Ritter von Schmerling, Dr. Unger, Freiherr von Hye, von Plener und Dr. Nanda Theil. Der Minister-Präsident beleuchtete nochmals eingehend die politische und rechtliche Seite der Frage und widerlegte die von den Rednern der Linken hente wieder vorgebrachten Einwände gegen den SprachenerlasS. Auch Dr. Randa wies an der Hand eines zahlreichen juristischen Materials die nicht zu bezweifelnde Legalität dieses Erlasses nach. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Ritter von Schmerling, dahingehend, es sei
der mehrerwähnte Sprachenerlass außer Kraft zu setzen» mit neun Stimmen (Rechte: Dr. Randa, Graf Chorinsky, Graf Falkenhayn, Dr. Ritter von Schromm, Fürst Sapieha, Fürst Thurn-Taxis und Mittelpartei: Fürst Trautt- mansdorff, Graf Coudenhove, Freiherr von Conrad) gegen fünf Stimmen (Verfassungspartei: Ritter von Schmerling, Dr. Unger, Freiherr von Hye, von Plener, Freiherr von Härdtl) abgelehnt. Hingegen wurde mit demselben Stimmenverhältnisse ein Antrag des Grafen Falkenhayn, welcher die vollständige Legalität
Abgeordnete zum Worte u. zw.: Die Abgeord. Salaschek und Bobrzynski von der Majorität, die Abgord. Pichler, Ritter v. Schönerer und Äußerer von der Minorität. Die Äbgeord. Salaschek und BobrzynSki befassten sich in recht schätzenswerter Weise mit dem eigentlichen Ver- handlungsgegenstande, nämlich mit dem StaatSvoran- schlage und legten in gewandter und sachkundiger Weise an der Hand des Staatsvoronschlage« dar,, dass die oppositionellerseits gegen die Fiuauzverwal- tung erhobenen Angriffe