. Arbeiterversicherung in Holland. In dev vorigen Nummer des „Arbeiter" berichteten wir. von der Schaffung der Alters- und Invaliden versicherung in Holland. Dieselbe wurde von der zweiten Kammer angenommen. Alle anwesen den Abgeordneten der Linken, auch die sieben Sozialdemokraten, stimmten gegen dieses Gesetz» das vielen alten Arbeitern und nicht mehr Ar« beitsfähigen sofort eine Pension von 200 Kronen sichert, ohne daß diese zu dieser Pension das Ge ringste beigetragen haben. Minister Talma, dem die Ehre gebührt
, dieses schwierige soziale Gesetz entworfen und durchgeführt zu haben, geht von dem Grundsatz aus, daß man nicht bloß für die alten Arbeiter sorgen muß, sondern auch für die jenigen, die, bevor sie 70 Jahre alt sind, durch Unglücksfälle ufw. arbeitsunfähig werden. Mäh- rend die Liberalen und die Sozialdemokraten der Meinung waren, daß der Staat allein, ohne Mitwirkung der Arbeiter oder Arbeitgeber für? die Pension der Arbeiter zu sorgen hat, verteidigte der Minister und mit ihm die Rechte, die Ansicht
, daß zwar der Staat dazu beitragen muß, daß aber; auch der Arbeiter und Arbeitgeber ebenso für dis Pension etwas beisteuern müssen. Das neue Verx sicherungsgesetz teilt die Arbeiter in fünf Lohn klaffen ein, je nachdem ihr jährlicher Verdienst ist. — Die Arbeiter der ersten Lohnklasie unter 240 Guloen zahlen wöchentlich als Prämie 20 Kreu zer, die der 2. Lohnkl. von 240 bis 400 Guloen zahlen wöchentlich als Prämie 24 Kreuzer, die dev dritten Lohnklasie von 400 bis 600 Gulden zah» len wöchentlich als Prämie
20 Kreuzer und der fünften Lohnklasie 24 Kreuzer. Man sieht, daß die Arbeit geber zur Beschaffung der Pension der Arbeiter ziemlich stark herangezogen werden. Diese Pen- sion, die dem 70jährigen Arbeiter oder dem vor dieser Zeit invald werdenden Arbeiter ausbezablt