, den er unmittelbar durch seinen Einfluß auf Kiima, Witterung. Schutz, Bodenkultur:c. der Landeskultur bringt. Der Wald hat Bedeutung nicht für die Gegenwart allein und Nicht für den Eigenthümer allein, er hat Bedeutung auch für die Zukunft und für die Gesammtheit der Bevölkerung. Dies ist eine Wahrheit, die sich »icht bestreiken läßt, die aber täglich von der Judolesz und bem Eigennutz ignorirt wird. Gegen beide einzuschreite», wenn sie gemeingefährlich werden — und dieS sind He bereits in hohem Maße geworden
—, ist Pflicht der Gesetzgebung.' / Wetter lese» wir i» der „Allgem. Zeitung' vom 10. und 11. Mai 1375: „Waldverwüstung und Wald schutz in Baier»' von Dr. K. Stieler: „Die eisernen Sätze deL römische» RechtS über des Begriff deL Elqenthums, die Lehren rem suam euigue veZIiZere Leet und M ^'ure suo utitur uemmera iKsit habe» für unser öffentliches Leben nur eine» antiquarifche» Werth. Der Giist der Zeit hat vom Eigenthum jene Beschränkungen hinweggeoommen, die auS Rücksicht für pnvilegirte Sonderinteresse
— nicht i« technischen, sondern im allgemeine«, wörtlichste» Sinne deS Wortes. .Und hier, wo es sich um de« SchlH öer Wälder, um den Schutz dieses großen Be schützers ganzer Länder und Kulturen handelt, sollte eS a« Gründe» fehlen, um die gesetzlose Vergeudung in gesetzliche Grenze» einzuzwängen? — Hier, wo der momentane Nutzm, de» der Einzelne auS der Ent waldung zieht, de» dauer»de» Nachtheil vo» Tausenden M Folge hat, sollte ein RechtSMnd fehle», einer solche» Ausübung des Privateigenthums Beschränkungen