angebracht hatte. Nach dem Unfall aber brachte man solche an!) Der Richter verurteilte den Angeklagten trotzdem, mit der Begründung, daß jeder Arbeiter vorsichtig sein und die Verrichtung sol cher Arbeiten, bei denen er voraussichtlich einen anderen verletzen könne, sogar ablehnen müsse. (Und wenn er des wegen entlassen wird?) Betreffs Annahme des Urteils — 10 S Geldstrafe, bedingt — wurde vom Verteidiger aber noch einstweiliger Vorbehalt ausgesprochen. „Hoher Herr Gerichtshof . . Der Schlosser
A. H. ist schon sehr oft vorbestraft, unter anderem viermal wegen Körperverletzung. Er kennt also die Gerichte wie auch die Richter gut und hält es deshalb für anaezeigt, möglichst freundlich und höflich vor den Schranken des Gerichtes zu sprechen. Gestern stand er neuerlich vor dem Bezirksgerichte und nannte den Richter überhöflich: „Hoher Herr Gerichtshof! . . ." Als dem Sün der die lange Vorstrafenliste gezeigt wurde, brummte er: „Na, wie es halt schon so ist . . ." Diesmal war es „so", daß der dem Alkohol
". „Man muß können wollen! . . ." Ein ersichtlich sehr armer Teusel stand gestern vor dem Bezirksgerichte in Innsbruck, weil er angeblich nicht für Frau und Kind sorgt und der bedauernswerten Familie nicht einmal das zum Leben Nötigste gibt. Vor dem Rich ter erklärte der Beschuldigte, er hätte selbst nichts zum Essen und von dem sehr Wenigen, das er hin und wieder hätte, könnte er deshalb nichts geben, weil er „decht nit von lauter Wasser allein leben möge . . ." Der Richter meinte aber, „er müsse
, weil er seinen „quatn" Freund Vinzenz, mit dem er eine Reihe von Saufstätten besucht hatte, schließlich gebissen sich auch sonst noch sehr „freundschaftlich" benommen hat. Von dieser „Freundschaft" bekam auch der Polizeimann von Fulpmes — laut Anzeige — etwas ab, denn diesem sollen die Fenster seiner Wohnung mit Steinwürsen „ein- gschlagn" worden sein. Der Angeklagte benahm sich voll aufreizender Lümmelhaftigkeit, war sichtlich betrunken in den Gerichtssaal gekommen und nahm die vom Richter, LGR. Dr. Mayr