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Meraner Zeitung
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Page 2 of 6
Date: 10.08.1889
Physical description: 6
Seite 2 Meraner Zeitung. Nr. 182 Beschädigung. Wer kann behaupten, daß eine Miß handlung, die der A. sich herzlich gern mit 5 fl. vergüten läßt, von B., der hiefür an Vergütung 5000 fl. beansprucht, mit diesem letzteren Betrage „rechtswidrig' bewerthet erscheint. Man wird aller dings auf das richterliche Ermessen hinweisen, aber man bedenke wie verschieden dieses Ermessen in der lei Fällen ist, wo, wie die Erfahrung lehrt, der eine Richter für die nämliche Verletzung an Schmerzens geld

vor, als auch im Falle nicht die formell als eine Anordnung der autonomen, Behörde erscheinende Schlachthausordnung, sondern die derselben ertheilte Genehmigung der k. k. Statthalterei als in Beschwerde gezogen anzusehen wäre, fällung mußten die Richter ausdrücklich die Thaten erwähnen, wegen welcher die Berurtheilung erfolgte. Paragraph 24 verbot die Anwendung der Folter. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind für die Gegenwart so selbstverständlich, daß man sich wundert, wie eine gerechte Justiz

worden war, schickte Lasahette einen Officier der Nationalgarde zum Präsidenten uud ins Ministerium, damit der Entwurf sobald als möglich Gesetzeskraft erlange. Die nothwendigen Vorkehrungen waren getroffen worden, um das Verfahren milder und menschlicher zu gestalten, und es stand in der That zu erwarten, daß die Richter die ihnen vom Gesetze anbefohlene Humanität mit Freuden befolgen werden. Dem Schlendrian wurde dadurch gesteuert, daß das Urtheil ausdrücklich anführen mußte, warum

der Bürger in gewissen« Maße unterworfen sind. Wenn nun die Organe des Rechts dem Volke durch ihr Verfahren Furcht einflößen, so würde jede Freiheit unterdrückt, denn der Ein fluß der Furcht ist unberechenbar. Daher war es nothwendig, daß gerade das bürgerliche ebenso wie daS Strafrecht reor- ganisirt würden. Ein Slaatswesen kann ohne Gesetz« nicht bestehen, Richter und Gerichtshöfe sind nothwendig, um die Würde der Gesetze ausrecht zu erhalten, wobei ihnen die öffentliche Gewalt ihren starken Arm leiht

. Aber in ihren Handlungen müssen die Richter nicht nur dem Gesetze folgen, sondern auch Milde walten lassen. Vor allem bestimmte die neue Gerichtsordnung, daß kein Untersuchungsrichter aus eigener Machtvollkommenheit einen Haftbefehl erlassen oder die Untersuchung einleite» könne; jeder einzelne Richter mußte auch zu der unbedeutendsten Amtshandlung vom Gerichtshofe ermächtigt sein. Bei entehrenden Strafen genügte nicht mehr der einfache Mehrheitsbeschluß, sondern es war eine Zweidrittel-Majorität erforderlich

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Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
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Page 3 of 12
Date: 14.03.1894
Physical description: 12
zum Magazinsverwalter; F. StranSky zum Schriftführer und L. Auffing« zum Cassier. Herr F. W. Ellmenreich, welcher dem Institute seit über 25 Jahren angehört, wurde zum Ehrenmitgliede der Freiw. Feuerwehr Meran errannt. I. sl. n. a. Landesschütze n-Colonue Mera n.s Die am letzten Sonnlag nachmittags 3 Uhr abgehaltene Generalversammlung der t. n. a. Landes- schützen-Coloune Meran war sehr zahlreich besucht. Der Cassabericht wies einen erklecklichen BermögeuS- Der Richter ordnete sofort dessen Verhaftung

an und stellte riii strenges Verhör mit ihm an. Der arme Teufel erklärte zitternd und bebend, das; er den Knoblauch von einem ge wissen B. gekauft, der ihn für das Erzeugniß seines Feldes ausgegeben; er habe die Waare in gutem Glauben erstanden und nichts von dem Ditbstohl gewußt. Nun ließ der Richter den genannten Verkäufer verhaften, der zwar anfangs die That läugnetc, aber, durch Kreuz- und Quersragen verwirrt, schließlich der Schuld überwiesen und zu vierzig Stockstreichen vcrurtheilt wurde. Der Kläger

erhielt als Ersatz für feinen Verlust allen als Strafe für die „öffentliche Verspottung des Gerichtshofs' eingelieferten Knoblauch und wurde somit reich lich entschädigt. Der weife Richter aber gelangte durch diesen Fall zu großen Ansehen nnd allgemeiner Beliebtheit. 2. Welcher von Beiden? Ein Chinese, der in seiner Heimath auf keinen grüne» Zweig zu kommen vermochte, wanderte anS, um fein Glück in der Fremde zu versuchen. Er fand thatsächlich bald eine gute Anstellung, so daß er in der Lage

ist, al» Dein ganzes Vermögen. Ich gebe sie nicht srei!' Aber der erste Gatte ruhte nicht, bis alle drei Bethei ligte» vor dem Richter erschiene» und jeder Einzelne den Fall vortrug. Nachdem der Richter sich mit allen Einzel heiten vertraut gemacht, mußte er gestehen, daß beide Gatten ein gleiches Recht aus die Frau hatten, und da keiner von ihnen wissentlich das Gesetz übertreten, also keiner strasbar sei, müsse er dahin entscheiden, daß die Frau frei zwischen den Beiden wähle. Diese antwortete! „Herr Richter

, die beiden Männer sind mir gleich lieb. Beide sind gute, tressliche Menschen, die ein gleiches Recht an mich haben. Wenn ich den Einen wähle, kränke ich den Anderen, und Beide verdienen ein gutes Weib. Da ich aber nicht Beiden angehören kann und Ursache dieses Zwiste» bin, werde ich Beide zu Wittwern machen und mir mit eigener Hand das Leben nehmen.' Der Richter fand diesen Ausweg gerechtfertigt und er ordnete an, die Frau in ein« sür Selbstmörder bestimmte Zelle zu bringen, wo sie, nach chinesischer

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 8
Date: 17.01.1924
Physical description: 8
für den spanischen König vorbereitet wird, um dem Dank uud der Anerkennung für die von ihm vor dem Heiligen Vater gehaltene Rede Aus druck zu verleihen. /. Würde es daher auch voreilig fem, jetzt am An fang des Jahres 1924 sich in allzu weitgehende Ver mutungen einzulassen, ob es dem General Primo de Rivera tatsächlich gelungen ist, durch seinen vor drei Monaten ausgeführten Handstreich einen neuen Zustand, mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit, zu schaf fen und dem auch in Spanien, wie in deu meisten Richter bekannt

waren, bei den vier Ehetadingen, eventuell' bestehende Uebel- ftände zur Sprache zu bringen u. s. w., Bestimmun gen enthielt. Die Vollmachten des Richters erstreck-' ten sich nicht nur auf seine« eigentlichen 'richter licheil Wirkungskreis, sondern waren ihm insbeson dere auch die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter uud speziell der Wälder übertragen. Letztere konnte er mit dem Rat „eutlicher der Pesten die im- Gricht sitzen' iu Bann legen. Ihm oblagen auch alle Kuudmachungen. der Herrschast

an die Talleute und Entbietttngen au die Schildhosbesitzer. Später wur den diese von dieser Unterstellung unter die Tal richter befreit. Vor Gericht konnten die „schlitheren' mit Schild uud Speer erscheinen. Das Gericht konnte zu St. Martin oder St. Leonhard gehalten werden.' verzag Albrecht bestätigte 1395 die Freiheiten- uild Rechte de-5-Tales. Das Gericht hatte landes fürstlichen Rang und war im gauzen Burggrafenamt außer iu Passeier uur noch auf Tirol ein landes fürstliches. Auffallend

ist, daß der Richter niemand verhaften (vachen) durfte, der eiugefesseu war und Besitztum („aigeu rauch') hatte, aufgenommen in Malefitzsachen. (Die Zeiten ändern sich.) Zu den vier Ehetadiugeu war jeder bei Strafe vou 5 Pfund Beruer zum Erscheinen verpflichtet. 1390 bestätigt

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Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 83 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
um das Jahr 1082 oder wenigstens nicht viel später vor (Der deutsche Antheil 768). Der bald darauf gestorbene Graf Albrecht, sein Schwiegersohn Meinhard 7., dann Meinhard II. und dessen ältere Söhne Hessen das Thal durch von ihnen be stellte Richter und Frohste verwalten; König Heinrich hingegen verpfändete zuerst (1311) dem Konrad von Auf enstein, seinem Marschall in Käi-nten, das Gericht Ulten um 5000 Mark Berner und später (1332) überliess er es seinem natürlichen Sohne Heinrich, der den Namen des Ende

und seiner blühenden Viehzucht berühmt; es stellte bei der Musterung 60 Mann (M. Süticus v. Wolkenstein Chronik 14. Buch 136 Macht. im Ferdinandeum). Die Grafen von Eppan und Ulten und Heinrich Graf von Eschenloh hatten, auch die hohe Gerichtsbarkeit im Thale; in der Folge mus&te jedoch der Richter in und wie der in Passeir die Verbrecher ins Landgericht Meran abliefern ,* in Ulten war blos mehr ein Schubgei'icht (Sammler 1, 259). Nachdem das Gericht unter baierischer Hej'rschoft zuerst dem Landgerichte Meran

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