6 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1844/03_10_1844/BTV_1844_10_03_21_object_2950207.png
Page 21 of 24
Date: 03.10.1844
Physical description: 24
d. I. in der Kanzlei der gefertigten t. k. Pfarinhau» Verwaltung von S bis 1! Uhr Vormittag unter Vo,behalt der oberämtlichen Ge nehmigung abgehalten wird. Der AuSrufSpre!» de» Pachtzinses ist auf 100 fl. C. (einhundert Gulden Conv.Münze Wiener Währ.) per Jahr, und die Dauer de» Pachte? aus fünf nacheint ander folgend« Jahr, festgesetzt. Bedingnisse- 1. Die Saline Hall überläßt dem Pächter auf fünf nacheinander folgende Jahre vom 1. Mai 1845 angefan gen dir dem hohen Aerar eigentbümlich angebörige Ab- samer

Hammerschmiede mit Rinnwerk nebst Quartier, Stadel, Stallung, Frühgarten von 16 HZ Klaftern, und WieSmahd (mil Obstbäumen) von 88 ^ Klaftern. um den beider öffentlichen Versteigerung erstandenen Pacht zins, welcher am Ende jeden PachtjahreL bei der Satz« erzeugungskasse zu erlegen ist, zur Benützung, unv räumt üderdieß dem Pächter das Benutzungsrecht aus die in dieser Hammerschmiede befindlichen, durch eine eigene ^ommissionelle Jnveniur zu erhcbenden und zu bewerthenden Jnvenlarialgerälhe

ein. 2. Der Pächter hat alle Reparationen an derHarn- merschmiede, dem Rinnwerke, dem Wohn- und den an. dern Gebäuden auf die Dauer der Pachtzrit äuS Eige nem zu bestreiken, daher ihm daS gesammte Objekt beim Pachtantritte in gutem Bauzustande übergeben werden wird, in welchem derselbe auch am Ende der Pachtzeit die Uebergabe an daS Aeror zu leisten hat, und nur bei erwiesenen ElementarBeschädigungen werden die noth wendigen Reparationen an den Gebäuden, der Schmie de und dem Rinnwerke von Seite der Saline vorge

nommen. 3. Ebenso hat der Pächter die ihm zur Benützung überlassenen Jnventarialgeräthe in jenem Zustande zu rück zu stellen, in welchem sie demselben beim Beginne deS PachteS kommisfionel übergeben wurden. 4. Der biSderige Bezug von Eisen, Stahl und Holz kohlen. so wie daS bei den verschiedenen Salinen-Mani- pulationSstälten abfallenden alten EisenS, endlich der Bezug von Gratissalz hört auf. 5. Der Pächter darf ungehindert für Private arbei ten, unv die bei ihm vom Salzberge oder dem Psann- bause

und dem Salinen-Bauwesen bestellten Eisenfabri kate werden ihm nach den jedesmaligen ortsüblichen Preisen oder bei bedeutendern Bestellungen Fall für Fall nach eigenen kontrahirten Preisen vergütet. 6. Da für dieseHammerschmiede keineRennkonzes- sion besteht, so l>at in dieser Schmiede jede Eisensrifch- arbeit zu unterbleiben. 7. Der Pächter bar die auf diese Hammerschmiede und ihre Zugehör entfallenden, wie immer Namen ha benden Steuern und Giebigkeiten aus Eigenem zu be streiken. 8. Zur Sicherstellung

1