nur mehr Zivilgerichtsbarkeit. Es ist nicht ausgeschlossen, das; der Name „Bettelrichter', der in Passeier noch geläufig und uach dem sogar ein Haus benannt' wird, mit dieser Zeit im Zusammenhang zn ori Il gen ist. ^ Das Gerichtspersoual bestand um diese Zeit ge wöhnlich aus dem Richter, dessen Stellvertreter (An walt, in St. Leonhard gibt es noch einen Hof „zu n Anwalt'), aus dem Frohnboten. dein Fürsprecher (etwa Verteidiger), und den Geschworenen (aid- schwerere), die von der Gerichtsgemeinde^ gen
-ählt wurden und bei ihren Eid geloben nmßten, nach bester lleberzeugnng ohne Rücksicht auf die Person das Urteil zu fällen. ' Ein Jahrhundert später, l516, erfloß aus Jun^ brück die Entscheidung, daß der Landrichter m Meran keinen Malefiztäter von den Schubgericht^n zu übernehmen habe, wenn ^>ie Voruntersuchung nicht scholl zu Eude sei. Eiu Zeichen, daß die Befug nisse des Talrichters sich wieder erweiterten. . Ein weiteres Jahrhundert ' später, um 1600 .?^um, ersehen wir, das; der Richter
' aus Passier 5^) Sträfling , nur bis Zenoburg zu liefern hatte, ihn dort der Richter von Meran nach einer ^Ullde Wartezeit nicht holen, so war er frei, er ^rde seiner Fesseln entledigt und mit einem N'den Wahlen ähnliche Verschiebungeil all den Parteiver hältnissen bringen werden wie die Gemeinderats- wahlen in Sachsen. Nach den Endergebnissen der sächsischen Ge meindewahlen beträgt der Stimmenzuwachs der Bürgerlichen rund 40F, der der Kommunisten rund 21^. Die Sozialdemokratie hat fast 48F der Stim men
erforderlich, weshalb auch einfache Bauern Wahl richter wernden konnten. Zeitenweise hiefzen die Richter „Aerichtspfleger', weil sie auch die Verwal tung der gerichtsherrlicheil Gefälle und Renten inue hatten. Zu Kaiser Josefs Zeiteu 1783, wurden die Schildhöse, die bisher eiüe Zeit laug dem adeligen Hofgerichte zu Meran unterstellt wa^'u, dem Ge richte Passeier eiuverleibt. Wo die Gerichtsgebäude früherer J.'chriülnderte standen, läßt sich bloß vermuten. Verläßkr.e Nach richten darüber liegen uicht
vor. Es ist 'Wer '.ncht ausgeschlosseu, daß der Amtssitz, weuu wiv iür das frühe Mittelalter von einem solchen spreche dürfeil, jeweils dort zu suchen war, wo der jeweilige Richter oder Inhaber der Pflegeschast seinen Wohnsitz hatte. In etiler Urkunde, ausgefertigt nach dem T^de des Markgrafen Ludwig von Brandenberg, snricht die Lanoesfürftin, Gräfin Margrethe, von „Unferm Gerichte Passeier mit samt Unserm getreten Bert- bolden aus Passeier, Unserm Richter daseloß:'' Di.^ ser „getreue Berthold' war Berthold