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Tiroler Post
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Page 5 of 8
Date: 11.11.1899
Physical description: 8
der Pächter, findet, dass es denselben mehr an den Schafen gelegen gewesen sei als an dem Knaben, und so ähnlich lautete das rothe G'schreibsel weiter. Nun ist aber ein mal Schreiber dieser Zeilen über diesen traurigen Fall etwas mehr informiert als vielleicht der gute Rothe, der seinen ganzen Artikel überhaupt nur im Traume aufgegriffen zu haben scheint — war wirklich ein der berühmten Inns brucker „Volkszeitung" gut angepasster, wohl würdiger Stoff. Die Pächter boten zur Befreiung ihres Hirten

. Am nächsten Tage begaben sich wieder 6 Männer mit einem Gen darmen an der Spitze, auf die Suche, und auch diesmal war es ihnen unmöglich, die Hütte, in der sich der Knabe befand, aufsindig zu machen. Erst am achten Tage gelang es zweien Brannt weinbrennern, welche von den Pächtern zum Suchen angeworben wurden, des kleinen Mär tyrers ansichtig zu werden. Selbst hörte Schreiber dieser Zeilen täglich den Jammer der Pächter und ihrer Familien, wann die Su chenden erfolglos zurückkehrten; selbst hörte

er aus dem Munde des sterbenden Hirten, wie er all zeit von den Pächtern gut behandelt worden sei. Also, wie kann hier von Gewissen- und Charakterlosigkeit die Rede sein? Nur ein Sozi in seiner allbekannten, bewährten Brüderlichkeit ist in der Lage, ehrliche, beliebte Leute, als welche die beiden Pächter nicht nur in ihrer Heimatsgemeinde, sondern im ganzen Thale galten, in dieser Weise zu brandmarken. Ja, mein gutestes, rothbackiges Herzenspüppchen, wenn Sie sich schon einmal um das Wohl der Menschheit

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 09.07.1891
Physical description: 10
oder Ortschaften sind zur Pachtung nicht zuzulassen nnd zieht jede Umgehung dieses Verbotes die Eutziehung der erstandenen Fischerei nach sich. Die Pachtdaner beträgt zehn Jahre; sie kann von der politischen Bezirksbehörde einmal auf höchstens weitere zehn Jahre ohne neuerliche Versteigerung oder Osfertverhandlnng verlängert werden, wenn der Pächter feinen Verflichtungen pünktlich und vollkommen ent sprochen, keiner Uebertretnng dieses Gesetzes sich schuldig gemacht hat und den Pachtschilling für die weitere

Pachtperiode um mindestens 20 Percent erhöht, sowie unter der weiteren Bedingung, dass nicht etwa nach Ablauf der Pachtzeit eine Aenderung im Reviere selbst im Sinne des Z 19 einzutreten habe. Das dies- fällige Anstichen kann vom Pächter erst im letzten Pachtjahre gestellt und mnss wenigstens drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit eingebracht werden. 8 10- ' In die Pachtbedingnisse ist die Bestimmung auf zunehmen, dass beim Fischereibetriebe nicht mir die Verbote des Fiichereigesetzes einzuhalten

darüber aufzunehmen, ob im Falle einer Asterver- Pachtnng des Revieres die Sonderling der Muschel nutzung von den anderen Fischereinutznngen zulässig sei. 8 17. Als Cautiou für die Einhaltung der Pachtbeding nisse und für die Entrichtung der Reviertaxe (8 22) und allfälliger Geldstrafen hat der Pächter vor Ueber nahme des gepachteten Reviers den Betrag des ein jährigen Pachtschillings bei der politischen Bezirks behörde bar oder in hiezu geeigneten Wertpapieren zu erlegen; die Eaution

ist während der ganzen Pachtdaner auf dieser, bezw. bei Verlängerung der Pachtdauer auf Grund des dritten Absatzes des 8 15 auf der dem gesteigerten Pachtschillinge gleichen Höhe zu erhalten. 8 18. Der Pächter darf das Pachtrevier nur iu seiner ganzen Ausdehnung, für seine ganze oder sür die ganze erübrigende Pachtzeit uud mit der nachstehen den Ausnahme nur -für alle Fischereinutzungen uu- getrennt in Afterpacht geben. Hievon ist die Nutzung des Reviers hinsichtlich der Mnsch elthicre insoserne ausgenommen

, als die Pacht bedingnisse die Sonderung dieser Nutzung ausdrücklich gestatten (H 1V); jedoch darf auch iu dieser Hinsicht eine räumliche Untertheilung des Reviers oder die Feststellung einer kürzeren, als der obenbezeichneten Afterpachtsdauer uicht stattfinden. Die Asterverpachtnng, soweit sie hiernach zulässig ist, ist vom Pächter binnen Monatsfrist nach ihrer Vereinbarung der politischen Bezirksbehörde mit An gabe des Nameus und Wohnortes des Asterpächters anzuzeigen. 8 19. Eine im Laufe der Pachtzeit

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 2 of 10
Date: 22.04.1894
Physical description: 10
Be- urtheilung findet. Nicht im Zusammenhang mit den Verhandlungen des deutschen Reichstags, aber in inniger Wechselwirkung mit der deutschen Politik überhaupt stand ferner die historisch denkwürdige A^söhnung Kaiser Wilhelms mit dem Allkanzler, welche zu den Signaturen der verflossenen Reichs tagssession gehört. Eine irische Pachtbill. Im englischen Unterhause brachte vorgestern John Morley eine Bill, betreffend die exmittirten irischen Pächter, ein. Ueber den Entwurf liegt folgender Bericht vor: Die Bill

schlügt die Einsetzung eines Gerichtes, bestehend aus drei Schiedsrichtern, vor, welches die Gesuche der Pächter um Wiedereinsetzung zu unter suchen hat. Wenn es glaubt, daß prima kaeie ein Fall für die Wiedereinsetzung vorliegt, so erläßt es bedingungsweise eine Wiedereinsetzungsordre. Ist der betreffende Gutsbesitzer damit einverstanden, so erfolgt die Wiedereinsetzung, im Falle jedoch Ein wände erhoben werden, untersucht das Schiedsgericht dieselben und macht entweder die Ordre rechtskräftig

oder hebt sie auf. Das Schiedsgericht stellt einen billigen Pachtzins fest, wenn der Grundbesitzer damit einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, so thut dies das Landgericht. Wenn der Pachtzins seit zwei Jahren rückständig ist, so wird er zur Hälfte vom Pächter, zur Hälfte vom Staate gezahlt. Der Grund besitzer kann die Pächter zum Kaufe des Pachtgutes zwingen, der Pächter kann hingegen nicht den Verkauf des Pachtgutes erzwingen. Die vorhergehenden Bestimmungen beziehen sich auf das Land

, das der Grundbesitzer bewohnt. Was da gegen das Land betrifft, das der neue Pächter be zogen hat, so tritt, falls der neue Pächter die Wieder einsetzung beanständet, die vollständige Sperre ein, so lange der neue Pächter auf dem Pachtgute ver bleibt. Beanständet der neue Pächter die Wieder einsetzung nicht, dann stellt das Schiedsgericht die ihm für die Abtretung der Pachtgüter zu zahlende Entschädigung fest. Ein Fonds von 100.000 Pfund Sterling wird aus den irischen Kirchen-Fonds für die Zwecke der Bill errichtet

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