen
eines Volkes, welche in den Greifen eines anderen verbleiben wollen, wird das Recht auf des Schutz seiner Sprache, seiner Kultur und seiner moralischen und wirtschaftlichen Interessen zuerkannt und gewährleistet werden.' Nach Abschluß des Weltkrieges forderten einzelne M- liemsche Vereine, Patrioten und Zeitschriften den Schutz für die einverleibten sprachlichen Minderheiten. Auf dem Kongresse der Union« Jtaliana erklärte der frühere Ä-a* liemsche Minister (Sozialdemokrat) Bissolati unter allge