der IndustrieauSstelllMg. Parrs, die Cinschiffmig in das battische Meer soll verscho ben sein. Brüssel, der Inhalt der russischen Zlntwortsnote. London, die Blokatetekaiintmachung in der »Gazette«. Madrid, Proklamation der Leiter des ZlnfstandS. Stockholm, ein Luftballon. Ostindien «nd China. Nachrichten rom Kriegssch auplatz«. Oesterreichiscke Wtoucirchie. (Amtliches.) Schutz- undTrutzbündniß zwischen Oester reich und Preußen vom 2V. April 1354. Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich
zu einem Schutz- und Trutz-Büudniß zu vereinigen, und zn dessen Abschluß die nachstehenden Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich: Allerhöchst Ihren wirklichen geheimen Rath, Feld- zengmeister und General-Quartiermeister der Armee, Heinrich Freiberrn v. Heß, Kommandeur des kaiser lich österreichischen militärischen Marien-Theresien- Ordens, Großkreu; des kaiserlich österreichischen Leo, pold-Ordens, Ritter des königlich preußischen schwar zen Adler-Ordens zc. zc., und Allerhöchst
. Die Verständigung über den Eintritt des eben be zeichneten Falles, so wie über den Umfang der als dann zu gewährenden Hilfeleistung, wird den Gegen stand einer besonderen und als integrirender Theil des vorliegenden Vertrages zu betrachtenden Uebereinkunft bilden. III. Um den Bedingungen Ihres eingegangenen Schutz- uud Trutz-Bündnisses auch die gehörige Ge währ und Kraft zn geben, verbinden sich die beiden deutschen Großmächte, im Falle des Bedarfes, nach unter sich zu bestimmenden Epochen