Lieb ling die Treue hält, solang« die Diktatur des Marschalls zugelch eine Militärdiktatur ist. muß sich allerdings seder «autonoine Wille der Be völkerung diesem größten Machtfaktor beugen. Mag «r nun, wie in Posen, durch den Woje- woden gestärkt werden, oder, wie in Pomerei len, in dem obersten Prooinzlalboamten kein« Stütze mehr finden. Deutschland Der hilflose Reichstag Ein letzter Appell des Reichskanzlers. Von unserem Korrespondenten. rd. Berlin, 2. Juli. Der Reichstag hat am Donnerstag
für diesen Zweck geeignet war. Im Reichstag wurde ani Donnerstag die Situation noch pessimistischer beurteilt, als an den Vortagen, und es wurde vielfach erörtert, welche Mittel der Regierung nach einem etwai gen Scheltern der Fürstenvorlage »übrig blie ben. Ein Abendblatt spielt dabei mit denn Ge danken, daß dann auf iGrund des Artikels 48 der ReichÄ-venfassung der Regierung noch der > Ausweg bliebe, im Wege einer Verordnung des Reichspräsidenten die Auseinander se tzu ngs«s rag e zu regeln
zusammengetreten, die Im Augenblick noch andauert. Ueber die Kàettositzìtng, di« an? Abend stattfand, sind keinerlei 'Mitteilungen ausgege ben worden. In parlamentarischen Kreisen ver lautet, daß «außer .dem erwähnten Gedanken, die Vermögensauseinandersetzung mit den Für sten an die der Länder zurückzuverweisen, noch ein weiterer erwogen wird. Darnach soll an- gMich die Reichsregierung beabsichtigen, im Falle des Scheiterns der Vorlage sich! selbst die Ermächtigung durch den Reichstag übertragen zu lassen
, ein Sondergericht einzusetzen, das nach den Grundsätzen des bestehenden Rechtes, aber unter Berücksichtigung der veränderten Verhält nisse die Vermögensauseinandersetzung mit den Fürsten Ali regeln hätte. Der Gedanke wird im Reichstag wenig günstig beurteilt. ole Fürstenabfindung Vertagung der Entscheidung auf den herbst Verlin. 2. Juli. Die Fürsten abflndungssrage ist wieder In ein kritisches Stadium getreten. Weil bei der gestrigen zweiten Lesung keine Verständigung erzielt werden konnte, entschloß