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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 3 of 16
Date: 11.05.1923
Physical description: 16
vor läufig nur bis 31. Dezember 1923, wird aber wahr scheinlich verlängert werden. Die Entscheidung darüber dürfte in kürzester Zeit fallen. Sie bezieht sich auf alle Kleinpächter und unter gewissen Voraussetzungen auch auf mittlere Pächter. Kleinpächter ftnfr solche, die aus allen von ihnen bewirtschafteten Grundstücken (gepach tete und eigene zusammengenommen) nur so viel an Ertrag erzielen, als zur Deckung des Eigenbedarfes der Hauswirtschaft des Pächters notwendig ist. Bei mitt leren Pachtungen darf

der Ertrag aller vom Pächter bewirtschafteten Grundstücke das Doppelte des zur Er haltung einer Familie von sieben Köpfen Erforderlichen nicht übersteigen. Diese Mittelpächter sind aber nur dann geschützt, wenn die gepachteten Grundstücke einem Be sitzer gehören, dessen gesamter Grundbesitz einen Durch schnittsertrag von mehr als dem Sechsfachen des zur Erhaltung einer Familie von sieben Köpfer: Erforder lichen ab wirft. Klein- und Mittelpächter müssen aber, um des Päch terschutzes teilhaftig

nicht, je nach dem Familienstande des Pächters, dem Ausmaße eventuell dem Pächter gehöriger Grund stücke urA der Verwendung von fremden Arbeitskräften. Bei eurem Familieustmrde von 10 Personen kann eine Kleiupachtung doppelt so groß sein wie bei 5 Personen. Der Pächterschutz ist ein dreifacher. Er bezieht sich auf 1. den Pachtzins, 2. die Leistung von Hand- und Gespannsarbeitsschichten seitens des Pächters an den Ver pächter, 3. die Kündigung. Zu 1. Eine Erhöhung des Pachtzinses darf nur in einem Betrage vereinbart

werden, der „nach den Um ständen des Falles" angemessen ist. Eine Pachtzinser höhung würde auch bei einein Pächterwechsel vorliegen, tvemr der neue Pächter einen höheren Pachtzins zahlt, als der alte. Insoweit der vereinbarte Pachtzins das zulässige Maß übersteigt, ist die Vereinbarung ungültig. Der Pächter kann das, was er an Pachtzins zu viel bezahlt hat, innerhalb, eines Jahres samt gesetzlichen Zin sen zurückfordern. Auf dieses Rückforderungsrecht kann er auch im voraus nicht verzichten, d. h. wenn er auch verzichtet

hat, so braucht er sich daran nicht zu. halten und kam: trotzdem den zu viel bezahlten Pachtzins zu rückverlangen. Kommt zwischen beiden Teiler: eine Ermgung über die Erhöhung des Pachtzinses nicht zustande, so kann sowohl der Verpächter als auch der Pächter d:e Ent scheidung durch das Bezirksgericht beantragen. ^Bester wäre wohl eine gütliche Bereinigung durch em Schieds gericht oder auf Grund eines Sachverständigengutachtens: denn der Richter muß sich ja auch auf die Sachverstan- diaen stützerr

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Alpenländer-Bote
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Page 4 of 12
Date: 03.07.1921
Physical description: 12
des Kirchturms, aber schläft und harrt einer glorreichen Auferstehung entgegen Luzia, das Mädchen von St. Veit. Ende. Ablösung (Enteignung) von Vacht- grunbfiücken. Am 1. Juni d. I. ist das sogenannte Lustkeuschengesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetze kann der Pächter von Grundstücken binnen Jahresfrist, also bis zum 31. Mai 1922, bet der Agrarbezirksbehörde die Ablösung von gepachteten Grundstücken begehren, wenn alle folgen den Voraussetzungen zutresfen: 1. Die Grundstücke müssen seit dem 1. Jänner

1880 ununterbrochen zu landwirtschaftlichen Nutzungen ver pachtet sein; 2. sie müssen zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Besitz gehören, dessen Durchschnittsertrag das Sechsfache des zur Erhaltung einer Familie von sieben Köpfen Er forderlichen übersteigt; 3. auf den Pachtgrundstücken müssen vor dem 1. Jän ner 1890 Wohngebäude errichtet worden sein, welche nicht dem Verpächter gehören und welche vom Pächter erhallen werden; 4. die Pachtgrundstücke und die Zulassung des Haus baues müssen

vermutlich ursprünglich der Ansiedlung von Arbeitskräften auf dem Besitze des Verpächters gedient haben und 5. der Pächter muß auf den Pachtgrundstücken wohnen, diese selbst oder mit seiner Famllie bewirtschaften. Der Durchschnittsertrag der Pachtgrundstücke muß der Hauptsache nach nur zur Befriedigung der Bedürfnisse der eigenen Wirtschaft des Pächters unmittelbar dienen. Keine Anwendung, findet das Gesetz auf solche Grund stücke in städtischen Katastralgemeinden, auf Dienstgründe und auf Gründe, deren

. Die im Gesetz« ent haltenen Bedingungen zur Ablösung von Pachtgrund, stücken werden wohl i« seltenen Fällen gleichzeitig zu. treffen. Außer dom genannten Gesetze enthärt auch das Gesetz vom 4. Dezember 1918, abgeändert durch das Bundes gesetz vom 1. Mai 1921, Bestimmungen, nach welchen ge wisse Pachtgrundstücke zugunsten der Pächter enteignet werden können. Solche Grundstücke müsse» ehemalige gutsherrschaftltche Gründe sein, di- heute »och t» der Landtafel (dem Grundbuchs) der Gutsherrschast zuge schrieben

hatte bis zum Jahre 1848 der Nutznießer oder Pächter gntherrschastlicher Grundstück« gewisse Leistungen (Zehent, früher auch Robot) de« Gutsherrn zu leisten. Der Nutznießer dieser GrArde konnte vielfach sein Recht erwerben, unter gewisse« B» dingungen auch verkaufen. Nach der Grundentlaftung wnrde» solch« Gründe manchmal in Erbpacht oder in gewöhnllcher Pacht de« bisherigen Rutzuießer überlassen. Hat sich »u» dieses Verhältnis in Form einer Pacht oder einer Nutznießung bis auf den heutigen Tag erhallen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 11 of 20
Date: 08.02.1924
Physical description: 20
: Kann mein Pächter vhneweiters den Pachtz- grund in Afterpacht geben. Im Pachtvertrag steht nichts davon. Antwort: Der § 1O98 des a. b. G. B. lautet in seiner neuen Fassung: „Mieter und Pächter sind b> rechtigt, die Miet- und Pachtstüae dem Vertrage gemäß* durch die bestimmte Zeit zu gebrauchen und zu benützen, oder auch in Asterbestand zu geben, wenn es ohne 'Nach teil des Eigentumes geschehen kcmn und im Vertrage nicht ausdrücklich untersagt worden ist." Frage: Welche Sicherstellung habe ich gegenüber

dem Pächter hinsichtlich des Pachtzinses? Antwort: Der § 1101 des a. b. G. B. lautet jetzt: „Zur Sicherstellung des Bestandzinses hat der Bermic-er einer unbeweglichen Sache das Pfandrecht an den ei-r- gebrachten, dem Mieter oder seinen mit ihm in geinem- schaftlichem Haushalte lebenden Familienaliedern gehö rigen Einrichtungsstücken und Fahrnissen, soweit sie nicht der Pfändung entzogen sind. Das Pfandrecht erlischt, wenn die Gegenstände vor ihrer pfandweisen Beschreibung entfernt werden, es fei

zu bezahlen, welcher die strafbare Hand lung Vieheintrieb in den Staatswald — begangen hat. Wenn das Vieh, bzw. Dein Pferd dem Hirten anvertraut war und er es nicht genügend beaufsichtigt X. Das b«m Pächter Werzebene vorrätige He» ... Meterzentner und Brerm^llz ... Raummeter, hat er nach Ablauf der Pachtzeit wieder in natura zurückzu stellen. Ebenso ist «uch das übergebene Inventar, bestehend aus . in gutem, brauchbarem Zustande wieder zurückzuer statten. In seiner Eigenschaft als Pächter ist ihm jede Heu

- und DüngeWibjuhr verboten. XL M ist dem Pächter nicht gestattet, die Pachtobjeff ohne schriftliche Znstimnmng des Pächters in BsierpachL zu geben. Es obliegt ihm weiter die Pflicht darüber zu wachen, daß seitens Dritter keinerlei Eingriffe in die Besitz-, Rechts- und Eigentumsverhältnisse des Packers stattsirrden und er hat vorckommendenfalts hierüber so fort den Pächter zu verständigen. XU. Die die Alpe betreffenden Grundsteuern und Ge- meindeumdagen sowie die Brandversicherungsprämie trägt der .... XIII

. Im Falle der Pächter den gegenständlichen Ver tragsbestimmungen. nicht naOomntt, steht es oem Ver pächter frei, ihn zur Erfüllung derselben zu zwingen oder den Vertrag als aufgelöst zu erklären, die Kaution ohne §,sichtliche Dazwischenkunft als Versalien einzuziehen und einer: allfälligen, sich noch ergebenden Schaden aus dem übrigen Vermögen des Pächters anzusprechen. XIV. J Der Pächter ist verpflichtet, Mängel, welche durch den Verpachter sestgestellt werden, binnen einer von ihm zu bestirnmenden

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 3 of 10
Date: 25.02.1923
Physical description: 10
Seycrino, Übslhandel in Mals (Lammwirt). — Feser Rosa, Schuhoberteil- und Lederhandel in Mals Nr. 164 (Filiale). — Telser Johann, Wagnergewerbe in Matsch Nr. 43. — Telser Josef, Tischlergewerbe in Matsch Nr. 86. — Fahr- ner Anton, Tischlergewerbe in Prad Nr. 129. — Lechthaler Alois, .Schneidergewerbe in Schleis Nr. 55. 2. Veränderungen. (Bestellung neuer Geschäftsführer bezw. neuer Pächter.) Bozen-Stadt: Obrist Anna, Pächlerin des Rudolf Schottenherger, Weinstube Torgglhaus in Bozen. Bozen

- Land: Drexler Hermann, Pächter der Kurhahs-Restauration in Gries (Kurhaus). — Spögler Jos., Pächter deT Josef Thurner’schen Erben, Gasthaus „Münz banker“, Gries. — Josef Lun, Gastgewerbe, Forlbetrieb durch die Witwe Filomena Lun in Molten. — Egger Anna, Pächlerin des Karl Oberhofer, Gastgewerbe in Tramin Nr. 90. — Gasser Ernst, Pächter des Gasthof „Enzian“ in Seis, Gemeinde Kastelruth. Bezirk Meran: Telser Albert, Geschäftsführer der Wwe. Lorenz Kainberger, Kaminkehrer in Obermais. — Bachmayer

Josef, Forlbetrieb durch die Wwe. Ludmilla Bachmayer, Bäckerei in Untermais. — Thurnberger Joh., Pächter des Ferdinand Ganiper, Gastgewerbe in Naturns. — Boldrini Cirillo, Pächter des Hans Kröss, Sägereibetrieb in Mitterlana Nr. 55.— Dr. Matthias Felderer, Badgewerbe. Fortbetrieb durch die Wwe. Anna Felderer in Platt. Bezirk Br ixen: Peler Grossnihatscher, Geschäfts führer der Wwe. Julie Kralinger, Malergewerbe inBrixen. — Niederwieser Stefan^ Pächter des Johann Holzmann, Gastgewerbe in Ponliggl

a. Brenner. — Rungger Max, Pächter des Franz Ranalter, Gastgewerbe in Franzens feste. Bezirk Schl anders: Schöpf Michael, Ge schäftsführer der Rosa Feser, Schuhoberteil- und Leder handlung in Mals Nr. 164. 3. Gastgewerbe-Löschungen. Bozen - Stadt: Agstner Franz, Handel mit Obst: Gemüse und Südfrüchte, Wangergasse 5. — Ambrosi Jos., Friseurgewerbe, Postgasse. — Bazzanellfl Johann, Pfan- nenflickergewerbe, Kampennerweg 519. — Brunetti Julius, Handel mit Koks, Kohle, Häuten und Fellen, Oberau 43. — Corrente

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 9 of 16
Date: 13.01.1922
Physical description: 16
einiger, wobei das Forstärar sowie die- Coöurg'sche Reviervcrwaltung besonders erwähnt zu werden verdienen, trachten, die Verpächter aus dem Objekte eine möglichst hohe Rente herauszuschlagen; sie hangen lediglich am Augentzlicksgewinn und nehmen aus die Bewirtschaftung gar keine Rücksicht- Es ist ihnen ganz gleich, ob der Pächter Gewähr dafür bietet, daß die Alps, wenn schon nicht besser geNücht. so doch wenigstens in ihrem Zustande erhalten bleibt und sie denke« nicht an dis Zeit, wo dieselbe im Er trag

so zurückgegangen sein wird, daß sich auch der Pacht schilling verringern muß. Meistens werden die Pachtalpen nur auf 1 Jahr vergeben, wodurch dem Raubbau Tür und Tore geöffnet wird, denn es ist selbstverständlich, daß der Pächter an der Verbesserung der Sföcibc und der Erhaltung der Gebäude und sonstigen BetrieöSanlagen keinerlei In teresse hat. wenn er nickt weiß, ob er im nächsten Jahre die Alpe noch bewirtschaften wird. Er wird daher lediglich auf seinen Sack sehen und trachten, sich in der kurzen Zeit

aus Kosten der Alpe und des Besitzers zu bereichern. Auch, eine zwei- oder dreijährige Pachtdauer ändert an dem Nebel nichts, da sich größere Aufwendungen nur für eine längere BenutzüngSzeit rentieren und Bsdenverbefferungen im erstsren Falle lediglich dem Nachfolger zugute kommen. Kommt man auf solche Alpen und macht man dem Pächter Vorstellungen, so erhält man zur Antwort: „Ja wenn ich die Alpe auf längere Zeit hätte, dann würde ich auch waS hineinstecken, so aber muß ich bei dem hohen Zins gerade

schauen, daß ich schlecht und recht durchkomme'". Man sieht denn auch die Gebäude, Tränkegelegenheiten' Zäune und Wege verwahrlost und die Weideflächen vrrsteint und verunkrautet. Zwei- bis dreijähriger Dünger ist gar keine Seltenheit, er wird je älter desto leichter und das Ansbringen kostet weniger. Die Güte des Düngers ist für den Pächter Nebensache. Wenn auch der Besitzer ans eine ordentliche Bewirtschaftung seitens des Pächters Einfluß nehmen möchte, so ist er. wie es bei bäuerlichen Vllpen

meistens der Fall ist, hiezu oft nicht in der Lage, weil nur sehr oberflächliche mündliche Abmachungen getroffen und kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. In der Vorkriegszeit war wie bekannt, die Alpwirtschast nicht rentabel, weshalb es bei der geringen Zahl der Be werber oft schwer hielt, ordentliche Pächter zu finden. Heute aber bedeutet bei den enormen Futrerkosten die Alpgelegen heit eine außerordentliche Entlastung des TalguteS und so ist denn, da hunderte von Bauernhöfen ohne Sömmerung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 20
Date: 08.02.1924
Physical description: 20
dir Erhaltung und Vr^oesserrmg der Alpen dann daher nur empfohlen werden, sie nräqlichst langfristig zu vergebet!, denn nur so ist Gewähr geboten, daß der Pächter di« vereinbarten Erhallungs- und Bcr- Lesserungsarbeiten auch aussührt. Der Pachschilling kann ,a hiebei immerhin entweder in Goldkronen voer alljähr lich, unter Berücksichtigung des jeweiligen Geldwertes, neu festgesetzt werben. Wird daher die betreffende Alpe vom Besitzer rn absehbarer Zeit nicht etrva selbst benötigt

... Kr. (Zah lungsbedingungen). Einen etwaigen Erlaß an ver Pachtsumme ist der Pächter aus keinem Grunde zu fordern berechtigt. Eben sowenig übernimmt der Verpächter irgendwelche Gerväyr für den jährlichen Ertrag bzi Pachtobjektes. IV. Zur Sicherung des Pachtschillings und aller aus diesem Vertrage entstehenden Ansprüche, hat der Pächter bis längstens... beim Verpacht«» eine Kaution von,.. Kronen zu hinterlezcn. V. Bezüglich der Benßtzung des verpachteten Objektes weiten folgere Bedingungen ßcj

*«iU: 1. Di« Alpe ist «ls... (Melk-, Galt- oder gemischte) Alpe zu benützen. 2. Der Auftrieb darf nicht vor... und der Abtrieb nicht rmch... erfolgen. 8. Als zulässige BesioßungSzisfer wird eine... Kub- grasrechten gleichkvmmende Rinderzahl festgesetzt. 4. Bei Bestimmung der Gvasrechte ist jedes Rind im Alter von... srlS Normalgras, Rinder im Alter von ... Jahren als... mrd Kälber unter einem Jahr alS... Graörecht angenommen. Der Austrieb von (Angabe der Biehgattung) ist nicht gejrattet. VI. Der Pächter

übernimmt die... mit allen Rechten und Lasten, wie selbe dem Verpächter für die Bewirt schaftung der Alpe Zustehen uns ist der Pächter für alle UkbecschreitunfM deS AlvenschupgesetzeS, des Forst- und Jagdgesetzes, der Sevviiutenregulierung (wenn ärarische Waldweil>e) sowie der hergebrachten Hebung, allein und doll vevcmtworllich. VII. Dem Pächter wirh zur Pflicht gemacht: 1. Den «lpwirtschaftlichen Betrieb ordnungsmäßig führen, die Alpe im guten Zustande zu erhalten, sowie «De und Anger ordrnllich

zu düngen. Zu diesem Zwecke wird ihm die Haltung eines ständigen, tauglichen Putzers mit voller Arbeitskraft zur Pflicht gemacht. 2. Sämtliche Ausbesserungen an ben Alpgeoäuden und sonstigen Betriebsaulagen aus seine Ks'jterc auSzu- 'führen und im gutem Zustande zu erhalten. 6. Im Herbste nach erfolgter Abfahrt die Dachstühte ordentlich ausGuDtzen, damit sie dem Sckmesdruck Stand zu halten vermögen. Für eoentuelle Schäden, welche durch Unterlassung dieser Vorkehrungen entstehen, hat der Pächter auj

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Page 3 of 12
Date: 28.01.1923
Physical description: 12
Imìu fi trie- und Handekzeituni Seife 3 1fr. 4 —~ IT. Jahrgang 2. Veränderungen in bestehenden Gewerbebetrieben. (Bestellung neuer Geschäftsführer bezw. neuer Pächter.) Bozen -Stadt: Adam Franz. Geschäftsführer des Anton Dallago, Gastwirtschaft Kampennerweg Nr. 17. — Elise Dallapiazza, Geschäftsführerin des Karl Dallapiazza, Weinschank, Boznerboden. — Kröss Johann, Geschäfts führer des Franz Kröss, Holzhandel in St. Anton (Sarner- hof). — Johämi Peer jun., Geschäftsführer der Wwe. Anna Peer

, Pferdefleischhauer. Erbsengasse. Bezirk Meran: Niscliler Elise, Geschäftsführerin des Josef Laimcr, Landesproduktenhandel in Meran. — Ob- kirclier Josef, Pächter des Josef Braun, Gast- und Schank gewerbes in Gargazon. ; — Geiser Johann, Pächter der The resiä Bernardi, Gast- und Schankgewerbe in Oberinais. -- Ortler Anna, Pächterin der Anna Egger, Gast- u. Schank gewerbes in Obermais. — Dielilz. Josef, Pächter der .Tustina Tauner, Pensionsgewerbes in Obermais. — Kirchmair Isa- bella, Pächtern) des Paul Berger

. Pensionsgewerbe in Un- lermais. — Lobis Josef, Pächter der Gemeindevorstehung Moos in Passeier (Gaslgeiferbö). 3. Gewerbe-Löschungen. Bozcn-Sladt: Braun Karl, Licht puusanstalh Rentsch. — Colarelti Franz. Lohnführwerksgewerbe, Zoll stange Nr. 20. — Dasser Gottfried, Nalurhlumenhandel. Goethc-strasse Nr. 5. — Dejakmn Maria. Ohsl- und Gnmüsc- handel, Obstmarkt. — Depaoli The res, Dnmenkleidcr- hiaeherin, Goethestrasse. — Gigante Vicenzo, Weinhandel. Villa Weslcnd. — Kaslner Alois. Holz- und Landesproduk

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 7 of 16
Date: 29.12.1927
Physical description: 16
des Reichs- bauernbundes im Nationalrat der Entwurf eines Pacht- gefetzes eingebvacht; dieses Gesetz soll die bisherige Pächter- fchutzverordnung ersetzen, welche in der Kriegs- und Nach- kriegszeit zum Schutze des wirtschaftlich schwächeren Päch- ters durchaus notwendig war, heute aber den Erfordernissen der Wirtschaft nicht mehr entspricht. In den Alpenländern bedarf es überhaupt keiner Sonderregelung der landwirt- fchastlichen Pachtverhältnisse; in jenen Gegenden unseres Staates, wo zahlreiche

Großgrundbesitzer einer großen Zahl kleiner Pächter gegenüber stehen, ist auch heute noch ein beH sondere» Pachtgesetz notwendig. Deshalb wird es der Ent- scheidung der Länder überlassen bleiben, ob das neue Gesetz auf sie Anwendung finden soll. Das Gesetz heißt: Dundesgesetz, betreffend die landwirt- schastlichen Pachtverhältnisse (Pachtgesetz), und enthält im wesentlichen folgende Punkte: Als landwirtschaftliche Pacht- vertrüge sind anzusehen Verträge über die Pachtung, landw. Grundstücke (einschließlich

- den. Hat der Verpächter das Eigentum an dem Pachtgrund- stück durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden an einen an- deren übertragen, so tritt der Erwerber in den Pachtver trag ein. Es steht jedoch sowohl ihm, als auch dem Pächter das Recht zu, innerhalb drei Monaten nach Eigentumsüber- tragung den Pachtvertrag mit mindestens einjähriger Kün- digungsfrist, die am Ende eines Pachtjahres endigen muß, aufzukündigen. Im gegenseitigen Einverständnis können die Pachtverträge nur im Einvernehmen mit der Grundver

- kehrskommission aufgelöst werden. Pachtverträge, die nicht ordnungsgemäß bei Pachtende gekündigt werden, gelten auf die gleiche Dauer, für die sie zuerst abgeschlossen worden find, verlängert. Wenn wegen außerordentlicher Zufälle (8 1104 ABGB.) der Pächter einen Schaden >am Ertrag der in Bestand genommenen Sache erleidet, so ist ihm jener ver- hältnismäßige Teil des Pachtzinses zu erlassen, welcher dem Steuernachlaß infolge dieses außerordentlichen Zufalles ent- spricht. Der«mbmmngen, durch die der Pächter

und auf den Ersatz des Wildschadens kann der Pächter im allgemeinen nicht verzichten. Alle Pachtverträge müssen in Hinkunft der Gvundver- kehrskommission zur Genehmigung angezeigt werden. Wenn durch die Pachtbedingungen Bestimmungen des neuen Ge- fetzes verletzt werden, ist die Pachtung nicht zuzulassen, des- gleichen auch nicht, wenn der Pächter die zur entsprechenden Wirtschaftsführung erforderliche Eignung nicht besitzt, oder der Vertrag sonst geeignet ist, volkswirtschaftliche oder lan deskulturelle

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 3 of 16
Date: 18.05.1923
Physical description: 16
daher jedem Ver pächter, der vor dem 1. Jänner 1921 einen Pachtver trag auf mehr als drei Jahre abgeschlossen hat, eine „den Umständen des.Falles angemessene" Erhöhung des bedungenen Pachtzinses zu verlangen, wenn der verein- barte Pachtzins nach der seit dem Vertragsabschlüsse ciit- getretenen Entwicklung der Preise der aus dem Pacht betriebe gewonnenen Erzeugnisse oder infolge Steigerung der auf dem Pachtgegenstande haftenden, den Verpächter treffenden öffentlichrechtlichen Lasten

und die Er höhung der öffentlichrechtlichen Lasten (Steuern). Andere Ursachen, z. B. der Stand der Währung (Goldparität), kommen nicht m Betracht. Damit ist auch gleichzeitig das Ausmaß der .Erhöhung gegeben. Man müßte die seinerzeitigeu Produktenpreise und die. Steuern bei Ab schluß des Pachtvertrages mit den gegenwärtigen ver gleichen. Nach dem Gesetze ist dann weiter zu berück sichtigen; in welchem Maße der Verpächter und der .Pächter zu Aufwendungen für den Pachtgegenstand ver pflichtet

sind. Bei Kleinpachtungen (nach der Pächter- schutzverordnung) wäre besonders darauf Bedacht zu neh men, inwieweit der Pächter nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu erhöhten Geldleistungen imstande ist. Gehen nachträglich die Preise der Erzeugnisse oder die öffentlichrechtlichen Lasten zurück, so kann der Pächter ieiue Herabsetzung des Pachtzinses, jedoch nicht unter das ursprünglich vereinbarte Maß, verlangen. Die Erhöhung (Herabsetzung) des Pachtzinses gilt erst vom Beginne des auf den Tag der Antragstellung

der Verpächter zu Mar tini 1922 mifr Georgi 1923 je die Hälfte von dem Jahrespachtzinse bekommen haben, der vielleicht zu Georgi 1922 angemessen war. Am einfachsten wäre es, wie bei der Pächterschutzverordnung, die Regulierung des Pacht zinses zu den jeweiligen Zinsterlninen zu gestatten. Ein dahinzielender Antrag wurde schon eingebracht. Wurde eine Erhöhung des Pachtzinses als zulässig erkannt, so kann der Pächter die Pachtung ohne Rück sicht aus deren vereinbarte Dauer unter Einhaltung einer mindestens

dreimonatigen Kündigungsfrist für das Ende eines Pachtjahres gerichtlich aufkündigen. So lange die Pachtrrng dauert, muß er aber den erhöhten Pachtzins entrichten. Ist in einem Pachtverträge, der unter dieses Ge setz fällt, vereinbart, daß nach Auflösung des Pacht verhältnisses Viehstücke, Gerätschaften, Saatgutmengen, oder sonstige Betriebsmittel um eineu ziffermäßig oder iu anderer Weise bestimmten Preis vom Pächter zu über geben oder vom Verpächter zu übernehmen sind, so kann die Partei, die dadurch

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 26.03.1925
Physical description: 8
: So wie man hier das Mietengefetz nicht beachtet, so umgeht man auch das Pächter- schutzgesetz, um. wenn ein Pächter bei einer Kündi gung einen Formfehler macht, denselben aus 'die Straße zu setzen. So hat hier ein Großgrundbesitzer, ein Vertrauensmann der Tiroler Landesregierung, ein Freund des Herrn Abgeordneten Thaler, der in den Versammlungen immer sich auch als Vertreter der Kleinbauern ''und Pächter ausgibt, aber in Wirklichkeit nur ein Vertreter der Großgrundbe sitze und Großbauern ist, an einen landwirtschaft lichen

Arbeiter ein kleines Stück seines Anwesens verpachtet. Dieses Stück verpachtete dieser Groß grundbesitzer in der Zeit, als die Landarbeiter sich mehr der Industrie zuwandten und deshalb es bei diesem Herrn an Arbeitskraft fehlte. Als sich die Situation auf dem Arbeitsmavkt änderte, war schon die Kündigung vor des Pächters Haustür, und von diesem Zeitpunkt an wendet jener Men schenfreund alles aus, um den armen Pächter auf die Straße zu setzen, ohne nachzudenken, was eigentlich der Pächter mit Frau

und Kindern bei der heutigen arbeitslosen Zeit anfangen soll. Als Pächter hat er dank der christlichen Regierungen im Staat und im Lande keinen Anspruch auf Arbeits losenunterstützung, so daß die Familie in Ver zweiflung ist und auch 'die Gefahr besteht, daß die Frau, wie sie immer droht, falls sie wirklich am 1. April 1925 auf 'die Straße gefetzt werde, mit den Kindern in den Inn zu springen, dieses Vorhaben auch ausführt. In diesem Beispiel kann man wie derum sehen, wie barnrherzig die christlichen

Bauernführer sind! Der reiche Großgrundbesitzer läßt lieber Frau und Kinder verhungern und er frieren, als von seinem Besitz ein ganz kleines Stück chen dem armen Pächter zu lassen, wenn er sich nicht einen großen Vorteil davon weiß. Und 'die Leute nennen sich Christen und diesen Leuten lau fen leider noch viele taufend Kleinbauern und Landarbeiter nach, dH ne zu wissen, daß jene ihre größten Feinde sind! Wir ersuchen die kompeten ten Stellen, einzngreisen, ehe ein Unglück gemel det werden muß

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 27.05.1921
Physical description: 16
noch Kartoffel, Runkel rüben und Getreide gebaut werden. Auf dem Güterl ist ein Pächter. Nun habe ich ihm gekündigt, doch stlützk -er sich auf das Mieterschutzgesetz und geht nicht fort. Allerdings findet er keinen Platz. Ich hätte nun sicherlich nicht gekündigt, wenn nicht meine Toch ter', die verheiratet ist, das Anwesen beziehen möchte. Antwort: Im heutigen Fragekasten wirst Du inbezug auf das Mieterschutzgesetz schon eine Bemer kung darüber finden, daß die Bestimmungen desselben hart lind

nur dann frei bekommen, wenn Sie uachzuweijen in der Lage sind, daß Ihnen aus dem Nichteinzichen ein größerer materieller Nachteil erwächst, als dem jetzigen Pächter, wenn er aus- zicchen muß, oder Sie könnten den Besitz frei be kommen, wenn Sie dem jetzigen Pächter eine ihm passende Wohnunz verschaffen und alle aus der lieber- fiedlung erwachsenden Kosten tragen. Nun, baS wird Ihnen wahrscheinlich schwer möglich sein. Das Veste wlkrd sein, Sie künden den, Pächter durch das Mieter- fchützamt

. das bei» zuständigen Bezirksgericht sich I bsftzädet Und warten dann ab, ob der Pächter geht oder nicht. Vermutlich wird er das Mieterschutzamt in Anspruch nehmen und dann ist einfach die Entschei dung dieses Amtes abzuwarten. Zweifellos ist die Si tuation für Sie, wie auch für den Pächter, wenn er nirgends Unterkommen kann, ungünstig. Das Recht iwKrd aber eher auf Seite des Pächters stehen, wenn die früher erwähnten Vorbedingungen nicht gegeben sind, resp. Ihre verheiratete Tochter jetzt irgendwo in Wohnung

ist. Vielleicht könnte aber der Pächter in die Wohnung Ihrer Tochter, vorausgesetzt, daß diese in der Nähe sich befindet. Frage: Knapp bei meinem Hause geht eine Mulde vorbei, deren Instandhaltung Sache der Gemeinde ist. Nun ist diese alt und brüchig und auch derart eng, daß ein kleines, in die Quere kommendes Stück Holz im Stande ist, das Wildwasser aufzustauen.' ,Das übergehende Wasser rinnt dann durch meine Wagenremise in Keller, und Stall. Kann ich nun von der Gemeinde die Instandhaltung ver langen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 17.02.1922
Physical description: 8
der Gemeindevertrerung oder auf Verlangen des Besitzers der einen Jagdeinschlutz bildenden Grundstücke eine angemessene Erhöhung des Pachtschilimgs für die restliche Pachtdauer zulässig. Kommt über die von der Gemeindevertretung oder dein Grundbesitzer begehrte Erhöhung des Pachlschillings in nerhalb drei Wochen ein gütliches lieberem kommen mit dem Pächter nicht zustande, so hat darüber die politische Dezirksdehörds nach Anhörung der Parteien und Befra gung von geeigneten Sachverständigen zu entscheiden, falls ber

Pächter nicht vom Pachtverträge zu-rück-utreterr er klärt hat. Im 8 2 heißt er: Ist der Pächter vom Pachwerrrage zurückgerreten, jo hat die politische Bezirksbehörde für den Rest der lausen den Pachtperiode die Neuverpachtung im Wege der öf» sentlichen Versteigerung zu veranlassen und bei Jagdein. schlüssen diese dem Gemeindejagdgebiete zuzuweisen. Di» Kosten der Neuverpachtung einer Gemeindejagd können jedoch ift einem solchen Falle dem früheren Pächter nicht auserlegt werden 8 3 -bestimmt: . Nimmt

die politische Bczirksbehörde eine Erhöhung der Pachtschillings vor, so gilt diese rückwirkend vom Tag« des Beschlusses der Game i n devertre tu ng. Gegen die Ent scheidung der politischen Bezirksbehörde ist die Berufung an die Landesregierung zulässig, die in jedem Falle end gültig entscheidet. § 4 sagt, daß der Pächter eine angemessene Herab setzung des erhöhten Pachtschillings, jedoch nicht unter das ursprüngliche Maß verlangen kann, wenn eine Steige rung des Geldwertes oder eine wesentliche Aenderung

, was die politischen Behörden bereits für gut befunden hätten. Der Antrag wurde aber aus prinzipiellen, gefetzes. technischen Gründen abgelehnt. Ein Rücktrittsrecht des Pächters von der Jagd auch nach erfolgter Entscheidung der politischen Behörde wurde über Antrag des Gen. Dr. Gruener abgelehnt, da dieser mit Recht vorbrachte, daß eine solche Entscheidung künst lich lange hinausgeschoben werden könne, in welcher Zeit der Pächter die Jagd ausschüßt und dann vom Pachtver- trage zurücktritt. Unsere Genossen

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 31.08.1929
Physical description: 6
davon. TodesMe- In Fra stanz Ignaz L^ns im 72. Lebensjahre. In Vre g e n z Fräulein Anna Weiß im Alter von 61 Fahren. Me Patscherkofelbahn und ihre Hotelpächter. lieber die Konkurslage der beiden Pächter des Berg hotels der Patscherkofelbahn, die Herren Georg P s cho r r sen. und jun., erfahren wir folgendes: Be kanntlich mußten die beiden Pächter vertragsmäßig eine Bareinlage von 70.000 s erlegen, wofür sie Stamm aktien der Patscherkofelbahn zum Nominale von je 110 s erhalten sollten

. Da aber die Bahn-Gesellschaft bis heute nicht gegründet worden ist, erhielten die Pächter diese Aktien bisher nicht und haben daher im Klageweg den Gegenwert der 70.000 s von dem Kon sortium der Patscherkofelbahn etngcfordert. Ob diese Forderung anerkannt, bezw. eingebracht werden kann, hängt von der Zahlungsfähigkeit des Konsortiums und der Lebensfähigkeit der Bahn ab. Inzwischen ist aber die wirtschaftliche Lage der Pächter 'mrch die schwache Freguenz der Bahn, die wiederholten längeren

BetriebseinsLellungen und des mangelhaften Ausbaues des Berghotels Nfw. so s ch w i e r i g geworden, daß sie einen A u s g l e i ch anstrebten. Durch den Wider stand der Löwenbrauerei Innsbruck, die als Haup tgläub i ge rin eine Forderung von 36.000 8 bat, ist der Ausgleich jedoch n i ch t z nstande gekommen, so daß der K o n k u r s Wer die beiden Pächter verhängt wurde. Der Betrieb des Berghotels geht aber ungehindert weiter, da weder Konkursmasse noch Gläubiger ein Inter esse daran haben, die Arbeitsmöglichkeit der durchaus

vertrauenswürdigen Pächter, die nur durch die unigünsti- gen Verhältnisse der Bahn in eine solche Lage versetzt wur den, zu unterbinden. Den Passiven von 160.000 L stehen Aktiven von mindestens 100.000 8 entgegen, die in der Hauptsache in Foroöernngen der Pächter gegen das Bahnkonsortium bestehen. „Wie kannst du wissen, wo Heinz seine Nächte verbringt? Wie kannst du dich auch nur in Gedanken mit einer solchen Frage beschäftigen?" „Da Ihr Vetter entschlossen ist, das Geheimnis unter allen Umständen zu wahren

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 8
Date: 18.01.1924
Physical description: 8
Bundeskanzler Dr. Seipel regt an, die Gene raldebatte morgen abzuschließen und dre weitere Verhandlung in ein kleineres Komitee zu verlegen. Abg. Seih erklärt sich namens der Sozial demokraten mit der Anregung des Bundeskanzlers ^ einverstanden. - Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr vormittags. * * Die Sozialdemokraten für den PächLerschutz. . Wir haben schon kurz darüber berichtet, daß'die Sozialdemokraten im Nationalrat einen Gesetz entwurf über den Schutz der Pächter eingebracht

, wenn sich etwa größere Massen des Landvolkes durch Kündigun gen bedroht fühlten und in die Städte flüchteten oder gar zum Wanderstab griffen. In Würdi gung dieser großen Gefahren hat die Gesetzgebung der Republik bisher entschieden dahin gearbeitet, den landwirtschaftlichen Pächter insofern an die Scholle sestzuhalten, indem sie die Fortsetzung des alten Pachtverhältnisses zu erschwinglichen Bedin gungen ermöglicht. Da alle im jetzigen Nationalrat vertretenen Parteien programmatisch den Kampf

gegen das arbeitslose Renteneinkommen auf ihre Fahne ge schrieben haben, erscheinen nach der grundsätzlichen .Vorentscheidung über das Mietengesetz alle Vor aussetzungen für 'die Schaffung eines brauchbaren Pächterschutzes gegeben. Zwar hat die Mehrheit des Nationalrates noch am 17. Juli 1923 einen ; Antrag aus ein Pächterschutzgesetz abgelehnt. Wäh rend der großen Volksbewegung vor den letzten .Wahlen kam es jedoch deutlich zum Ausdruck, daß die große Mehrheit des Landvolkes Len Pächter schutz wünscht und braucht

. Eine Neuordnung ist umso notwendiger, da mit dem Ende des heurigen Jahres der Pächterschutz abläust; Mafsenkündigun- gen von Pächtern für den 31. Dezember 1924 wür den nicht nur eine soziale Krise im, Landvolk er regen, sondern auch Unruhe in die landwirtschaft liche Produktion tragen, deren langsame Erho lung nicht durch eine plötzliche Störung der ge- ' gerrwärtigen Betriebsverhältnisse gehemmt werden darf. Bei dem Anlaß der Ueberführung des Pächter- fchutzes in ein Dauergesetz ergibt sich die Notwen

digkeit, einzelne Mängel, die das gütende Recht zeigt, zu verbessern. Daher wird im Antrag aus drücklich der Pächterschutz auch aus Gärten und Weingärten anwendbar erklärt. Bei der Erhö hung des Pachtzinses wird unterschieden zwischen den kleinen und den mittleren Pachtungen; wäh rend die letzteren in der Hauptsache gegen Kündi gung und wucherische Pachtzinse geschützt sein sol len, soll der kleine Pächter in Anlehnung an Ideen des Mieterschutzes nur zur Zahlung von Zinsen verhalten

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Der Arbeiter
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Page 9 of 10
Date: 28.04.1926
Physical description: 10
, die die Bedauernswerte dazu zwan. gen, ihr Recht an anderer Stelle zu suchen. Als über zeugte Genossin wandte sie sich nicht nur au das Eini gungsamt, sondern auch an die höhere Parteiinstanz in Graz. Daraus ist von dort ein Schreiben an das Gewerkfchaftssekretariat in Klagenfurt ergangen, das versucht, der entlassenen Genossin zu ihrem Recht zu verhelfen und dann sorsetzt: „Bemerken will ich, daß die Verhältnisse ln der „Traube" derart skandalöse sind, daß es wohl höchste Zeit wäre, mit dem Pächter des „Arbeiter

heims" einmal ein ernstes Wort zu reden, da es nicht angeht, daß dieser seine A n g e st e l l t e n b r s zur Bewußtlosigkeit ausbeutet. Soviel ich den Pächter kenne, hat er die glänzende Eigenfd>aft, jemand, der ihm mit aller Entschiedenheit entgegen tritt, einen Schmus zu halten und bei Gelegenheit die Augen auszuwischen. Kommt ein Angestellter, der etwas furchtsam ist, so wird dieser von dem seinen Pächter in der brutalsten Art und Weise behan delt. Die A r b e i t s ze i t ist, mit Ausnahme

des Kaffeehauspersonals, eine weit längere als zehnstündige. Der gesetzliche Ruhetag wird mcht g e w a h r t usw. . . . Ich ersuche Dich vor allem, die Angelegenheit zu erledigen, weiter metne Mit teilung auch dem Parteivorstande zur Kenntnis zu bringen." Den Pächter dieses famosen „Arbeiterheims" hat der Ukas der Grazer Obergenossen nicht sonderlich aufge regt; er schaffte die Angelegenheit trotzdem nicht fried lich aus der Welt, sondern ließ es zu Verhandlungen vor dem Einigungsamte kommen, das der klagenden

Genossin auch einen Teil ihrer Ansprüche zuerkannte. Mit melchern Recht spielen sich die Sozialdemo, braten als Vertreter der Arbeiterinteressen aus, wenn sie es dulden, daß in ihren eigenen Betrie ben Angestellte „bis zur Bewußtlosigkeit" ausgebeu tet werden? Für ein sozialdemokratisches Arbeiter-, heim gilt auch der A ch t st u n d e n t a g nicht; Ueber stunden werden nicht bezahlt, denn — so sagte der Ge nosse Pächter; „Die Leute müssen einfach ihre Arbeit fertigmachen; wenn sie schnell

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Haller Lokalanzeiger
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Page 1 of 4
Date: 26.02.1921
Physical description: 4
, purner, Bachlechner und Peter. Dem Obstbauverein wird der ange suchte Grund von 400 Quadratmetern wieder überlasten. Sodann kommt die Verpachtung des Kiechelanger-Anwefens zur Beratung. Der Stadtrat beantragt, den Grund den bis herigen Pächtern Rauchegger und Bickel um den erhöhten Betrag von 4000 Kronen jährlich zu überlasten. Hiefür hat sich auch der Mirtfchaftsrat ausgesprochen. 6.-R. Zimmermann ist gegen die Ver pachtung an die bisherigen Pächter und macht darauf aufmerksam, daß ein weit höheres

Angebot vorliege. 6.-R. Baumgartner setzt stch für die Vergebung an die bisherigen Pächter ein, weil wir von diesen das Gemüse für un seren Markt verlangen können. In diesem Sinne habe auch der Mirtfchaftsrat be schlosten. 6.-R. Zelenha schließt sich Baumgartner an und wünscht die Annahme des Ztadt- rat-Antrages. Er findet es sonderbar, daß man wohl immer den Preisabbau wün sche und gleichzeitig in Erwägung ziehe, Gründe, die Lebensmittel bringen, bei Verpachtungen zu verteuern

. Es ist selbst verständlich, daß die Produkte teurer werden müsten, wenn man einen höheren Pachtschilling verlange. Er ist gegen eine weitere Erhöhung des Pachtschillings und gegen die Abgabe des Grundes an Private. 6.-R. Zimmermann sagt, das ganze Mintergemille sei heuer nicht auf den Markt gekommen. Bürgermeister Schlögl lagt, man könne ja die Pächter verpflichten, daß das 6e- ! miste hier bleiben müste und die preise im Einvernehmen mit dem Stadtrat festgesetzt Werden. ^rau 6.-R. Klebeisberg bestätigt, daß die preise

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