der Aufenthaltsort der Söhne Peter und Philipp Tegischer unbekannt ist, so werden die selben erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser zu melden und die dießfällige Erbs erklärung einzureichen, als widrigenS auch ohne deren Bei- kommen die Verlassenschaft mit den übrigen Erben und mit dem für die abwesenden Söhne aufgestellten Kurator, Peter Ladstetter, abgehandelt werden würde. K. K. Landgericht Windischmatrei, am 2. August 1849. Kobald, Landrichter. Obwe?er, k. k. Aktuar
. 2 Edikt. Nr. 1967 Ziburtiu« Schmid, ein Sohn des Bartolomä Schmid und Susanna Schöpf vcn UmHausen, hat sich vor mehr als 30 Jahren von Hause entfernt, und ist bisher unbe kannt geblieben. Auf Ansuchen seine« Bruders Peter Paul Schmid wird derselbe binnen Jahresfrist mit dem Beisatze vor geladen, daß da« Gericht, wenn er während, der Zeit nicht erscheint, oder dasselbe auf eine andere Art in die Kennt niß seines Leben« setzt, zur Todeserklärung schreiten würde. K. K. Landgericht Silz,' den I. August
. 2 Konkurs-Edikt. Nr. 2827 Vom k. r. Landgerichte Bregenzerwald wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, be kannt gemacht: Es sei von dem Gerichte in die Eröffnung eines arlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Eheleute Johann Peter Mennel und Christina Nenning von Scheidbachtobel in Hittisau gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an rie gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert