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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 08.05.1925
Physical description: 8
im deut schen Reichstag ein: der eine regelt die Auf wertung der privaten Forderungen (Hypothekenaufwertungsentwurf), der an? dere jene der öffentlichen Anleihen. Die Aufwertung in Deutschland hat dem nach zwei verschiedene Seiten: 1. Der Staat bestimmt einmal, welchen Wert er den von ihm selbst ausgegebenen Anleihen geben will: 2. Der Staat mischt sich in die privaten Rechtsverhältnisse und bestimmt, wieviel ge wisse entwertete Forderungen gelten sollen. An der deutschen Auswertungsfrays

der völligen Forderungsentwertung mit dein Rechtsgesühl unvereinbar und uner träglich sei. immer stärker: die Bewegui« ,)um Schutze der Hypothekar- und Sparkas- sengläubiger und der Mündelanlagen wuchs immer heftiger an. Anderseits wollte und konnte sich auch der Staat nicht völlig aller eingegangenen Schuldverpflichtungen entzie hen. und so kam es zunächst zur dritte» Steuernotverordnung und dann ,zu den bei den neuen Gesetzentwürfen, die nunmehr dem deutschen Reichstag vorliegen. Der Reichsvat

hat sich bereits in seiner Sitzung oom 22. April mit den beiden Vorlagen befaßt und hat dieselben nach einigen Abänderung« (auf die wir noch zu sprechen kommen) w der zweiten Lesung angenommen. Der Reichstag wird die Borlagen morgen, Fr«- tag, nachmittags m Angriff nehmen. Die Fragen, welche Forderungen über haupt aufgewertet, wie sie aufgewertet wer den, welche angemeldet werden muffen, um Ansprüche zu wahren, werden wir ia dm solgenden Aufsätzen behandeln. Wirtschaftliche Nachrichten. — Der Goldzollaufschlag

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