des Gesundheilszustandes befaßten Schiffsarztes in jammervollem Zustande und waren durch Ketten an einander gefesselt. Der Direktor der Kolonialabtheilung, Kayser, berichtete über die eingehenden Untersuchungen, welche die Regierung in Betreff d?r Vorgänge, auf welche dieser Bericht Bezug nimmt, angestellthat, im wesent lichen, wie folgt: „Danach hat der deutsche Vertreter der Ham burger Firma Wölber 61 Brohm, Namens Richter, wiederholt Sklaven des Königs von Dahomey, welche derselbe auf französischem Hinterland
geraubt, von deni König gekauft und die Anzahlung dafür geleistet in Winchestergewehren und Munition, welche der König von Dahomey im Kriege gegen die Franzosen verwandte. Bei der französischen Erstürmung des Königshauses in Dahomey wurde eine Quittung des deutschen Agenten Richter vorgesunden, wonach eine Lieferung solcher Sklaven als Anzahlung auf den Preis der Winchestergewehre im Betrage von 400 Pfund Sterl. verechnet worden ist. Andererseits hat die Firma Wölber k Brohm unter Verweigerung
weiterer Aussagen zugegeben, daß ihr von der Kongo regierung bei Ablieferung für jeden Dahomeyer ein Betrag von 20 Pfund Sterl. ausgezahlt worden ist. Sonst bezahlt die Kongoregierung für die Ver mittlung eines freien Arbeiters nur 1 Pfund Sterl Dem Agenten der Firnis Wölber k Brohm, Namens Richter, ist vom König von Dahomey, wie Herr Kayser spöttisch bemerkte, der Tuel eines „großen Häuptlings' verliehen worden. Indessen sei Herr Richter nicht um die Erlaubnis eingekommen, diesen Titel auf deutschem
auch im Ausland strafbar seien. Das sei aber in Whyda nicht der Fall. Der Konsular beamte, ein Kaufmann in Whyda, hat sich nach Einfordernng des Berichts zweideutig über den Vorgang ausgesprochen, aber der Kommandant des Kanonenbotes „Habicht' hat laut Bericht wahrge nommen, daß dort Sklaven in Ketten geschlossen für Rechnung der Firma Wölber k Brohm aus ein Schiff transportirt werden sollten. Der Kom mandant untersagte dein Agenten Richter die Ein schiffung, weil es auf Sklavenhandel abgesehen
zu sein schiene. Die Einschiffung ist dann, solange das Kanonenboot noch anwesend war, unterblieben. Die Firma Wölber Lc Brohm hat die Stirn gehabt, an den Reichstag eine Petition zu richten, weil die deutsche Regierung ihr nicht genügenden Schutz gegen Frankreich gewährleistete. Herr Kayser.hegte nicht den mindesten' Zweifel, daß, wenn der Agent Richter von französischen Truppen ergriffen und vor ein Kriegsgericht gestellt und erschossen worden wäre, das Deutsche Reich nicht das Mindeste dagegen hätte