-wäre, -v o n d e r R e g i e ru n g.au-f-g e g rl f f e n-w o rde n i st. Im Leitartikel der „Südtiroler Landeszeitung' vom Freitag, 24. d., haben wir geschrieben: „Nun gut, -wenn -die Triester den Wunsch haben, sich zum Versuchskaninchen -herzu-geden, haben -wir nichts dagegen ein zuwenden. Im Gegenteil, «s hätte -vielleicht manchen Vorteil, die neuen Gesetze vorerst nur im Triester Oberkmrdesgerichts- sprengel in Geltung treten zu lassen. Dort -gibt es auch zahl reiche Richter
in den neuen Provinze» nicht mehr hinausschieben zu können glaube, und zwar weil die Uebergangsbestimmungen schon veröffentlicht, die Uebersetzung der Gesetzestexte in die verschiedenen Sprachen schon vorge sehen und die Richter schon am Platze seien. Einzig nur, um der Beratungskommission für das Trentino und Südtirol einen Gefallen zu erweisen, sei die Regierung bereit, einen leg- ten Aufschub für das Trentino und Siidtirol zu gewähren, und zwar auf drei Mo n a t e. Die Veratungskommiffion
auch für eine Uebersetzung zur rechten Zeit sorgen sollen, ia eine solche bis in die letzten Tage nicht bestanden habe. Ebenso fehlte Personal und eine Uebersetzung der Durchfüb- rungs- und Uebergangsbestimmungen. Er betonte die Rot- wendigkeit, die Einführung der italienischen Strafgesetzgebung bis zum 1. Jänner 1623 zu verschieben, um ein Chaos im Ge richtswesen zu vermeiden, das durch die überstürzte -Einführung unbedingt kommen muß. da die -Richter nicht vorbereitet, kein Jnstruktlonspersonal vorhanden
es, -mit welcher -Leichtfertlakit das lentrala-mt für die neuen Pvovimen dieses schwere Problem lösen wolle, indem es die -ganze -Sache einem einzigen Richter anvertraut und -d-ieisem noch dazu eine Schlußfrist stellte. Mit dieser Maßnahme Hab« das genannte Amt -gezeigt, daß es -die Interessen der neuen Provinzen nicht verstehe und nicht zu schützen wisse und -somit auch di« Interessen des Staates nicht -verstehe. Ein zweiter Triester Abg., Suvich, verlangte ebenfalls die Verschiebung bis 1. Jänner 1823