, das; Se. katholische Majestät dnrch Ihr Dekret vom l. April d. I. die spanischen KorteS auf den 2». Juni zusammen berufen haben, um sie Ihrer Hoheit, der Infantil, Dona Maria Louise, als Kronprinzessin von Spanien den Eid schwören, und durch diese Handlung die neue Thronfelgordnung fanktioniren zu lasse», welche Se. Maj. durch Ihre pragmatische Sanktion vom 2S. Mai ISA» einzuführen gesonnen ist, und welche jene anfhebt, die von Philipp V. im Gesetze vom 17. Mai 1713 promulgirt worden ist. Unter diesen Umständen
XI V. und dessen männ lichen Deszendenten sichern, und daß die wichtigen Gründe, welche es erzeugten, noch gegenwärtig bestehen; in Erwägung, daß eine auf solche Weise mit Einwilligung und Garantie der europäischen Hauptmächte eingeführte, und durch mehrere, mit diesen Mächten abgeschlossene Verträge anerkannte Suk- zeffionsordnung verbindlich und unabänderlich geworden ist, und auf alle Abkömmlinge Philipp V. die Rechte übertragen hat, welche gegen Aufopferung anderer Rechte erworben, ohne Nachtheil für sie, uud
Abkömmlingen Philipp V., jedem »ach der Reihe und Priorität der Geburt zusteht, nnd folglich beim Tode des letzten Besitzers der Krone die Sukzession uach vollem Neckte dem ältesten Sohn der ältern Linie znfallt, und der Nach folger sein Recht von keinem Akte seines Vorgängers, sondern von Gott allein und von jenem unabänderlichen Gesetze ableitet, durch welches die SukzessionSordnnng bestimmt werden ist, und nachdem eS auch einleuchtend ist, daß, wenn dieses Gesetz um gestoßen würde, alle Bemühungen