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Innsbrucker Wochenblatt
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Page 5 of 8
Date: 28.11.1803
Physical description: 8
und sechs Wochen allda anjubrtngen, da sonst mit den anwesenden, und sich gehörig ausweisenden Erben das Verlassen- schasts - Geschäft gepflogen, und ihnen das Ver mögen nach den Gesetzen eingcantwortet werden würbe. Vom k. k. Stadt- und Landgerichte Nattenberg den io. Oktober 1803. Andreas Endl, k. k. Landgerichtlicher Nalhsmann. Vorladungs - Edikt. Andreas Schneider, volgo Mühler 1 oder bethender Andcrl, in der Wildschänau, dies Ge richts, starb den 19. August dies Jahrs im unver« ehelichten Stande

, und ohne letztwillige Anord nung , mit Rücklaffung eines Vermögen- von fl. 47 kr. Dieser Andreas Schneider ist gemäß dem bey ihm erfundenen Taufschein, den 29. Iuly 173* )u Kirchbichl, der k. f. Herrschaft Kufstein getauft worden, dessen Aeltern hießen Mathäus Schneider, und Lucia Astnerinn, und waren auf der Mühle zu Romsau, der Pfarr Kirchbichl. Der Vater des Erblassers war laut einem von der Oberkeit Heimsels unterm 24. Iuly 1746. ausgefertigten Lehrbriefe seiner Profeßion ein Mühlner und rin Sohn des Mathias

Schneider, und der Magdalena Padnerin an der Naß , d?s Landgerichts Heimsels. Von Seite dieses Amtes wird daher jedermann, der an obige Verlassenschaft ein Erbrecht zu ha ben glaubet, anmit erinnert, dieses Erbrecht binnen einem Jahre und sechs Wochen allda an zubringen , widrigen Falls mit den anwesenden und sich gehörig ausweisenden Erben das Abhand- lungsgefchaft gepflogen, und ihnen das Vermöge» nach den Gesetzen eingcantwortet werden würde. Von dem k. f. Stadt- und Landgerichte Ratten« brrg

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