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Der Bote für Tirol
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Page 18 of 18
Date: 05.07.1832
Physical description: 18
» j>t:i icol» clv' Li ecli^oi i. La^irü c^uiiicli ciAnnnr» cliriz-eisi in contvrniitä «!e1 ZNl.'sviNv LcliNo, v ilLllk! I^CAgi. Dato in I'ivvo lli I^ivinaUoiiAv, li »2 (Ziu^no >LZ2. t^iinüico. 3 Edikt. Maria Judith Platzer, eheliche Tochter deS THoinaS Platzer und der Anna, auch geb. Platzer, welche am y. Vez. i^tiy in Hökling geboren ward, ist am S. Jänner d. I. zu Natlers ledigen Standes verstorben, und da idr/ Elicrn und Geschwister längst nicht mehr am Leben sind, so fällt das Erbrecht

zu ihrem Nachlasse auf die Nachkommen der beiderseiligen vater- und mütterlichen (ijroßellern zurück. Die mütterlichen Großeltern waren Marx Platzer und Katharina Schwenninger, diese ver ehelichte sich nach dem Tode ihres ersten Gatten zum zwei ten Mal mit Joseph Hueber, die väterlichen Großeltern hießen MalhiaS Platzer und Ursula BoUinger, welche nebst der Erblasserin AZalcr noch zwei Söhne Joseph und Mathias erzeugt haben sollen, von welch' letztern sich bisher Niemand gemeldet, hingegen von den erstern ha ben

auszu weisen, als widrigenfalls zu gewärligen, daß dieseBer- lassenschast mit dem indessen ausgestellten Kurator Jo seph Slern zu Willen und den sich ausgewiesenen Erben nach -Lorschrist der Gesetze werde verhandelt werden. Schließlich wird noch bemerkt, daß Judith Platzer in ihrem unterm 29. Okt. v. I. und S. Jän. d. I. lebt erklärter Wille sich nur hinsichtlich einigerVermächlnisse, aber reiner Erbscinsetzung ausgesprochen, folglich auch den gesetzlichen Erben an ihren Rechten auf ihren Nach laß

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 02.07.1832
Physical description: 10
I'iilinnalki li zit.i7icnlc> -II-' t^leciilczri. Lspr^ t^incli ogn»no ciiiiA«! !-! in contoiinitä tiel xresontc: L^itto, e clellt- l^Lgßi. ^ Os^o in ?ievL <!i I-ivinalloiiAo, li 12 Liu^no 1LZ2. t-iutiice. » . Edikt. MariaJudilh Platzer, eheliche Tochter dcSThomas Platzer und der Anna, auch geb. Platz«r, welche am q. Dez. in Höltnig geboren ward, ist am S. Jänner v.J. zu Natters ledigen Standes verstorben, lind da idre Eltern und Geschwister längst nicht mehr am Leben stnd, so fällt das Erbrecht

zu ihrem Nachlasse auf di« Nachkommen der beiderseitigen väter- und mütterlichen Kroßeltern zurück. Die münerlichen Großeltern waren- Marx Platzer und Katharina Schwenninger, diese ver ehelichte sich »ach dem Tode ihres ersten Gatten zum zwei ten Mal mit Joseph Hueber, die väterlichen Großeltern hieben Mathias Platzer und Ursula Bollinger, welche nebst der Erblasserin Aater noch zwei Söhne Joseph unv Mathias erzeugt haben sollen, vpn welch' letztern.sich bisher Niemand gemeldet, hingegen von den erster» ha ben

weisen, als widrigenfalls zu gewärtigen, daß diese Wer lassenschast mit dem indessen aufgestellten Kurator Jo seph Stern zu Willen und den sich ausgewiesenen Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. Schließlich wird noch bemerkt» daß Judith Platzer in ihrem unterm 2«;. Okt. v. I. und S. Jan. d. I. letzt erklärter Wille sich nur hinsichtlicli einiger Vermächtnisse, ober keiner Erbseinsetzung ausgesprochen, folglich auch den gesetzlichen Erben an ihren Necbten auf ihren Nach laß

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Der Bote für Tirol
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Page 17 of 18
Date: 09.03.1837
Physical description: 18
ist, ohne von seinem Leben oder Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben, wird auf Anlangen seiner Erben binnen Jahresfrist mit dem Bei satze vorgeladen, daß man, wenn er während dieser Zeit nicht erscheint, oder sonst das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens fetzt, zur ZTodeö-Er klärung schreiten werde. K. K. Landgericht Passeier. St. Leonhard, den 20. Febr. 1337. Pvrta, Landrichter. 3 VoriadungS-Edikt. Vom k. k. Landgerichte Lana wird hiemit Johann Platzer, von Lana geboren, ein Sohn deS Franz

Platzer und der Regina, gebornen Wahlfahrter, gewesenen Jn- wohnerSleuten am Niederhosgute :'n Oberlana, welcher seil dem Jahre 1302, wo er zu den dortigen Tiroler- oder Mahoni-Jägern eingereiht wurde, von hier abwesend und unbekannten Aufenthaltes ist, oder dessen allfällige Deszendenz hiemit aufgefordert, von dessen Leben und Aufenthalte, ode? letztere über deren Abstammung, das gefertigte Gericht oder den aufgestellten Kurator Franz Lobenwein dahier binnen Jahresfrist um so gewisser in Kenntniß

zu sehen, als nach deren Verlauf auf neuerli ches Anlangen der ErbSinteressenten Johann Platzer als bürgerlich todt erklärt, und den sich ausweisenden Erben daS demselben mit 1-t5 st. R. W. angefallene Kapital vermögen nach Gesetzesvorschrift eingeantworlet werden würde. Gleichzeitig werden dessen seit mehr als 30 Jahren von hier unbekannt wo abwesende Halbbrüder Sebastian und Joseph Laner, von welchen Ersterer 1797 zu den österreichischen Jägern, Letzterer zu den sogenannten Halbjahrschützen

eingetreten ist, so wie der Halbbruder Sebastian Laner, welcher dem königl. baierischen Leinin- k«r ChevauxlegerS-Regimente diente, und zufolge Erhe bungen den russischen Feldzug mitgemacht hat, als even tuelle Erben deS Johann Platzer, unter den nämlichen gesetzlichen Bestimmungen und NechtSnachil,eilen binnen Jahresfrist zum persönlichen Erscheinen oder Bekannt- gedung ihres Lebens und Aufenthalts aufgefordert. Lana, den 12. Okt. I33ü. v. Gugger, Adjunkt. ^ Edikt. Vom k. k. Landgerichte Montafon

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