94 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1941/28_01_1941/AZ_1941_01_28_2_object_1880832.png
Page 2 of 4
Date: 28.01.1941
Physical description: 4
förmlich einen Schlag, war von dieser Sekunde an vollkommen ernüchtert. Sein Gewissen meldete sich. Angezeigt, ja! dachte er. „Ich als Richter hätte so et was niemals tun dürfen, sollte nun eigent lich für mein Vergehen doppelt schwer zur Rechenschaft gezogen werden!' Und je nä her er dann seiner Wohnung kam. die mit dem Gerichtsgebäude, der Stätte seines täglichen Wirkens, eins war, um so kla rer wurde es ihm, daß er sich keinesfalls der gerechten Strafe entziehen durste. Um so bestimmter in der Form

wurde sein plötzlich entworfener Plan, den auszufüh ren er zu Haufe keinen Augenblick mehr zögerte. Der Richter Arne Zettlund beraumte al so unverzüglich eine Sitzung an, in der ge- aen den nächtlichen Zecher Arne Zettlurch Anklage wegen Ruhestörung schoben wurde. Auch ein Zeuge war anwesend, wieder um Arne Zettlund selbst, der mit eigenen Ohren gehört hatte, daß ein Mann aus dem Fenster gerufen hatte, daß der Ze cher Arne Hettlund durch sein lautes Sin gen also wirklich ein öffentliches Aerger- nis

verursacht hatte, was deshalb wichtig war, weil juristisch die Anklage sich nur darauf stütze» tonnt«. „Angeklagter Zettlund'. sagte der Rich ter Zettlund, „Sie aeben also zu, heute nacht überlaut auf der Straße gegrölt zu haben? Was bringen Sie zu Ihrer Ver teidigung vor?' „Herr Richter!' antwortete der Ange klagte Zettlund. „Ich habe nur gelungen; es mag sein, daß ich dabei ein wenig an geheitert war; ich bitte, das zu berücksich tigen.' »Zeuge Zettlund', führte der Richter Zettlund die Verhandlung

. zu einer Geldstrafe von fünf Reichsmart. Ne! 'en Sie die Strafe an?' Der Angeklagte Zettlund sagte laut »Ja!', zog leine Geldbörse und legte ein blankes Fünfmarkstück auf den Richter tisch. Nun sagte der Richter Zettlund zu dem Zeugen Zettlund: „Sie haben selbstver ständlich Anspruch auf eine Zeugengebühr. Me beträgt fünf Reichsmark!' Worauf der Zeuge Zettlund nach den fünf Mark griff, die ihm der Richter Zett lund zugesprochen hatte, das Geldstück wieder in die Geldbörse zurücklegte, aus der der Verurteilte

1
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1936/10_10_1936/DOL_1936_10_10_7_object_1147407.png
Page 7 of 12
Date: 10.10.1936
Physical description: 12
einiger Zeit jede Nacht Licht. Unten sehen sie es und schauen hinauf. „Er muß wieder droben sein, a Weil war er weg.' Mar...Richter hat ein Pergament vor . sich auf dem Tisch liegen und ein Farbenkästchen. Er malt. Es sind Miniaturen aus der Er- inneruna. Die Vergangenheit steht neben ihm und zeichnet sie ihm vor. Er malt einen Baum, mit niederhängen den Zweigen und einen See. Bestimmt gibt es viele solche Bäume und Seen, aber in der Anordnung, in der Färbung von Himmel und Wasser ist es eben der See

?,ir- sammenbiegt, ist es wie ein Panorama, über das er den Titel setzen könnte: Es war ein mal. Manchmal setzt er aus und hält das eine oder andere vor das Licht der Kerzen, läßt die Farben aufleuchten, um ihre Wirkung zu prüfen. Seine Augen schmerzen und er hat Schlaf, denn er ist müd, von der Arbeit des Tages, aber er will keinen Schlaf haben, bevor diese Arbeit nicht beendet ist. Es ist Abend. Richter kommt in die Diele herein. „Anton! Melden Sie mich beim Herm Grafen!' „Jawohl, Herr Inspektor!' Dann kommt

Anton zurück. Richter nimmt zwei Stufen aus einmal. Sein Klopsen ist chart. „Herr Gras, ich möchte bitten, daß Sie die Freundlichkeit haben, um sechs Uhr in die Kapelle zu kommen. Ich muß dort an Ort und Stelle um Ihre Anordnung ersuchen.' Ferdinand hebt unwillig den Kopf. „Was ist da anzuordnen? Ich habe Ihnen gesagt. Sie sollen die Sache machen.' „Sie ist gemacht. Ich möchte bitten, daß sie die Arbeit ansehcn; es muß ein Sarg ver rückt werden, damit die Mauer an dieser Stelle gut trocknen

kann. Ich muß wissen, wohin er kommen soll.' Ferdinand ist langsam aufgestanden. „Das ist ja ganz gleichgültig. Man schiebt ihn weg.' Richter hebt den Blick. Ein Lächeln steht um seinen Mund. „Ist es Ihnen so unangenehm, Herr Graf?' Da fährt Ferdinand auf. „Was wollen Sie damit sagen? Schließlich sind doch Sie für solche Arbeiten da.' „Rein, entschuldigen Sie, Graf Bontink, dazu bin ich nicht da. Veränderungen in der Familiengruft müssen doch vom Familien oberhaupt getroffen werden, nicht von Frem

den.' Ferdinand gibt sich einen Ruck. -' „Gut, ich komme.' Dann wendet er ihm den Rücken und stellt sich an ein Fenster. Richter hat das Zimmer verlassen. Fer dinand ist wütend. Was soll das heißen, ihm solche Vor schriften zu machen? Der Mensch erlaubt sich Uebergriffe. Wie-er gelüchelt hat! Verdammt, aber er kann sich nicht so bla mieren. der Kerl glaubt am Ende, er fürchte sich. Also geht Ferdinand in der Abend dämmerung zur Gruftkapelle. Die Türe zur Kapelle ist nur angelehnt. Er stößt

2
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1931/18_07_1931/DOL_1931_07_18_3_object_1142409.png
Page 3 of 16
Date: 18.07.1931
Physical description: 16
, als auch für Ueberrretungen ist die Nebenstrafe der Veröffentlichung des verurteilenden Er kenntnisses. Während die Hauptstrafen mit richter lichem Urteil verhängt und ausgesprochen werden müssen, sind die Nebenstrafen eine Rechtsfolge der Verurteilung. Die einzelnen Rebenstrafen. Ausschluß von den össenllichen Aemkern. Diese Nebenstrafe kann dauernd oder nur vorübergehend sein. Der dauernde Ausschluß von den öffent lichen Ämtern entzieht dem Betroffenen fol gende Rechte: 1. Das aktive und passive Wahlrecht

, ausgenommen, daß der Richter etwas anderes bestimmen sollte. Die gesetzliche Jnterdiktion ist also, wie man sieht, eine Art Entmündigung von Gesetzes wegen und finden daher auf dieselbe bezüg lich der Güterverwaltung und der gesetzlichen Vertretung bei Akten derselben die Bestim mungen des Zivilgesetzes über die Entmündi gung Anwendung. Eine Ausnahme für die Anwendung der Nebenstrafen, der Enthebung von den öffent lichen Aemtern — dauernd oder zeitig — und der Suspendierung von der Ausübung eines Berufes

einer Ver urteilung zum Tode oder zu lebenslänglichem Kerker. Sie wird vollzogen durch Bekanntmachung des Urteiles in der Gemeinde, wo das Ver brechen begangen wurde und in jener Ge meinde, wo das Urteil verkündet wurde und außerdem in der letzten Aufenthaltsgemeinde des Verurteilten. Des weiteren wird das Urteil in einer oder in mehreren Zeitungen, welche vom Richter bestimmt werden, publiziert, natürlich auf Kosten des Verurteilten. Die anderen Fälle, in denen diese Neben strafe verhängt

5