«auf jene betreffs doppelter BeMhurng der Ueberstun- den, nicht eingehen zu können. Bisher wurde nur für Arbeit zur NachtKwt doppÄte Bezahlung geleistet. . <Arbeit,er - Un^lr55- Verftcherung.) Ueber Ersuchen der Arbeiter-Unfaklversicherungs- Änstalt für Oberösterreich Salzburg, Tivosund Vorarlberg in Salzburg machen wir die Unter- ^ nMW versicherungspflichtiger Betriebe darjmf - a^Wam, das;, mit 14. ds. Mts. die geWWe ' Frist zur. Einsendung der Beiträgsberechnungen und Beiträge zur das erste Halbjahr 1905
dieses Sp^ialgerichjtes uuerläMch erscheint, daß wenig stens ein Teil der Gewählten in Salzburg oder dessen nächster Umgebung seinen Wohnsitz hat, damit ohne Zeitverlust im Falle des Ausbleibens des Beisitzers ein Stellvertreter einberufen wer den kann. Voraussichtlich dürsten, wie auch bei frühereu Wahlen, seitens gewisser Verbände ge eignete Kandidaten vorgeschlagen werden, und empfiehlt es sich daher, diesbezüglich etwas zu zuwarten. Die Stimmzettel müsjen frankiert längstens bis 7. August niittags 12 Uhr
bei der Anstalt eintreffen. Nicht frankierte Stimmzettel werden zurückgewiesen. Berechnungen dürfen nicht in den StiimnZettel eingeschlossen werden. Von der Sektion für Oberöslerreich nnd Salzburg des „Bundes der Industriellen' werden nachstehende Kandidaten zur Wahl in den Vorstand und.in das Schiedsgericht der Arbeiter-Unfallverfiche- rungs-Anstält in Salzburg von. seile der Betriebs- Unternehmungen empfohli-n: I. Vorstands-Mit- glieder: Wahlkategorie I: Mitglied Franz Wall ner, Kuustmühlenbesitzer
, Salzburg; Ersatzmann Josef Wegeler, Kunstlnichlenbesitzer, Feldkirch; Wahlkategorie IV: Mitglied Josef Retter, Bau- mieister, Innsbruck; Ersaftnann Josef Nigler, Baumeister, Innsbruck; Wahlkategorie VI: Mit glied Oskar von Gonzenbach, Fabrikbesitzer, Kematen (Ob.-Oest.); Ersatzmann Gustav Oster- tag, Sägewerksbesitzer, Salzburg. II. Schi^s- gerichts-Funktionäre: A. Grüner, Baumeister, Salzburg; Ernst Heucke, bei FirMa M. A. Brüll, Tiampfsägewerk in Munderfmg, Ob.-Oest.; Her- Mann Gejfele, Inhaber
der Firma M.Gschnitzer, Kunstwollefabrik, Salzburg; G!ustav Steinberger, Baumeister, Linz. (Ersichtlichmachung der Preise in Gast- nnd S ch ankgewerben.) Neuerliche Be schwerden veranlassen die hiesige Behörde, darauf hinzuweisen, daß die Inhaber von Gäst- und Schankgewerben, bezw. deren Stellvertreter und Pächter nach Vorschrift des Z 52 der Gewerbe ordnung zur Ersichtlichmachung der Preise ver verpflichtet sind und daß Übertretungen dieser Vorschrift nach § 131 des bezogenen Gesetzes zu bestrafen