- Angelegenheit, vom moralischen Standpunkt betrachtet,' tadelnswerth erscheine, die Rolle, die er darin spielt, keine schöne sei. Wenn nun gleichwohl eine Verurtheilung des Angeklagten erfolgte, so erfolgte sie nur deshalb, weil Dr. ChristomannoS, wie der erkennende Richter betont, Decan Glatz der „moralischen Mit schuld' beschuldigte, während er ihn höchstens der „moralischen Hilfeleistung' hätte zeihen können. Diese Urtheils-Gründe Haben nun im Lager der Clericalen ein wahres Wuthgeheul erregt
und die selbe Achtung, welche Decan Glatz in seinen gericht lichen Vernehmungen vor dein Gesetze bewies, er weisen nun seine Preßbengel dem Gerichte gegen über: sie höhnen es und beschimpfen es. Das Meräner Decanatsorgan ist natürlich vor Allem berufen, die ureigenste Anschauung seines Herrn und Meisters von Recht und Moral wider zuspiegeln und es ist diesem Berufe auch diesmal ge folgt. Richter und Untersuchungsrichter werden in und zwischen den Zeilen der Parteilichkeit beschuldigt, dem Obergerichte
, er will eS in dem Augenblicke, wo es an ihn herantritt, nach seinem Willen meistern; er wundert sich, daß ein Richter, als dessen Seel sorger er sich betrachtet, es wagen darf, ihn wie einen anderen Sterblichen zu inquirircn; eS empört sich sein Hochgemuther Sinn dagegen, daß derielbe Richter sich unterfängt, ihm das Rückhaltige und Unaufrichtige seiner Aussagen vorzuhalten; er rst so sehr überzeugt, im Dienste einer „höheren Moral' zu handeln, daß er die gemeine irdische Moral, die für uns alle Anderen gilt, mit Füßen
treten zu können glaubt, ohne Schaden befürchten zu müssen für Leib und Seele: er ist sich so sehr bewußt der ausschließlichen Gnade seines Standes, daß er eS kaum eines wehmüthigen Augenaufschlags für nöthig erachtet, um Lüge in Wahrheit, Unrecht in Recht zu verwandeln. Denn was ist sonst sein Bestreben? Er läßt Richter beschimpfen und öffentlich anklagen, die nichts anderes gethan als ihre Pflicht und dies ohne auch nur den Schatten von Parteilichkeit auf sich fallen zu lassen; Richter, deren ganze
Wechsler.) In jenem Jahre, da Ferdinand von Medicis den Thron von Florenz bestieg, ereignete sich der Fall, daß vor die Richter des BluttribunalZ eine Frauensperson gestellt wurde, deren Antlitz eine, einen Todtenkops darstellende Maske be deckte. - Die übrige Gestalt wurde von einem langen, bis zu den Knöcheln reichenden weiten Mantel verhüllt, dessm Kaputze dorne bis über die Stirne gezogen war. Wer auf die Gestalt blickte, sah nichts weiter, als die erschreckende Larve und die Leichenbekleidung