ein Reglement angenommen zur Regulierung der Anpflanzungen, derart, daß die Qualität der Weine nicht vermindert wer den darf. Cs ist das eine wertvolle Lehre für Frankreich, dessen Weine zum minderen so viel Schutz verdienen, als jene in der Schweiz. l’nt einer Krisis, welche viele befürchten, auszuweichen, ist es notwendig, daß man nur in unseren günstigen Lagen anpflanzt und nicht in der Ebene, daß man die Kulturen überwacht, wie auch die Weinbereitung, um Qualitätsweine zu erhalten. Wenn man nur gute
wird die Leiste eingelassen, damit sie sich seitwärts nid)£ verschieben kann. Rechts und links von diesem Schutz kann dann das Huhn mit Hals und Kopf heraus zum Futtevtwg, welcher der Lange muh an den Käfigen Pn- läust. Der Boden, auf dem das Huhn lieht, muß nach der Rückwand um «ine gute Hand breft kürzer sein, als der Käfig tief ist, damit die Exkrements durchfallen können. Etwas unter diesem Fußboden ist «in zwetter Boden, der bis pr Rückwand reichen muß und den Unrat auffängt. Dieser zweite Boden