den Reichstag gehen, nimmt der Reichs rat dazu Stel lung. Die Verteilung der Sitze im Reichsrat erfolgt nach der Bevölkeru-ngsFiffer der einzelnen Länder; mn jedoch einer Majoriisievung durch das stärkst bevölkerte Preußen vorzu- beugen, bestimmt die Verfassung, daß kein Land mehr als 2 Fünftel der Stimmen besitzen darf. Der Schulgesetzentwurf ist im Reichsvat abgelehnt. Die BürgeMockvegierung hat jedoch die Absicht, gemäß Art. 69 der Reichsverfassung, trotzdem die Schulgesetzvorlage
dem Reichstag zu unterbreiten. Der heute zusammentretende Reichs t a g muß sich nun mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Ein richtiger Zank apfel ist's. Am glücklichsten sind noch die Doutschnationalen. Ihr Werk ist ja in erster Linie Herrn v.Keudells Entwurf, dem sie, über Zentrumswünsche hinaus, Verschärfungen ge geben haben, die ewige Zwietracht zwischen den Parteien der Weimarer Koalition säen sollen. Bangend fragt sich sogar? schon mancher Zentrumsmann, ob nicht dem Bauche dieses deutschnationalen
gegen die Regierungsvorlage sehr erheblich ver stärken, und wird auch den Parteien im Reichstag zu denken geben. Voraussichtlich wird dort die Entscheidung bei der Deutschen Volkspartei liegen. Die Regierung muß sich selbst sagen, daß diese liberale Partei keinesfalls von ihrem bis herigen Standpunkte abweichen kann, und daß es ihr jetzt vollends unmöglich ist, dem Entwurf gegen 'das Votum des Reichsrats doch noch zum Siege zu verhelfen. Es bleibt nur die „Hoffnung", so schließt öte „Kölnische Zeitung" ihre Ausführungen
, „daß der Reichstag den Entwurf von Grund auf ändern, öder aber, falls er das nicht tut, ein starker liberaler Wille fein Scheitern erzwingen wird." Wie sind die Aussichten der unveränderten Regierungs vorlage, die das Reichskabinett jetzt dem Reichstag vorlegen wird? Wie die Reichsregierung jetzt ihrem ursprünglichen Ent. wurf zur Annahme verhelfen will, dem zweifellos fast alle deutschen Länder und 'die Mehrheit des deutschen Volkes Widerstreben, ist rätselhaft. An dem verfaffnugsändevnden Charakter der Vorlage
der Vorlage fest, dann kann die Regierung sie ohne weiteres zUrückziehen. An eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfas sungsänderung glaubt auch ihr größter Optimist nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß der Reichstag in seiner wahrscheinlich nur kurzen Oktobersession den Reichsschul- gesetzentwurf zum Gesetz erheben wird. Man wird ihn ab- zufchieben trachten. Die kurze Oktobertagung des Reichs tages ist ja nur ein kurzes Zwischenspiel zu den großen Kämpfen in der Novembertagung