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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 17.11.1854
Physical description: 6
eingeschmuggelter Waare be faßt; denn während' er der mit Böllete gedeckten Waare im täglichen Detailhandel Abgang verschafft, erhält er durch di<ihm verbleibenden Bolleten Schutz für jene. Die k. k. Finanzbehörden hatten jahrelange Gele genheit, stch bei Revisionen von dieser Thatsache und sohin Unzweckmäßi'gkeit der Decknngs-Vörfchrift zu überzeugen, da sie gewiß in jedem mit Detailhandel sich befassenden Geschäfte .überflüssige Decknngsbölleicn antrafen. - > ? > > Nicht entsprechender für den Schutz

vorhandenen Waaren, ja selbst.HansvisitMiontnlLU- lässig bleiben. Dieser Vorbehalt^ wird mit Lv» Mehr von min an hinreichend für den Schutz d«s>!GefSlles sein, alö es in neuester Zeit anerkennensweLt^csiTtt^- ben der h. Staatsverwaltung war, sich'waabtnkun»- digc Beamte zu ziehen, die sich weder durch vor^äthtgc Bolleten, noch durch künstlich applizirte Stempo^täu- fchen lassen, sondern im Stande sind, die Waare!als in- oder ausländische zu qualifiziren. Die AufHebuÄg der Kontrolle oder Waareustempelnng

geht aber« aüch mit kräftigem Schutze an der Gränze Hand in Hand, welcher gleich einer Mauer' gezogen nichts aufNlliHa- lem Wege durchdringen läßt, und da mit UlserHittli- cher Strenge einschreitet/ wo demungeächtet-Defrau- dationen versucht werden. - Durch die Annahme!! dieser Anträge würden selbst nicht einmal die/Äüelgüö?tt^des Staates für' den Schutz.>rhöht,^n^lhdeÄ^Ve^eS,.,Per sonale im Binnenland^e 'ex^as.t> und ^iescs'zu 'um so tüchtigerer - Bewachung .der' Gränze ^in. Verwendung gebracht

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 07.04.1883
Physical description: 8
eine Stelle nach der andern seinen politischen Freunde« im Kabinet. Wohl tragen dazu auch die verzweifelte» „Erfolge' seiner Politik gegen Irland wesentlich mit bei. In Dublin selbst wird die Ruhe äußerlich aufrecht erhalten, aber die Anstrengungen der Regierung sind kolossal und gegen Dynamit und Dolch ist immer »och keine Ass kuranz. Auch in Schottland zeigt sich eine be «orgnißerregende Stim mung und hat die Regierung Maßregeln ergreifen müssen zum Schutz der öffentlichen Ordnung. In London

selbst endlich ist die Polizei u« mehrere tausend Mann verstärkt worden und bei jeder Ge legenheit wird Militär requirirt, weil man sich nicht sicher genug fühlt. Nur daS Parlament hat den ihm angebotenen Schutz der Armee abgel.hnt. Die Kräfte reiben sich in diesem Kampfe riesig auf; wie lange derselbe währen soll, oder vielmehr währen kann, ist nicht vorauszusehe». — Der Ex Khedive vonEaypten alle Posaune« schmettern können, eS hätte darauf keine andere Antwort gegeben, als die tiefe» regelmäßige» Athemzüge

und gelähmt zu haben. DaS weitgeöffnete Auge heftet de« starre« Blick auf daS Herdfeuer, im welchem das Eise« glüht, u«d auf die grell erleuchtete« Ge- wA für ^ sich und seinS Söhne von Egypten nut dle Kleinigkeit von 50 Millionen Gulden als rückständige Apanage..— In Rom ist Kardinal Meglia im Alter von 73 Jahren gestorben. . Nächster Tage wandern 6000 Neapolitaner nach Südamerika auS. — 9» Südarabien haben sich drei Sultane unter) englischen Schutz begeben. — In Egypten gehen die Steuern und sonstige

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 19.07.1854
Physical description: 4
in Templeque. Nachrichten vom Kriegsschauplätze. OesterrciMsche Monarchie. (Amtliches.) Züsätzartikel zu dem Schutz- und Trutz- Bündnisse zwischen Oesterreich und Preu ßen vom 2V. April 1654. Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich :c. ic. thun knnd und bekennen hiemit: Nachdem zwischen Unserem Bevollmächtigten und jenem Sr. Majestät des Königs von Preußen gleich zeitig mit dem zn Berlin am 20. dieses Monates ab geschlossenen und am heutigen Tage von Uns geneh migten

Hanptvertrage und in Beziehung aus den zwei ten Artikel desselben eine weitere in Einem Zusatz artikel bestehende Uebereinkunft abgeschlossen und un terzeichnet worden ist, welche wörtlich lautet, wie folgt: Nach der Bestimmung des Artikel II. des am heu tigen Tage zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Sr. Majestät dem Könige von Preu ßen abgeschlossenen Vertrages wegen Errichtung eines Schutz- und Trutz-Bündnisses soll die nähere Verstän digung über den Eintritt des Falles

derselben zu ergreifenden Maßregeln unter die Bestimmung des Artikels II des am heutigen Tage abgeschlossenen Schutz- und Trutz- Bündnisses, mit der Maßgabe fallen, daß jeder feind liche Angriff auf das Gebiet Einer der beiden hohen kontrahirenden Mächte von der Anderen mit . allen dieser zu Gebote stehenden militärischen Kräften ab gewehrt wird. - Ein offensives beiderseitiges Vorgehen aber würde erst dnrch eine Inkorporation der Fürstenthümer, so wie durch einen Angriff oder Uebergang des Balkans von Seiten Rußlands

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 29.05.1854
Physical description: 8
eines Mitgliedes der Bankdirektion in j von Preußen; und von Thun-Hohenstein, seinen außerordentlichen Ge, sandten und bevollmächtigten Minister bei dem König dem Verbrennhause am Glacis öffentlich verbrannt werden. Wien am 23. Mai 1354. . Vom k. k. Finanzministerium. Der Berliner Wertrng von» SO. April» Angeblich aus Frankfurt enthält das «Journal des D6bats' eine Übersetzung des „Allianzvertrags zwi schen Oesterreich u. Preußen', ohne seine Additional- Artikel. Er lautet: Schutz- und Trntzbnndniß

, welcher zwischen Ruß land einerseits, der Türkei, Frankreich und Großbrit tannien andrerseits ansgebrochen, sich durch ein Schutz- nnd Trutzbünduiß zu vereinigen, und haben als Be vollmächtigte zum Abschluß dieses Bündnisses und zur Feststellung der Bedingungen ernannt: Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich seinen wirkl. Geheimrath und General-Quartiermeister der Armee, General Heinrich Frhrn. v. Heß, und seinen wirkl. Geheimrath und Kammerherrn Friedrich Grafen Seine Majestät der König von Preußen

Interessen zur Action zu schreiten. In diesem oben bezeichneten Fall, und sobald die versprochene Hülfe geleistet werden muß, wird sie nach Maßgabe eines Specialabkommens, welches als integrirender Theil gegenwärtigen Vertrags betrachtet werden soll, erfolgen. Art. 3. Um den Voraussetzungen des Schutz- und Trutzbündnisses alle Gewähr und allen erforderlichen Nachdruck zu geben, verpflichten sich die beiden deut schen Großmächte nöthigenfalls einen Theil ihrer Streitmacht auf vollständigem Kriegsfuß

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 18.07.1854
Physical description: 6
der IndustrieauSstelllMg. Parrs, die Cinschiffmig in das battische Meer soll verscho ben sein. Brüssel, der Inhalt der russischen Zlntwortsnote. London, die Blokatetekaiintmachung in der »Gazette«. Madrid, Proklamation der Leiter des ZlnfstandS. Stockholm, ein Luftballon. Ostindien «nd China. Nachrichten rom Kriegssch auplatz«. Oesterreichiscke Wtoucirchie. (Amtliches.) Schutz- undTrutzbündniß zwischen Oester reich und Preußen vom 2V. April 1354. Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich

zu einem Schutz- und Trutz-Büudniß zu vereinigen, und zn dessen Abschluß die nachstehenden Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich: Allerhöchst Ihren wirklichen geheimen Rath, Feld- zengmeister und General-Quartiermeister der Armee, Heinrich Freiberrn v. Heß, Kommandeur des kaiser lich österreichischen militärischen Marien-Theresien- Ordens, Großkreu; des kaiserlich österreichischen Leo, pold-Ordens, Ritter des königlich preußischen schwar zen Adler-Ordens zc. zc., und Allerhöchst

. Die Verständigung über den Eintritt des eben be zeichneten Falles, so wie über den Umfang der als dann zu gewährenden Hilfeleistung, wird den Gegen stand einer besonderen und als integrirender Theil des vorliegenden Vertrages zu betrachtenden Uebereinkunft bilden. III. Um den Bedingungen Ihres eingegangenen Schutz- uud Trutz-Bündnisses auch die gehörige Ge währ und Kraft zn geben, verbinden sich die beiden deutschen Großmächte, im Falle des Bedarfes, nach unter sich zu bestimmenden Epochen

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