Chronik des Marktes Mittenwald, seiner Kirchen, Stiftungen und Umgegend
muß dieser Punkten erweislich können dargcthan werden, und Zwar durch zwei junge Gesellen aus der Bruderschaft. Art. 26. Alle Jahr auf den Ostermontag nach 12 Uhr muß ein neuer Richter, Rath und Schreiber und Bruder schaft - Rathsdiener erwählt werden , und solle die Wahl fol gender Maßen vorgenommen werden: Erstlich soll einer aus dem obern Markt, einer aus dem untern Markt und einer aus dem Gries vorgeschlagen werden. Und wer aus diesen dreien die mehrsten Stimmen bekommt, der soll vor selbes
Jahr Richter sein. Ein Gleiches ist zu verstehen und wird beobachtet bei dem Schreiber und Bruderschafts-Rathdicnerswahl, daß nämlich von denen drei Theilen des Markts aus jedwedern einer solle vorge schlagen werden. Was aber den Rath betrifft, kann der neuer wählte Richter selben nach seinem Gefallen ernennen, doch also, daß zlvei aus dem untern Markt, zwei aus dem obern und zwei aus dem Gries genommen werden. Unter diesen aber sind nit mehr begriffen derjenige Richter und Rath, so ihr Jahr erst
vollendet, sonder es muß ein ganz neuer Rath ernannt werden. Eben das wird auch verstanden von dem Schreiber und Bruder- schafts-Rathdiener. Sollen demnach an diesem Tag alle der Bruderschaft Einverleibte und welche damals zu Haus sind, bei der Wahl erscheinen und zwar bei dem Richter, welcher an diesem Tag sein Jahr vollendet hat. Welcher aber ohne wichtige Ursach ausbleibt, solle um cm Vierling Wachs gestraft sein. Zu dem 26 Artikel ist noch anzumerken, daß, wann am Ostermontag ein neuer Richter
erwählt wird, folgenden Sonntag darauf, als an welchem die Rathswahl wird vorgenommen, daß derjenige, welchen der Richter zu einem Rathsherrn ernennet, derselbe unter Straf eines Vierling Wachs dieses anzunehmcn verbunden scie. Auch ist weiters zu beobachten, daß, wann an denen sonntäglichen Rathsversammlungen einer aus dem Rath abwesend, solle der Richter unterdessen anstatt des Abwesenden einen aus der gegenwärtigen Versammlung ernennen. Und muß ein solcher Ernennter bei Straf eines Vierling Wachs