um. ob die Sanierung volksfremd als eine bloß si- nanztechnische Aufgabe, bloß als die Ausgabe' der Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen den Einnahmen und den Ausgäben des Staates behan delt oder ob sie als eine soziale Aufgabe erkannt und gelöst werden soll. • • Rach der Abstimmung im Deutsche« Reichstag. Das vielumstrittene Gesetz, das die deutsche Reichsregierung ermächtigt, aus finanz- und wrrt- schastspolitischem Gebiet, teilweise auch auf sozial politischem, Verordnungen mit Gesetzeskraft
zu er- lassen, ist nun also, wie schon gemeldet, vom deut schen Reichstag mit 316 gegen 24 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen worden. Beide Be- drngungen, die für das Zustandekommen eines ver- faffungsändernden Gesetzes gestellt find, wurden erfüllt: es waren trotz des Auszuges der Deutsch- nationalLN, Völkischen und Kommunisten mehr als zwei Drittel der Reichtztagsmitglieder im Saal an wesend. und von diesen zwei Dritteln stimmten wisderum weit mehr als zwei Drittel für das Ge setz, das dann sofort
in der veränderten Form, die es im Reichstag erhalten hatte, auch vom Reichsrat angenommen wurde. Die Koalitionsparteien stellten die Zweidrittel mehrheit aus eigener Kraft, sie verfügten über 323 Mann, 17 mehr als zur Zweidrittelpräsenz erfor derlich ist. Es hat sich damit herausgestellt, daß der Ueber- rafchungsstoß, der die Gegenkoalition am Donners tag nahe an den Sieg heranführte, nur darum so stark wirken konnte,' weil die Koalitionsparteien auf chn nicht vorbereitet waren. Sie verfügen über mehr als drei
Viertel aller Sitze des Reichs tags und fühlten sich infolgedefien allzuficher. Durch die Vertagung und Verschiebung der entscheiden den Abstimmung um zwei Tage ist die Lage wieder hergestellt worden, das Ermächtigungsgesetz ist an- genommen, der Reichstag wird nicht aufgelöst, son dern kann an die ihm verbliebenen Aufgaben, vor allem an die Regelung der Arbeitszeitfrage, heran- rt umstritten war dieses außerordentliche Ge setz nicht nur zwischen Koalition und Gegenkoali tion